Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird heute ein Urteil verkünden, in dem es darum geht, ob man sich als Katholik bezeichnen darf und Mitglied der Kirchengemeinschaft bleibt, wenn man keine Kirchensteuer mehr zahlt.
Die kath. Kirche hingegen beharrt jedoch darauf, dass nur, wer Kirchesteuer zahlt, Gläubiger sein könne.
Im Verfahren vor dem Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof hat der Freiburger “Kirchensteuer-Rebell” und Kirchenrechtler Hartmut Zapp verloren. Das machte den Weg frei zur heutigen Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes. Zapp hatte 2007 beim Standesamt seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche als “Körperschaft des öffentlichen Rechts” erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. Zugleich erklärte er, weiter gläubiges Kirchenmitglied zu sein.
Nic
siehe:
Klagen eines halben Katholiken (Deutsche Welle)
Gott und Geld (The European)
Prof. Zapp vor Gericht (Nics Bloghaus)
Nics Bloghaus
Dass sich um so einem Sch… das Bundesverwaltungsgericht kümmern musste, liegt nur daran dass das Reichskonkordat von 1933 immern noch gilt. Ersatztlos weg damit. Das Vereinsrecht ist auch für Religionsgemeinschaften völlig ausreichend.
Richtig, sonst kommt so ein Urteil raus, wie es heute gefällt worden ist:
http://www.fr-online.de/ratgeber/kirche-kann-trotz-austritt-zur-kasse-bitten,1472794,19077372.html
Wenn §-enreiter Bibel-Exegese betreiben:
http://www.internet-law.de/2012/09/ein-schones-beispiel-fur-mediale-falschberichterstattung.html
Kann es sein, dass sich Ankläger, Beklagter und Richter lächerlich gemacht haben? Es lebe die ABM, näheres klärt §166.