Dienstag , 21 Mai 2013
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Kopftuchstreit im Bloghaus

Albrecht Dürer: Kopftuch (gemeinfrei)

Albrecht Dürer:
Kopftuch (gemeinfrei)

Mein kur­zer Artikel, der eigent­lich nichts wei­ter war als die Zusammenfassung zweier, die ich für den hpd schrieb, wurde mehr­fach kom­men­tiert.

Ich bin – das sei vorab gesagt – sehr zufrie­den damit, auch gegen­tei­lige Positionen zu lesen; gerade Uwe Lehnert hat mich schon mehr­fach gelehrt, Dinge anders zu sehen. Dieses mal will ich aber nur auf einen Hinweis von Walter Otte ein­ge­hen. Dieser schreibt:

“Insoweit lie­gen die Probleme, ent­ge­gen der Auffassung von Nic, nicht bei den hin­ter sei­ner Frage ste­hen­den unter­schied­li­chen Sachverhalten, ob die betref­fende Frau voll­jäh­rig ist oder nicht. Das ist eine völ­lig andere Angelegenheit. Es geht darum, ob sämt­li­che Bereiche der bun­des­re­pu­bli­ka­ni­schen Gesellschaft mit Symbolen religiös-missionierender Art durch­setzt wer­den sol­len oder ob es Bereiche gibt, in denen die (durch ein Stück Stoff) beken­nend zum Ausdruck gebrachte Religiösität nichts zu suchen hat. Es geht vor allem im kon­kre­ten Fall nicht darum, wie Nic schreibt, “dass jemand wegen sei­nes Glaubens nicht ein­ge­stellt wird”. Schon die Darstellung die­ses Falles in der Presse zeigt, dass die betrof­fene mus­li­mi­sche Frau von dem Zahnarzt sehr wohl (aus fach­li­chen Gründen) ein­ge­stellt wor­den wäre, wenn sie nur die Bereitschaft gezeigt hätte, am Arbeitsplatz kein Kopftuch zu tra­gen; dass sie mus­li­mi­scher Glaubenszugehörigkeit ist, war – geht man von den vor­lie­gen­den Presseberichten aus – zu kei­nem Zeitpunkt das Problem. Also darum geht es nicht.”

Nicht, dass es hier zum einem Missverständnis kommt: ich bin der Meinung, dass Kopftücher (wie jedes andere reli­giöse Symbol!) nichts in Kindergärten, Schulen, Universitäten zu suchen haben; aber auch nicht in öffent­li­chen Verwaltungen, Gerichten oder an ande­ren Orten, die “von Staats wegen” sind.

Wenn ich Walter rich­tig ver­stehe ist er der Auffassung, dass die Einstellung nicht des­halb nicht erfolgte, weil die Frau Muslima war, son­dern weil sie das Kopftuch als Zeichen ihres Glaubens trug/tragen will?

Ich denke schon, dass wir zu tole­rie­ren haben, dass Menschen Zeichen ihrer Religion tra­gen; sei es ein fet­tes Kreuz um den Hals oder eben ein Kopftuch. Das muss die Gesellschaft tole­rie­ren. Das jedoch bedeu­tet nicht, dass sie die poli­ti­sche Botschaft des Islam tole­rie­ren muss. Oder gene­rell die Versuche der Religionsgemeinschaften in das öffent­li­che Leben.

Eine ganz andere Frage ist natür­lich, dass es aus beruf­li­chen und ähn­li­chen Gründen Arbeitsstellen geben wird, die das Tragen von reli­giö­sen Symbolen von vorn­her­ein aus­schlie­ßen.

Nic

Über Nic Frank

Hauptautor des Blogs, alles andere steht auf einer Extraseite.

2 Kommentare

  1. So what, selbst “von Staats wegen” ist recht­lich noch zu klä­ren. Der Eiertanz und Mummenschanz geht wei­ter, denn Sport unter­liegt auch der Religionsfreiheit. Diese darf nicht beschnit­ten wer­den, weil sie schon ist. Die restau­ra­tive Prozesswelle kommt jetzt aus the land of the free:
    http://www.spiegel.de/schulspiegel/texas-schulaufseher-will-religioese-cheerleader-banner-verbieten-a-862668.html

  2. Der liebe Walter hat noch was zum Thema geschrie­ben… ich mach das gerade für den hpd fer­tig :-) und spä­ter wird der Artikel auch hier erschei­nen – dann kann wei­ter dis­ku­tiert wer­den. Hoffentlich.

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