Der Deutsche Bundestag hat mit breiter Mehrheit dem fraktionsübergreifenden Antrag zur “Rechtlichen Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen” zugestimmt. “Ein Armutszeugnis für den säkularen Rechtsstaat”, meint gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon in seinem Kommentar.
Es war leider nicht anders zu erwarten: Die Bundestagsabgeordneten haben mehrheitlich einem von CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Erschließungsantrag zugestimmt, mit dem die Bundesregierung beauftragt wird, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die religiös Vorhautbeschneidung minderjähriger Jungen in Deutschland erlaubt. Die dringenden Apelle deutscher und internationaler Kinder- und Jugendärzte, die in Bezug auf die rituelle Vorhautbeschneidung von einem „erheblichen Trauma“ sprechen (siehe u.a. den Bericht der „Frankfurter Rundschau“ und die Pressemitteilung des Verbands der deutschen Kinder- und Jugendärzte) verhallten ebenso ungehört im Raum wie die glasklaren Argumentationen zahlreicher Juristen, die die rituelle Vorhautbeschneidung als illegitime Körperverletzung und Verstoß gegen die Selbstbestimmungsrechte der betroffenen Jungen auswiesen (siehe hierzu u.a. das Urteil des Kölner Landgerichts, das die Debatte auslöste, den Grundsatzartikel zur fraglcihen Rechtmäßigkeit der Knabenbeschneidung von Prof. Dr. Holm Putzke sowie den Kurzkommentar von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf).
Vor allem das Eiltempo, in dem die parlamentarische Entscheidungsfindung vonstattenging – die sich im Urlaub befindlichen Parlamentarier hatten keine Zeit, sich mit der Thematik auch nur halbwegs angemessen auseinanderzusetzen – , belegt, dass es in dieser Frage zu keinem Zeitpunkt darum ging, durch eine gründliche Abwägung von Argumenten zu einer sachgerechten Lösung zu kommen. Worum es tatsächlich ging, hat Jacques Tilly in seiner Karikatur zum heutigen Bundestagsbeschluss wunderbar zum Ausdruck gebracht (sie kann in Druckauflösung hier heruntergeladen und bei Angabe der Quelle “Jacques Tilly/www.giordano-bruno-stiftung.de” frei verwendet werden): Die heutige “Vorhautresolution” des Deutschen Bundestag ist ein demokratieunwürdiger Kniefall vor konservativen Religionslobbyisten und ein Armutszeugnis für den säkularen Rechtsstaat, der sich offenkundig scheut, seine Rechtsnormen gegen die Propagandisten archaischer Riten durchzusetzen.
Die deutschen Parlamentarier hätten heute die Chance gehabt, die Rechte der Kinder zu stärken. Sie hätten die Artikel 19,1 und 24,3 der UN-Kinderrechtskonvention ins Feld führen können, die Kinder vor elterlicher Gewalt und brutalen rituellen Bräuchen schützen sollen. Sie hätten klarstellen können, dass säkulare Rechtsnormen für alle gelten müssen – auch für Religionsgemeinschaften. Sie hätten nicht zuletzt auch die Gelegenheit gehabt, die Forderungen progressiver Juden und Muslime zu unterstützen, die die archaischen Riten ihrer Vorväter längst überwunden haben und deren ethische Rückständigkeit in aller gebotenen Deutlichkeit kritisieren (siehe u.a. die Website der “Jews against Circumsision”).
Leider hat der Deutsche Bundestag diese einmalige Chance verspielt. Er hat dafür votiert, Kinderrechte zugunsten archaischer Riten zu beschneiden, hat die modernen Werte des säkularen Rechtsstaats überholten religiösen Bräuchen untergeordnet, hat die so wichtigen Initiativen progressiver Juden und Muslime geschwächt und sich zum Büttel all derer gemacht, die ihre Glaubensdogmen partout nicht überdenken wollen, selbst wenn Kinder die Leidtragenden sind.
Noch ist nichts entschieden!
Doch noch ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit nicht gesprochen. Denn der Erschließungsantrag des Deutschen Bundestags hat im Grunde nur symbolischen Charakter, entscheidend ist, wie nun das Bundesjustizministerium mit der Resolution des Deutschen Bundestags verfährt. Und dies ist beileibe keine leichte Aufgabe! Denn wie auch soll es dem Ministerium gelingen, „unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“?
Bei genauerer Betrachtung ist diese Forderung der Bundestagsresolution ein Widerspruch in sich. Denn nachweislich dient die rituelle Vorhautbeschneidung eben nicht dem Kindeswohl, sie garantiert eben nicht die körperliche Unversehrtheit des KIindes. Und sie ist notwendigerweise mit Schmerzen verbunden, die zum einen gravierend (wer die Vorhautbeschneidung mit einer Impfung oder mit dem Stechen eines Ohrrings vergleicht, hat keine Ahnung oder lügt!) und zum anderen aus der Perspektive der säkularen Rechtsordnung bei Fehlen einer medizinischen Indikation völlig unnötig sind.
