Dienstag , 21 Mai 2013
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Ungläubig durch Kirchenaustritt?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird heute ein Urteil ver­kün­den, in dem es darum geht, ob man sich als Katholik bezeich­nen darf und Mitglied der Kirchengemeinschaft bleibt, wenn man keine Kirchensteuer mehr zahlt.

Die kath. Kirche hin­ge­gen beharrt jedoch dar­auf, dass nur, wer Kirchesteuer zahlt, Gläubiger sein könne.

Im Verfahren vor dem Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof hat der Freiburger “Kirchensteuer-Rebell” und Kirchenrechtler Hartmut Zapp ver­lo­ren. Das machte den Weg frei zur heu­ti­gen Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes. Zapp hatte 2007 beim Standesamt sei­nen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche als “Körperschaft des öffent­li­chen Rechts” erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. Zugleich erklärte er, wei­ter gläu­bi­ges Kirchenmitglied zu sein.

Nic

siehe:
Klagen eines hal­ben Katholiken (Deutsche Welle)
Gott und Geld (The European)

Prof. Zapp vor Gericht (Nics Bloghaus)

Über Nic Frank

Hauptautor des Blogs, alles andere steht auf einer Extraseite.

3 Kommentare

  1. Dass sich um so einem Sch… das Bundesverwaltungsgericht küm­mern musste, liegt nur daran dass das Reichskonkordat von 1933 immern noch gilt. Ersatztlos weg damit. Das Vereinsrecht ist auch für Religionsgemeinschaften völ­lig aus­rei­chend.

  2. Richtig, sonst kommt so ein Urteil raus, wie es heute gefällt wor­den ist:
    http://www.fr-online.de/ratgeber/kirche-kann-trotz-austritt-zur-kasse-bitten,1472794,19077372.html
    :-(

  3. Wenn §-enrei­ter Bibel-Exegese betrei­ben:
    http://www.internet-law.de/2012/09/ein-schones-beispiel-fur-mediale-falschberichterstattung.html
    Kann es sein, dass sich Ankläger, Beklagter und Richter lächer­lich gemacht haben? Es lebe die ABM, nähe­res klärt §166.

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