Sonntag , 19 Mai 2013
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Bundestag will Kinderrechte beschneiden

Jacques Tilly / www.giordano-bruno-stiftung.de

Jacques Tilly / www.giordano-bruno-stiftung.de

Der Deutsche Bundestag hat mit brei­ter Mehrheit dem frak­ti­ons­über­grei­fen­den Antrag zur “Rechtlichen Regelung der Beschneidung min­der­jäh­ri­ger Jungen” zuge­stimmt. “Ein Armutszeugnis für den säku­la­ren Rechtsstaat”, meint gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon in sei­nem Kommentar.

Es war lei­der nicht anders zu erwar­ten: Die Bundestagsabgeordneten haben mehr­heit­lich einem von CDU/CSU, SPD und FDP ein­ge­brach­ten Erschließungsantrag zuge­stimmt, mit dem die Bundesregierung beauf­tragt wird, gesetz­li­che Regelungen zu schaf­fen, die die reli­giös Vorhautbeschneidung min­der­jäh­ri­ger Jungen in Deutschland erlaubt. Die drin­gen­den Apelle deut­scher und inter­na­tio­na­ler Kinder- und Jugendärzte, die in Bezug auf die ritu­elle Vorhautbeschneidung von einem „erheb­li­chen Trauma“ spre­chen (siehe u.a. den Bericht der „Frankfurter Rundschau“ und die Pressemitteilung des Verbands der deut­schen Kinder- und Jugendärzte) ver­hall­ten ebenso unge­hört im Raum wie die glas­kla­ren Argumentationen zahl­rei­cher Juristen, die die ritu­elle Vorhautbeschneidung als ille­gi­time Körperverletzung und Verstoß gegen die Selbstbestimmungsrechte der betrof­fe­nen Jungen aus­wie­sen (siehe hierzu u.a. das Urteil des Kölner Landgerichts, das die Debatte aus­löste, den Grundsatzartikel zur fragl­ci­hen Rechtmäßigkeit der Knabenbeschneidung von Prof. Dr. Holm Putzke sowie den Kurzkommentar von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf).

Vor allem das Eiltempo, in dem die par­la­men­ta­ri­sche Entscheidungsfindung von­stat­ten­ging – die sich im Urlaub befind­li­chen Parlamentarier hat­ten keine Zeit, sich mit der Thematik auch nur halb­wegs ange­mes­sen aus­ein­an­der­zu­set­zen – , belegt, dass es in die­ser Frage zu kei­nem Zeitpunkt darum ging, durch eine gründ­li­che Abwägung von Argumenten zu einer sach­ge­rech­ten Lösung zu kom­men. Worum es tat­säch­lich ging, hat Jacques Tilly in sei­ner Karikatur zum heu­ti­gen Bundestagsbeschluss wun­der­bar zum Ausdruck gebracht (sie kann in Druckauflösung hier her­un­ter­ge­la­den und bei Angabe der Quelle “Jacques Tilly/www.giordano-bruno-stiftung.de” frei ver­wen­det wer­den): Die heu­tige “Vorhautresolution” des Deutschen Bundestag ist ein demo­kra­tie­un­wür­di­ger Kniefall vor kon­ser­va­ti­ven Religionslobbyisten und ein Armutszeugnis für den säku­la­ren Rechtsstaat, der sich offen­kun­dig scheut, seine Rechtsnormen gegen die Propagandisten archai­scher Riten durch­zu­set­zen.

Die deut­schen Parlamentarier hät­ten heute die Chance gehabt, die Rechte der Kinder zu stär­ken. Sie hät­ten die Artikel 19,1 und 24,3 der UN-Kinderrechtskonvention ins Feld füh­ren kön­nen, die Kinder vor elter­li­cher Gewalt und bru­ta­len ritu­el­len Bräuchen schüt­zen sol­len. Sie hät­ten klar­stel­len kön­nen, dass säku­lare Rechtsnormen für alle gel­ten müs­sen – auch für Religionsgemeinschaften. Sie hät­ten nicht zuletzt auch die Gelegenheit gehabt, die Forderungen pro­gres­si­ver Juden und Muslime zu unter­stüt­zen, die die archai­schen Riten ihrer Vorväter längst über­wun­den haben und deren ethi­sche Rückständigkeit in aller gebo­te­nen Deutlichkeit kri­ti­sie­ren (siehe u.a. die Website der “Jews against Circumsision”).