Zur Religionsfreiheit der Eltern wiederum ist zu sagen, dass sie durch ein Verbot der Vorhautbeschneidung überhaupt nicht tangiert würde, erstreckt sich deren Religionsfreiheit doch bloß auf sie selber, nicht aber auf ihre Kinder! Und bei der Abwägung des Erziehungsrechts der Eltern gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Kinder hat die von Deutschland unterzeichnete UN-Kinderrechtskonvention nun einmal klare Prioritäten gesetzt: Sie schützt die Rechte der Schwächeren! Wer meint, dass Kinder unter der totalen Verfügungsgewalt ihrer Erzeuger oder Betreuer stehen, hat nicht einmal im Ansatz begriffen, was Kinderrechte bedeuten. Es sollte klar sein: Die körperliche Unversehrtheit des Kindes ist ein Rechtsgut, das deutlich über der Erziehungsgewalt (sic!) der Eltern steht.
Halten wir fest: Zwar hat der Deutsche Bundestag mit seinem heutigen Votum hinlänglich gezeigt, wo er sich selbst in Sachen „Kinderrechte“ verortet, doch noch ist nichts entschieden. Dass die Bundestagsfraktion der Grünen im letzten Moment davon absah, den Erschließungsantrag zur „Rechtlichen Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“ mit den anderen Fraktionen in den Bundestag einzubringen, mag als kleiner Hoffnungsschimmer gelten, dass die öffentliche Debatte etwas bewirken kann. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger, die vor der schwierigen Aufgabe steht, eine gesetzliche Regelung für die in sich widersprüchliche Forderung des Parlaments zu finden, gegenüber bürgerrechtlich-humanistischen Forderungen aufgeschlossener ist als die meisten anderen Vertreter der politischen Klasse. Ihr politischer Handlungsspielraum ist zweifellos begrenzt, aber wenn sich die Verteidiger der Kinderrechte in den nächsten Wochen deutlicher artikulieren würden, könnte sie sich vielleicht davon überzeugen lassen, dass es für einen modernen Rechtsstaat zwingend erforderlich ist, jene Position zu vertreten, die im Bundestag heute sträflichst unterging, nämlich: dass Religionsfreiheit niemals bedeuten kann, Kindern ungestraft Schmerzen zufügen zu dürfen.
[Quelle: giordano-bruno-stiftung.de - dort mit Links]
Nics Bloghaus 
Es gibt nur ein einziges Menschenrecht: das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn sich ALLE daran halten würden, gäbe es weder Syrien noch die Juden noch die Muslime und der ganze Blödsinn überall auf dieser idiotischen Welt hätte ein Ende..
Aber leider werde ich nie eine intelligente Zivilisation erleben, sondern nur diesen jüdisch-christlich-muslimischen Blödsinn überall.. (mit einem IQ weit unter 200) ’
Der Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz, SPD, hat heute Morgen einen kurzen Bericht über die gestrige Fraktionssitzung der SPD veröffentlicht, den ich hier wiedergeben möchte, da er mir ein Zeichen zu sein scheint, dass es in der SPD, anders als der äußere Anschein vermuten lässt, noch Charaktere gibt, die den Mut zu einer eigenen, nicht von religiösen Fundamentalisten verbogenen Meinung haben. Rolf Schwanitz schreibt:
Ich habe gestern gegen den überfraktionellen Antrag zur “Beschneidung” gestimmt. Auf meiner facebookseite findet ihr die Erklärung, die ich dazu abgegeben habe. Über unsere Fraktionssitzung, deren Ablauf vertraulich ist, kann ich hier nur soviel sagen: Der Antrag und die Vorgehensweise der Fraktionsspitze zu dessen Ausarbeitung ist äußerst kritisch in der Fraktion bewertet worden. Nicht nur, aber insbesondere die Genossinnen und Genossen aus dem Bereich Familien- und Jugendpolitik haben den Antrag massiv abgelehnt. Besonders hervorheben möchte ich die Kinderbeauftragte der Fraktion, Marlene Rupprecht, die ein hartes und klares Plädoyer gegen diesen Antrag gehalten hat. Die Befürworter des Antrages waren in der SPD-Fraktion nach meiner Wahrnehmung klar in der Minderheit – und das nicht nur argumentativ. Dass es zum Schluss beim Einbringerstatus der SPD-Fraktion, anders als bei Bündnis90/Die Grünen, geblieben ist, hat nur mit der Gesichtswahrung der Fraktionsspitze zu tun und spiegelt nicht die wirkliche Mehrheitslage in der Fraktion. Dennoch wird die Sache weitergehen. Wir werden im Herbst die Vorlage eines entsprechenden Gesetzes durch die Bundesregierung oder durch die Koalition erleben. Deshalb müssen wir mit anderen säkularen Organisationen an dem Thema dran bleiben. Übrigens gibt es auch ein klares ablehnendes Votum von vielen Kinderorganisationen, die sich kurzfristig per Brief zu Wort gemeldet haben. Das ist sicher erst der Anfang. Wir müssen also dranbleiben!
