Mittwoch , 22 Mai 2013
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Pussy Riot: das Urteil lautet 2 Jahre Strafkolonie

Pussy Riot, Foto: Wikipedia

Pussy Riot, Foto: Wikipedia

Die Richterin ver­las stun­den­lang die Anklage. Dabei legte sie beson­de­ren Wert dar­auf, nach­zu­wei­sen, dass die Zeugen gute Christen sind und die Angeklagten so beklei­det waren, dass diese sich die Zeugen in ihren reli­giö­sen Gefühlen gestört fühl­ten.

Sie sprach so lange, um zu ver­de­cken, dass sie nichts zu sagen hatte. Vor allem konnte sie keine Gründe benen­nen, die das Maß der Strafe in irgend einer Weise klar­stellt oder beweist.

Rowdytum aus reli­giö­sem Hass – als Grund für die Verurteilung. Das klingt für mich mehr nach Saudi-Arabien; als nach “lupen­reine Demokratie”.

kotz

Nic

Über Nic Frank

Hauptautor des Blogs, alles andere steht auf einer Extraseite.

2 Kommentare

  1. Und reli­giöse Gefühle sind so lächer­lich, dass man sie gar­nicht lächer­li­cher machen kann. Wer immer­noch von Religionsfreiheit schwärmt, sollte froh sein, wenn er ein ungläu­bi­ger Menschenaffe geblie­ben wäre. Ich konnte bei den Pussies keine Gewalt oder Hass ent­de­cken, bin wohl zu unsen­si­bel aut­his­tisch und zu wenig indok­tri­niert. Nur wütend über so viel tra­dier­ter sys­te­mi­scher Sklavenmentalität. Nordkorea gewährt der Richterin sicher Asyl bei einem zufäl­li­gen Systemwechsel.

  2. Nicht BAB, aber immer­hin betet auch der Leihbischof für die Pussies. Entlarvende Stammtischkommentare zur Aktion:
    http://www.focus.de/panorama/welt/nach-russischem-urteil-pussy-riot-nachahmer-im-koelner-dom-_aid_802717.html

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