Leider hat der Deutsche Bundestag diese ein­ma­lige Chance ver­spielt. Er hat dafür votiert, Kinderrechte zuguns­ten archai­scher Riten zu beschnei­den, hat die moder­nen Werte des säku­la­ren Rechtsstaats über­hol­ten reli­giö­sen Bräuchen unter­ge­ord­net, hat die so wich­ti­gen Initiativen pro­gres­si­ver Juden und Muslime geschwächt und sich zum Büttel all derer gemacht, die ihre Glaubensdogmen par­tout nicht über­den­ken wol­len, selbst wenn Kinder die Leidtragenden sind.

Noch ist nichts ent­schie­den!

Doch noch ist das letzte Wort in die­ser Angelegenheit nicht gespro­chen. Denn der Erschließungsantrag des Deutschen Bundestags hat im Grunde nur sym­bo­li­schen Charakter, ent­schei­dend ist, wie nun das Bundesjustizministerium mit der Resolution des Deutschen Bundestags ver­fährt. Und dies ist bei­leibe keine leichte Aufgabe! Denn wie auch soll es dem Ministerium gelin­gen, „unter Berücksichtigung der grund­ge­setz­lich geschütz­ten Rechtsgüter des Kindeswohls, der kör­per­li­chen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vor­zu­le­gen, der sicher­stellt, dass eine medi­zi­nisch fach­ge­rechte Beschneidung von Jungen ohne unnö­tige Schmerzen grund­sätz­lich zuläs­sig ist“?

Bei genaue­rer Betrachtung ist diese Forderung der Bundestagsresolution ein Widerspruch in sich. Denn nach­weis­lich dient die ritu­elle Vorhautbeschneidung eben nicht dem Kindeswohl, sie garan­tiert eben nicht die kör­per­li­che Unversehrtheit des KIindes. Und sie ist not­wen­di­ger­weise mit Schmerzen ver­bun­den, die zum einen gra­vie­rend (wer die Vorhautbeschneidung mit einer Impfung oder mit dem Stechen eines Ohrrings ver­gleicht, hat keine Ahnung oder lügt!) und zum ande­ren aus der Perspektive der säku­la­ren Rechtsordnung bei Fehlen einer medi­zi­ni­schen Indikation völ­lig unnö­tig sind.

Zur Religionsfreiheit der Eltern wie­derum ist zu sagen, dass sie durch ein Verbot der Vorhautbeschneidung über­haupt nicht tan­giert würde, erstreckt sich deren Religionsfreiheit doch bloß auf sie sel­ber, nicht aber auf ihre Kinder! Und bei der Abwägung des Erziehungsrechts der Eltern gegen­über dem Selbstbestimmungsrecht der Kinder hat die von Deutschland unter­zeich­nete UN-Kinderrechtskonvention nun ein­mal klare Prioritäten gesetzt: Sie schützt die Rechte der Schwächeren! Wer meint, dass Kinder unter der tota­len Verfügungsgewalt ihrer Erzeuger oder Betreuer ste­hen, hat nicht ein­mal im Ansatz begrif­fen, was Kinderrechte bedeu­ten. Es sollte klar sein: Die kör­per­li­che Unversehrtheit des Kindes ist ein Rechtsgut, das deut­lich über der Erziehungsgewalt (sic!) der Eltern steht.