Danke, Uwe,
das macht ja wenigsten etwas Hoffnung, das unsere Politiker nicht alle von der Macht verdorben sind.
Inzwischen regt sich endlich auch was bei den Piraten…
Ich finde es außerordentlich bedauerlich, dass Parteien wie die GRÜNEN, isnbesondere aber die SPD, durch das unfassbar servile Verhalten ihres Führungspersonals den Religionsfunktionären gegenüber für Säkulare m.E. unwählbar geworden sind, meiner Überzeugung nach im Grunde sogar für jeden am Grundgesetz Orientierten.
Noch bedauerlicher ist es allerdings, zu sehen, die die Parteibasis gegen dieses Verhalten ankämpft, besonders gut zu beobachten derzeit auf der Homepage von Volker Beck (beckstage.volkerbeck.de) Unwählbar werden diese Parteien nicht aufgrund ihrer Mitglieder – die aber leider nicht an den politischen Schalthebeln sitzen – sondern nur durch das Verhalten einzelner Führungspersonen.
Ich weiß nicht, ob ich sonst die SPD oder die GRÜNEN gewählt hätte – aber ich hätte gerne die Möglichkeit gehabt.
Ich habe ja die Partei gewählt (na ja, nicht für den BT, das ging ja noch nicht
die sich bisher als Bundespartei noch gar nicht zum Thema geäußert hat…
Nur die Erlanger http://nicsbloghaus.org/2012/07/18/piratenpartei-sieht-kinderrechte-gestaerkt/ und der Landesverband Bremen: http://bremen.piratenpartei.de/Blog/2012-7-19/das-beschneidungsurteil-von-koeln—ein-richtiges-zeichen/
Ich möchte auch auf die bei Katja Dörner veröffentlichte persönliche Erklärung mehrerer Bundestagsmitglieder der Grünen verweisen, die ebenfalls gegen die Vorlage von Regierung plus SPD gestimmt haben: http://katja-doerner.de/wp-content/uploads/2012/07/PersoenlicheErklaerungBeschneidungEndfassung_neu.pdf
Die Feministin, Ex-Europapolitikerin und GRÜNEN-Mitgründerin Eva Quistorp will die Jungenbeschneidung legalisieren, solange das vorher heile und hinterher rituell versehrte Kind nur ausreichend medikamentös betäubt ist sprich unter Drogen steht; dafür bekommt die gewaltverharmlosende so genannte Pazifistin eine herzhaft gepfefferte Kritik:
Wenig paradiesisch: Eva und die Vorhaut
Von Jacques Auvergne am 08.08.2012
http://eifelginster.wordpress.com/2012/08/08/298/
Oh! Das wundert mich ja und ich verstehe Eva nicht.
Ich kenne sie und weiß, dass sie jemand ist, der die Fahne der Menschenrechte sehr hoch hält – deshalb verwundert es mich sehr. Wenn Deine Zitate richtig sind (wovon ich ausgehe), dann kann ich mir das nicht erklären… ist es Solidarität mit der Partei? Die Grünen zeigen sich in der Diskussion ja von ihrer allerschlimmsten Seite.
Mal sehen: vielleicht kann ich Eva mal sprechen dazu.
Lieber Nic,
vielen Dank für dein Interesse am komplexen Thema Politik, Rechtssprechung und rituelle Zirkumzision; dein aufklärerischer Einsatz (auch hierbei) verdient Anerkennung. Ja, Eva Quistorp argumentiert tatsächlich pro Jungenbeschneidung und lobt dazu die beiden Beschneidungsfreunde Volker Beck und Renate Künast als angeblich moderat; ihren Wunsch nach Betäubungsmitteln für`s zu operierende Kind nennt sie einen Kompromiss.
Wenn du sie zu dem von zwei Weltreligionen übernommenen, letztlich uralten (und grausamen) männerbündischen Initiationsritual einmal ansprechen könntest, wäre das für Ausbau bzw. Erhalt der kulturellen Moderne sicherlich nützlich.
