Väter und Kinder – 2. Teil
Auf meinen Artikel “Väter und Kinder” habe ich ein paar sehr gute Kommentare bekommen. Insbesondere die von MartaTitia zeugen davon, dass sich da Jemand mit der Materie auskennt.
Der Auslöser für einen zweiten Teil des Artikels ist zum einen einer der Kommentare im Ursprungsartikel und zum anderen eine (ebenfalls zweiteilige) Serie bei Telepolis dazu.
Doch der Reihe nach.
Marta schreibt:
Ein “Pflichtenkatalog” ist m.E. sehr einfach zu erstellen und auf jedem Fall im Sinne des Kindeswohls. Neben dem Unterhalt, gehören Zuverlässigkeit, wie z.Bsp. regelmäßig stattfindende Zeiten mit den Kindern, Urlaube usw. dazu. Solche Absprachen sind notwendig und müssten dann auch verpflichtend sein, genau wie die Beteiligung an Elternarbeit in Kita, Schule und dergleichen. Erst ein “Alltag” mit den Kindern, also Zeit, die gemeinsam verbracht wird sowie Beteiligung und Interesse an den Belangen der Kinder zeigt wie sehr Väter wirklich engagiert sind.
und auch wenn ich die Intention dessen gut verstehen kann bleibt die Frage: wer soll, wer darf das kontrollieren und einschätzen? Die Jugendämter, die mit der bisherigen Arbeit eher schlecht als recht zu Rande kommen? Da sei das FSM vor!
Wenn ich allein daran denke, mit welch unfähigen MitarbeiterInnen ich es dort zu tun hatte… Das ändert nichts am Bisherigen.
Allerdings gebe ich zu: meine persönliche Erfahrung kann nicht das A und O sein. Und deshalb ist der Pflichtenkatalog vielleicht doch eine gute Idee, wenn er sensibel umgesetzt werden würde. Also nenne ich Martas Vorschlag “Kompromiss”.
Doch nun – nach dem Ausflug in die Privatsphäre – zu den Telepolis-Artikeln:
Am 4. August erschien ein Artikel von Thomas Pany “Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder“, in dem er sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auseinandersetzt. Seine Argumente decken sich ziemlich genau mit den meinen.
Dass das Kindeswohl nicht immer an erster Stelle steht, wenn Mütter den Vätern der unehelichen Kindern den Weg zum Kind versperren und alle Entscheidungsmacht über so wichtige Angelegenheiten wie Wohnort, Schulwahl, ärztliche Betreuung etc. einzig für sich reklamieren, um das zu erfahren, genügt ein Blick in Erfahrungsberichte, Foren und manchmal in den Freundeskreis, wo soeben eine Trennung vollzogen wird und das Sorgerecht für die Kinder zwar rechtlich geklärt, aber umstritten ist und das Wohl der Kinder nicht an erster Stelle steht.
Es war zeitgemäß, die Änderung dieser generellen Regelung zu formulieren. Hier, wie meist immer, hinkte die Rechtsprechung der Wirklichkeit hinterher. Dass bei der Umsetzung viele Fragen offen bleiben müssen, war voraus zu sehen. Wir müssen abwarten, was der Gesetzgeber aus dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes nun macht; wie das Gesetz aussehen wird, dass nun erlassen werden muss.
Pany zitiert den Familienrechtsexperten Horst Luthin, der sagt: “Aus den Kommentaren der Justizministerin zu dem Urteil höre ich etwas heraus, das mir Sorge macht. Es klingt, als wolle sie das Sorgerecht nach der Anerkennung der Vaterschaft automatisch an beide Elternteile geben. Das darf nicht passieren. Das würde auch Väter treffen und zwingen, die gar kein Interesse haben, oder kurze Bekanntschaften, bei denen das Kind ein Zufallsprodukt oder Ausrutscher war” und damit genau die Sorgen anspricht, die es auf der anderen Seite, auf der der Nichtbefürworter des Urteils gibt. Allerdings klingt das auch ein wenig nach einem Freispruch von der Verantwortung für Väter. Denn zu einem Kind gehören noch immer zwei Elternteile.
Tags drauf provozierte Birgit Gärtner die Telepolis-LeserInnen mit Folgendem:
Initiative Pro Netzneutralität
Eine große Bitte an euch alle:
Bitte unterstützt die Initiative Pro Netzneutralität (Twitter: http://twitter.com/Pro_Netz #pronetz).