Halten wir fest: Zwar hat der Deutsche Bundestag mit sei­nem heu­ti­gen Votum hin­läng­lich gezeigt, wo er sich selbst in Sachen „Kinderrechte“ ver­or­tet, doch noch ist nichts ent­schie­den. Dass die Bundestagsfraktion der Grünen im letz­ten Moment davon absah, den Erschließungsantrag zur „Rechtlichen Regelung der Beschneidung min­der­jäh­ri­ger Jungen“ mit den ande­ren Fraktionen in den Bundestag ein­zu­brin­gen, mag als klei­ner Hoffnungsschimmer gel­ten, dass die öffent­li­che Debatte etwas bewir­ken kann. Zudem sollte nicht ver­ges­sen wer­den, dass Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger, die vor der schwie­ri­gen Aufgabe steht, eine gesetz­li­che Regelung für die in sich wider­sprüch­li­che Forderung des Parlaments zu fin­den, gegen­über bürgerrechtlich-humanistischen Forderungen auf­ge­schlos­se­ner ist als die meis­ten ande­ren Vertreter der poli­ti­schen Klasse. Ihr poli­ti­scher Handlungsspielraum ist zwei­fel­los begrenzt, aber wenn sich die Verteidiger der Kinderrechte in den nächs­ten Wochen deut­li­cher arti­ku­lie­ren wür­den, könnte sie sich viel­leicht davon über­zeu­gen las­sen, dass es für einen moder­nen Rechtsstaat zwin­gend erfor­der­lich ist, jene Position zu ver­tre­ten, die im Bundestag heute sträf­lichst unter­ging, näm­lich: dass Religionsfreiheit nie­mals bedeu­ten kann, Kindern unge­straft Schmerzen zufü­gen zu dür­fen.

[Quelle: giordano-bruno-stiftung.de - dort mit Links]

Über Nic Frank

Hauptautor des Blogs, alles andere steht auf einer Extraseite.

13 Kommentare

  1. Es gibt nur ein ein­zi­ges Menschenrecht: das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit. Wenn sich ALLE daran hal­ten wür­den, gäbe es weder Syrien noch die Juden noch die Muslime und der ganze Blödsinn über­all auf die­ser idio­ti­schen Welt hätte ein Ende..

    Aber lei­der werde ich nie eine intel­li­gente Zivilisation erle­ben, son­dern nur die­sen jüdisch-christlich-muslimischen Blödsinn über­all.. (mit einem IQ weit unter 200) ’

  2. Der Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz, SPD, hat heute Morgen einen kur­zen Bericht über die gest­rige Fraktionssitzung der SPD ver­öf­fent­licht, den ich hier wie­der­ge­ben möchte, da er mir ein Zeichen zu sein scheint, dass es in der SPD, anders als der äußere Anschein ver­mu­ten lässt, noch Charaktere gibt, die den Mut zu einer eige­nen, nicht von reli­giö­sen Fundamentalisten ver­bo­ge­nen Meinung haben. Rolf Schwanitz schreibt:

    Ich habe ges­tern gegen den über­frak­tio­nel­len Antrag zur “Beschneidung” gestimmt. Auf mei­ner face­book­seite fin­det ihr die Erklärung, die ich dazu abge­ge­ben habe. Über unsere Fraktionssitzung, deren Ablauf ver­trau­lich ist, kann ich hier nur soviel sagen: Der Antrag und die Vorgehensweise der Fraktionsspitze zu des­sen Ausarbeitung ist äußerst kri­tisch in der Fraktion bewer­tet wor­den. Nicht nur, aber ins­be­son­dere die Genossinnen und Genossen aus dem Bereich Familien- und Jugendpolitik haben den Antrag mas­siv abge­lehnt. Besonders her­vor­he­ben möchte ich die Kinderbeauftragte der Fraktion, Marlene Rupprecht, die ein har­tes und kla­res Plädoyer gegen die­sen Antrag gehal­ten hat. Die Befürworter des Antrages waren in der SPD-Fraktion nach mei­ner Wahrnehmung klar in der Minderheit – und das nicht nur argu­men­ta­tiv. Dass es zum Schluss beim Einbringerstatus der SPD-Fraktion, anders als bei Bündnis90/Die Grünen, geblie­ben ist, hat nur mit der Gesichtswahrung der Fraktionsspitze zu tun und spie­gelt nicht die wirk­li­che Mehrheitslage in der Fraktion. Dennoch wird die Sache wei­ter­ge­hen. Wir wer­den im Herbst die Vorlage eines ent­spre­chen­den Gesetzes durch die Bundesregierung oder durch die Koalition erle­ben. Deshalb müs­sen wir mit ande­ren säku­la­ren Organisationen an dem Thema dran blei­ben. Übri­gens gibt es auch ein kla­res ableh­nen­des Votum von vie­len Kinderorganisationen, die sich kurz­fris­tig per Brief zu Wort gemel­det haben. Das ist sicher erst der Anfang. Wir müs­sen also dran­blei­ben!

