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In diesen Tagen sitzen Vertreter deutscher Großverlage bei Kanzlerin Angela Merkel und antichambrieren für den Leistungsschutz. Die Verlage wollen Geld für die Verbreitung ihrer Inhalte im Web sehen. Weil Nutzer als zahlungsunwillig gelten und es nicht ganz einfach ist, Suchmaschinen zur Kasse zu bitten, ist man auf eine neue Idee gekommen: Die Allgemeinheit soll zahlen. Das Thema wirft viele Fragen auf. Von der Staatsnähe bis zur Gefahr von Verfassungsklagen. Wir haben die fünf wichtigsten zusammengefasst.
1. Wie soll der Leistungsschutz organisiert sein?
Für den so genannten Leistungsschutz schwebt deutschen Verlagen mittlerweile eine Art Verwertungsgesellschaft vor. Das Stichwort VG Presse, also Verwertungsgesellschaft Presse, wurde bereits in die Diskussion eingebracht. Analog zur VG Wort, die die Rechte der Urheber wahrnimmt, würde eine wie auch immer gestaltete VG Presse die Rechte der Distributoren, also der Verlage, sichern. Wie man aus Äußerungen, zum Beispiel von Springers Chef-Lobbyisten Christoph Keese schließen kann, nehmen die Verlage dabei vor allem die gewerbliche Nutzung ins Visier: sprich internetfähige Computer in Firmen und Büros. Denkbar wäre dann eine festgelegte Abgabe pro Gerät, analog etwa zur Abgabe, die auf öffentlich aufgestellten Kopier-Geräten an die VG Wort zu entrichten ist. Wie genau die Abrechnungsmodalitäten sind und vor allem wie hoch eine solche Abgabe ausfallen könnte, ist noch ebenso unklar wie die Frage, ob man wirklich eine neue Verwertungsgesellschaft braucht oder ob man die VG Wort mit erweiterten Befugnissen ausstattet.
2. Für wen gilt der Leistungsschutz?
Dies ist eine der großen ungeklärten Fragen in der Diskussion um den Leistungsschutz. Die deutschen Presseverlage hätten natürlich am liebsten, dass der Leistungsschutz in erster Linie nur für sie gilt. Denn dann bekommt jeder mehr vom zu verteilenden Kuchen. Völlig unklar ist allerdings, wie man das definieren will. Publizisten im weiteren Sinne sind ja auch die zahllosen Blogger. Würden beispielsweise das Bildblog oder Netzpolitik.org, Weblogs, die durchaus einen gewissen publizistischen Auftrag erfüllen, ebenso Zahlungen der VG Presse erhalten wie die Axel Springer AG oder Gruner + Jahr? Die Antworte müsste vermutlich lauten: ja. Es muss ein allgemein gültiger Verteilerschlüssel gefunden werden, nach dem Auszahlungen zugewiesen werden. Dabei könnte die Reichweite eine Rolle spielen. Vielleicht wird eine Klausel eingebaut, nach der Zahlungen erst ab einer bestimmten Gesamtreichweite ausgeschüttet werden. Interessanter noch wird aber die Frage nach der Qualität sein. Fallen zum Beispiel die Inhalte von Unten-ohne-Heftchen aus dem Hause Bauer Media Group genauso unter den Leistungsschutz wie politische Leitartikel der "Süddeutschen" oder eine Enthüllungsgeschichte des "Spiegel"? Und wenn nein, wer legt das fest und nach welchen Kriterien?
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