Mit solidarischen Grüßen
Cees van der Duin
Hier die Quelle:
Wider die postmoderne Religionspolitik
(der Grünen und anderer Parteien)
Ein Essay von Eva Quistorp, MdEP a.D.:
Feministische und protestantische Theologin, Moderatorin
interreligiöser Frauendialoge, Germanistin, Politologin
Mitgründerin der Frauen für Frieden und der Grünen, der
Boell-Stiftung u.a.
nachzulesen auf der Webseite des Perlentaucher vom 17.7.2012
http://www.perlentaucher.de/essay/wider-die-postmoderne-religionspolitik.html
Und mich wundert, dass dich das wundert. Die Priorität der Dualismusfalle schwarzergrün. Frau gut, Mann böse. MSS JvGuB. Bis heute Abend Savarin?
Eva Quistorp (Theologin) hat auf Jacques Auvergne (Sozialarbeiter) geantwortet, heute nachmittag. Beschneiden will die Theologin das betäubte männliche Kind nach wie vor, alle Denk- und Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum der Pazifistin und Feministin. Ich habe mich eingemischt.
Quistorp: “Wenn ich es als wohl schwer zu ändernden Fakt aus verschiedenen Grünen anerkenne, dass wohl bei der Lage der Debatte und der Aufregung des Zentralrates der Juden und der Muslime, die mit SChlagworten wie Vertreiben und Verbieten Panikmache gemacht haben,das KÖlner Urteil nicht zu bundesweitem Recht werden wird ,habe ich nur eine Realität beschrieben und mir das nicht gewünscht. … Ich glaube, das judentum hat in seiner prophetischen udn liberalen Tradition mehr zu bieten als die bisherige BEschneidungsdebatte und der ISlam mit IBn Rushd und ABu Zaid mehr als KOpftuch, Burka, Beschneidungszwänge und gar SCharia in Europa”
http://schariagegner.wordpress.com/uber/#comment-1900
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Eva Quistorp (August 23, 2012 um 3:27 nachmittags, kommentiert auf dem Blog Schariagegner) windet sich wie ein Aal – und hat schon wieder nicht gesagt, dass sie die rituelle Vorhautamputation nicht will. Sie ist unsachlich genug, dem Sozialpädagogen Jacques Auvergne öffentlich zu unterstellen, ihren Beitrag falsch gelesen zu haben, entkräftet dessen prinzipiell beschneidungsgegnerische Argumente aber mit keiner Silbe.
Theologin Quistorp verbreitet vielmehr einen amorphen Wortschwall aus irgendwelchem reformerischen Potential in den Hochreligionen verwirbelt mit irgendwie bedauernswerten bundesdeutschen Sachzwängen, implizit und wenig zufällig gipfelnd im sinngemäßen Fazit: “An einer Legalisierung der Jungenbeschneidung kommt die BRD nicht vorbei!” Wie öffentlichg bekannt billigt Quistorp auch heute die nicht medizinisch indizierte Beschneidung. Und nichts anderes hat der pazifistische Sozialpädagoge und Beschneidungskritiker der pazifistischen Theologin und Beschneidungsfreundin vorgeworfen.
Die beschneidungsbegünstigende Feministin könnte jetzt entweder so ehrlich sein, wiederholt sinngemäß: “Ja, ich will die MGM, aber nur mit Betäubung!” zu sagen, das ist schließlich die nachweisbare Essenz ihres Essays Wider die postmoderne Religionspolitik, oder aber müsste endlich die Seite wechseln und öffentlich dafür eintreten, dass es in der kulturellen Moderne kein Elternrecht auf operative Mutilation des Kindergenitals gibt, aber eine Pflicht des Staates, dem Kind ein Selbstverständnis, Körperwahrnehmen und Sexualitätserfahren mit unversehrten eigenen Genitalien zu ermöglichen.
Vielleicht um Halacha und Scharia zu entsprechen oder um Halacha und Scharia nicht zu widersprechen weicht Quistorp hingegen aus; wie eingangs gesagt: sie windet sich wie ein Aal. Das ist argumentativ unredlich und für mich als Naturschützer, Pazifist und Jungenarbeiter, der einmal geglaubt hat, sich in der Partei der GRÜNEN wieder zu finden, ziemlich enttäuschend.
Immerhin ist klar, wer hier die Debatte zwischen dem Sozialpädagogen und der Theologin zum Thema Beschneidung gewonnen hat – argumentativ, ethisch und vielleicht schon bald ja auch juristisch.
Cees van der Duin
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Tacheles vs. Tabu, mit Respekt vor solch frauenfeindlichem grausamen Humbug macht sich Fr. Quistorp (Theologin) gemein. Was gibts da noch traditionell “würdevolles” Gottergebenes zu deuteln?
http://giordanobrunostiftung.wordpress.com/2012/08/24/das-primat-des-mannlichen/#respond
Und hier die Begründung, warum sich Fr. Q. gemein macht, die Schwarmdummheit der Religioten und ihre Ängste:
http://giordanobrunostiftung.wordpress.com/2012/08/24/von-der-dicken-freundschaft-zwischen-kirchen-und-islamverbanden/#comment-1586