Warum das so wichtig ist, hat Kai Biermann in seinem ZEIT Online-Artikel Netzneutralität · Google und Verizon bauen am Mittelalter-Internet beschrieben:
Willkür, Kleinstaaterei und Zollschranken, so wünschen sich Konzerne das Internet und wollen dazu die Netzneutralität abschaffen. Denn es wäre ein Billiardengeschäft.
Von der EFF Electronic Frontier Foundation gibt es ebenfalls bereits eine Einschätzung, die bei Netzpolitik.org kurz zusammengefaßt wurde.
Die Initiative bittet um Verbreitung und Werbung; wer ein Blog hat, kann ein .png- oder ein .svg-Logo auf seine Seite setzen. Am wichtigsten ist natürlich, daß möglichst viele Menschen die Erklärung für ein freies und offenes Internet unterzeichnen. Spread the word.
(Die Deutsche Telekom ist ebenfalls der Meinung, eine umfassende Netzneutralität ist “nicht im Interesse der Allgemeinheit”.)
Artikel gefunden und (so ziemlich wortgenau) übernommen von “…Kaffee bei mir?“, Autor: opalkatze
Väter und Kinder
Es ist selten, dass ich hier im Blog Privates kund gebe. Aber heute möchte ich darüber reden, dass mich das Urteil aus Karlsruhe sehr befriedigt.
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Dienstag in einem Urteil die bisherige automatische Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern. Im Streitfall müsse künftig ein Gericht feststellen, ob ein beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht der Väter nicht im Interesse des Kindes sei, urteilte der Erste Senat. (Quelle: Reuters)
Ich bin ein Betroffener der völlig davon abhängig ist, was die Kindesmutter im Sinne des sog. Kindswohls entscheidet. Dabei werde ich nur nicht gefragt bei wichtigen Entscheidungen – wie zum Beispiel der nach der Schulwahl. Sondern im Gegenteil eher den Eindruck gewonnen habe, dass das Wohl meines Kindes hintenan zu stehen hat wenn die Kindsmutter etwas entscheiden konnte, das meinen Intentionen entgegensteht. Also auf Kosten eben des hochgelobten Kindswohls mir einen auswischen wollte.
Und die bisherige Rechtsprechung gab diesem Verfahren recht. Auch die Jungendämter handeln so, wie es die Mutter vorgibt. Ich möchte darüber natürlich nicht im Einzelnen berichten; aber was ich in diesen Dingen erlebt habe sprengt den Rahmen des Begreifbaren. Da genügt es nicht, auf deutsche Behörden zu schimpfen oder auf einzelne MitarbeiterInnen in diesen. Das hat System.
Als unverheirateter Kindesvater sind die Rechte gleich Null.
In der oben bereits zitierten Mitteilung schreibt Reuters weiter:
Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar nicht in Frage, dass das Sorgerecht für ein uneheliches Kind zunächst der Mutter übertragen wird – auch wenn der Vater seine Vaterschaft anerkannt hat. Gegen das Grundgesetz verstoße jedoch der Automatismus der Entscheidungen zugunsten der Mutter: Der Gesetzgeber greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließe, sobald die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigere. Dem Vater müsse deshalb die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung eingeräumt werden, die das Wohl des Kindes mitberücksichtige.
Spannend für die Zukunft – auch für die meines Kindes – wird, ob und in welcher Art und Weise der Gesetzgeber dieses Urteil nun umsetzen wird. Denn so wenig wie uneheliche Kinder in das Denk-Konzept der C-Parteien passt, so wenig wird es passen, dass nun die Männer über das “Mutterglück” mit zu entscheiden haben. Denn es geht und ging nie nur um die Kinder.
Es geht um alte Machtstrukturen und ein völlig veraltetes Bild von Mann und Frau.
Heiner Bielefeldt ist UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit

Heiner Bielefeldt (Foto: ddp)
Heiner Bielefeld, über den ich bereits im alten Bloghaus berichtet habe, ist zum UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit ernannt worden.
Nun ist es so, dass solche Sonderberichterstatter von der UN immer dann eingesetzt werden, wenn es zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen kommt. Dabei wird unterschieden zwischen fachlichen und regionalen Sonderberichterstattern. Herr Bielefeld gehört zur ersten Gruppe. (Ich kann es nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass es – trotz wiederholter Forderungen – keinen Sonderberichterstatter für Iran gibt!)
