
Pussy Riot, Foto: Wikipedia
Die Richterin verlas stundenlang die Anklage. Dabei legte sie besonderen Wert darauf, nachzuweisen, dass die Zeugen gute Christen sind und die Angeklagten so bekleidet waren, dass diese sich die Zeugen in ihren religiösen Gefühlen gestört fühlten.
Sie sprach so lange, um zu verdecken, dass sie nichts zu sagen hatte. Vor allem konnte sie keine Gründe benennen, die das Maß der Strafe in irgend einer Weise klarstellt oder beweist.
Rowdytum aus religiösem Hass – als Grund für die Verurteilung. Das klingt für mich mehr nach Saudi-Arabien; als nach “lupenreine Demokratie”.
kotz
Nic
Nics Bloghaus
Und religiöse Gefühle sind so lächerlich, dass man sie garnicht lächerlicher machen kann. Wer immernoch von Religionsfreiheit schwärmt, sollte froh sein, wenn er ein ungläubiger Menschenaffe geblieben wäre. Ich konnte bei den Pussies keine Gewalt oder Hass entdecken, bin wohl zu unsensibel authistisch und zu wenig indoktriniert. Nur wütend über so viel tradierter systemischer Sklavenmentalität. Nordkorea gewährt der Richterin sicher Asyl bei einem zufälligen Systemwechsel.
Nicht BAB, aber immerhin betet auch der Leihbischof für die Pussies. Entlarvende Stammtischkommentare zur Aktion:
http://www.focus.de/panorama/welt/nach-russischem-urteil-pussy-riot-nachahmer-im-koelner-dom-_aid_802717.html