Wenn die UNO einen Sonderberichterstatter einsetzt, muss es also sehr gute Gründe dafür geben. Und so scheint die Weltorganisation ganz offensichtlich zu dem Schluss gekommen zu sein, dass es notwendig sei, im sog. “Kampf der Kulturen” – im vermeintlichen Streit zwischen westlichem Christentum und (nah)östlichem Islam einen Vermittler einsetzen zu müssen: eben Heiner Bielefeldt. Es wundert nicht, dass Domradio.de dieser Ernennung jubelnd zustimmt und dieser – sonst medial kaum wahrgenommenen – Ernennung gleich drei Artikel gönnt. [siehe Links am Ende des Textes] Immerhin ist Bielefeldt studierter Theologe (was nicht zwingend gegen ihn spricht). Was aber meiner Meinung nach dringend erwähnt werden muss, ist, dass sich nun die christlichen Kirchen bestätigt sehen. Wie oft reden sie darüber, dass das Christentum, dass Christen in sog. islamischen Staaten unterdrückt werden. Selbst B16 laßt dies mehr oder weniger regelmäßig verlautbaren. Und mit einem Christen als UN-Sonderberichterstatter sehen sie sich bestärkt. Ich halte viel von Herrn Bielefeldt; aber ich halte nicht viel davon, einen bekennenden Christen als Vermittler einzusetzen. Beim Fußball heißt man den Schiedsrichter auch “Unparteiischen”. Es muss sich zeigen, wie Heiner Bielefeldt mit dieser Verantwortung umgehen wird.
Wenn ich jedoch einige Medienberichte über die Ernennung lese und Heiner Bielefeldt höre, überkommen mich Zweifel:
Generell stehe es um die freie Ausübung religiöser Ansichten nicht gut, warnt der designierte Sonderberichterstatter. Er verweist etwa auf Anschläge auf Moscheen in Pakistan, die systematische Zerstörung von Bahai-Niederlassungen im Iran oder die erzwungene Schließung christlicher Kirchen in Indonesien. (Quelle: oe1.ORF.at)
Er verweist nicht darauf, dass Muslime im Westen wegen ihrer Religion unter Generalverdacht stehen; es ist vor allem auch nicht die Rede davon, dass Nichtgläubige in vielen Ländern der Erde Verfolgungen ausgesetzt sind. Darauf weist jedoch ein Artikel bei Wissenrockt.de hin, wenn darüber berichtet wird, dass drei große humanistisch-freigeistige Verbände sich in einem offenen Brief an den Erlanger Professor Heiner Bielefeldt gewandt und das Menschenrecht auf “Freiheit von Religion” angemahnt [haben].
Gleichberechtigten Zugang für wehrdienstkritische Verbände in Schulen
Drucksache 16/3198
11.05.2010
16. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gleichberechtigten Zugang für wehrdienstkritischen Verbände in Schulen schaffen – Keine einseitige Werbung für die Bundeswehr in Schulen!
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, die Zusammenarbeit der Schulen mit der Bundeswehr und wehrdienstkritischen Verbänden, sowie mit Vertreter/-innen des Bundesamtes für den Zivildienst, bzw. Träger von Zivildiensteinrichtungen, der Freiwilligendienste und von Organisationen der Friedens- und Konfliktforschung, durch ein Rundschreiben verbindlich zu regeln, um Schulleitungen, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern Rechtssicherheit zu geben. Dabei ist darauf zu achten, dass wehrdienstkritische Verbände, Vertreter/-innen des Bundesamtes für den Zivildienst bzw. Träger von Zivildiensteinrichtungen, der Freiwilligendienste und von Organisationen der Friedens- und Konfliktforschung, einen gleichberechtigten Zugang zu Schulen erhalten.
Was Judith Butler empfahl

Foto: Transgenialer CSD
BERLIN. (hpd) Einige Impressionen vom transgenialen Christopher Street Day 2010, der mit dem Slogan wirbt: “Wir wollen keine Fahnen sehen, weder von Parteien noch irgendwelchen Nationen! Kein Gott, kein Staat, kein Championat!”
Es ist heiß an diesem 26. Juni in Berlin, besonders in der Oranienstraße zwischen Adalbertstraße und Heinrichplatz – heiß, bunt und politisch.
Hier haben sich etwa 3.000 Menschen eingefunden, um den Christopher Street Day in seinem ursprünglichen Sinne zu zelebrieren. Mit klaren politischen Forderungen und einer Agenda, die die gegenwärtigen massiven Probleme der Gesellschaft verdeutlicht.
Die Kundgebung am Ende des Umzugs entsprach dann auch genau diesem Anspruch, auch wenn die TAZ kritisierte, dass sich die Forderungen nicht von jenen des eine Woche zuvor veranstalteten CSD am Kudamm unterschieden.
So zielt z.B. eine weltweite Kampagne “Stopp Trans-Pathologisierung 2012″ auf die Entpathologisierung von Trans*- Identitäten (Transsexuelle und Transgender) und deren Streichung aus den Krankheitskatalogen (DSM der American Psychiatric Assocation und ICD der Weltgesundheitsorganisation [WHO]). Bei der Vorstellung dieser Kampagne wurde ein Blick hinter die Kulissen gewährt, der erschreckt. Es geht um die alte Frage, wer entscheidet was “normal” ist und was oder wer nicht – und was mit jenen geschieht, die aus der gesetzten Norm fallen gelassen werden. Sei es, dass, wie im Iran, Homosexuelle von der Todesstrafe bedroht sind, jedoch eine Geschlechtsumwandlung ohne große Probleme, inklusive Änderung der Geburtsurkunde, erhalten – jedoch die Folgen dieses einschneidenden Eingriffes nicht aufgefangen werden. Oder sei es die Pathologisierung eines Trans-Lebens, dass sich eben nicht auf die zwei gängigen Geschlechtsmodelle festlegen kann und will, die zu einer massiven Einschränkung eines selbstbestimmten Lebens führt.
Aus dem Aufruf zum TCSD:
Gebt dem Chauffeur die Brust
…denn dann gehört er zur Familie…
Was für uns wie ein sexistischer Witz klingt, ist in Saudi-Arabien ein Versuch von Frauen, sich vom Joch der islamischen Bevormundung zu befreien.
Ein Gruppe von Frauen in Saudi-Arabien droht damit, die Fatwa eines Scheichs für ihre emanzipatorischen Zwecke zu verwenden. [...] Der bekannte Gelehrte schlug vor einigen Wochen vor, dass saudische Frauen ihre ausländischen Fahrer stillen könnten, um diese zu ihren Söhnen und somit zu Brüdern ihrer Töchter zu machen (Quelle: D News)
Denn es ist verboten, dass sich familienfremde Menschen den Frauen der Familie nähern; und sei es als Chauffeur. Und da Frauen nicht Autofahren dürfen in diesem Land, über deren Ungleichbehandlung wir hier vor lauter Öl nichts sehen (sollen), brauchen sie Chauffeure.
Natürlich haben die Damen nicht wirklich vor, fremden Männern die Brust zu geben (auch wenn das für einige sicherlich verlockend klingen mag) – sie wollen sich das Recht erstreiten, selbst ein Auto zu bedienen.
Nic
Von denen, die da Wasser predigen…

Fairer Kaffee und Handwerkskunst ©ddp
und den Wein in großen Schlucken saufen, soll mal wieder die Rede sein. Ich denke, es ist klar, wen ich meine.
Wir erinnern uns: die Kirche laufen seit längerer Zeit Sturm gegen die Ladenöffnungszeitengesetze, die in Ausnahmefällen vorsehen, dass auch am Sonntag verkauft werden darf. Einmal ganz davon abgesehen, dass ich dabei eher an die Mehrbelastung der VerkäuferInnen denke und das deshalb ablehne – diese Idee kommt den Kirchen nicht einmal. Diese argumentieren allein mit dem “biblischen Ruhetag” und nur damit. Auch einmal abgesehen davon, dass die Kirchen ihren Angestellten sehr wohl auch “zumutet” an den Wochenenden und heiligen Sonntagen zu arbeiten. All das sei mal dahingestellt.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg wirft den Kirchen vor, mit zweierlei Maß zu messen. Eine viermonatige Erhebung im Auftrag des Verbandes aus dem vergangenen Jahr ergab, dass bei fast einem Drittel der 112 untersuchten Kirchen mehr oder weniger regelmäßig sonntags etwas verkauft wurde. Betroffen waren 35 Prozent der evangelischen und 20 Prozent der katholischen Gotteshäuser. Sie wurden für die Studie nicht an den berlinweiten verkaufsoffenen Sonntagen aufgesucht, an denen der Einzelhandel «aus Rücksicht auf die Kirchen erst ab 13.00 Uhr öffnen durfte», wie es in der Untersuchung heißt. Bei den Waren handelt es sich nach Darstellung des Verbands zumindest teilweise um solche, die eigentlich unter die Beschränkungen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes fallen und deshalb an Sonntagen nicht verkauft werden dürfen. (Quelle: PR-inside)