    • Danke, Uwe,
      das macht ja wenigs­ten etwas Hoffnung, das unsere Politiker nicht alle von der Macht ver­dor­ben sind.

      Inzwischen regt sich end­lich auch was bei den Piraten…

  3. Ich finde es außer­or­dent­lich bedau­er­lich, dass Parteien wie die GRÜNEN, isn­be­son­dere aber die SPD, durch das unfass­bar ser­vile Verhalten ihres Führungspersonals den Religionsfunktionären gegen­über für Säkulare m.E. unwähl­bar gewor­den sind, mei­ner Über­zeu­gung nach im Grunde sogar für jeden am Grundgesetz Orientierten.

    Noch bedau­er­li­cher ist es aller­dings, zu sehen, die die Parteibasis gegen die­ses Verhalten ankämpft, beson­ders gut zu beob­ach­ten der­zeit auf der Homepage von Volker Beck (beckstage.volkerbeck.de) Unwählbar wer­den diese Parteien nicht auf­grund ihrer Mitglieder – die aber lei­der nicht an den poli­ti­schen Schalthebeln sit­zen – son­dern nur durch das Verhalten ein­zel­ner Führungspersonen.

    Ich weiß nicht, ob ich sonst die SPD oder die GRÜNEN gewählt hätte – aber ich hätte gerne die Möglichkeit gehabt.

  4. Ich möchte auch auf die bei Katja Dörner ver­öf­fent­lichte per­sön­li­che Erklärung meh­re­rer Bundestagsmitglieder der Grünen ver­wei­sen, die eben­falls gegen die Vorlage von Regierung plus SPD gestimmt haben: http://katja-doerner.de/wp-content/uploads/2012/07/PersoenlicheErklaerungBeschneidungEndfassung_neu.pdf

  5. Cees van der Duin

    Die Feministin, Ex-Europapolitikerin und GRÜNEN-Mitgründerin Eva Quistorp will die Jungenbeschneidung lega­li­sie­ren, solange das vor­her heile und hin­ter­her ritu­ell ver­sehrte Kind nur aus­rei­chend medi­ka­men­tös betäubt ist sprich unter Drogen steht; dafür bekommt die gewalt­ver­harm­lo­sende so genannte Pazifistin eine herz­haft gepfef­ferte Kritik:

    Wenig para­die­sisch: Eva und die Vorhaut
    Von Jacques Auvergne am 08.08.2012

    http://eifelginster.wordpress.com/2012/08/08/298/

    • Oh! Das wun­dert mich ja und ich ver­stehe Eva nicht.
      Ich kenne sie und weiß, dass sie jemand ist, der die Fahne der Menschenrechte sehr hoch hält – des­halb ver­wun­dert es mich sehr. Wenn Deine Zitate rich­tig sind (wovon ich aus­gehe), dann kann ich mir das nicht erklä­ren… ist es Solidarität mit der Partei? Die Grünen zei­gen sich in der Diskussion ja von ihrer aller­schlimms­ten Seite.
      Mal sehen: viel­leicht kann ich Eva mal spre­chen dazu.

      • Cees van der Duin

        Lieber Nic,

        vie­len Dank für dein Interesse am kom­ple­xen Thema Politik, Rechtssprechung und ritu­elle Zirkumzision; dein auf­klä­re­ri­scher Einsatz (auch hier­bei) ver­dient Anerkennung. Ja, Eva Quistorp argu­men­tiert tat­säch­lich pro Jungenbeschneidung und lobt dazu die bei­den Beschneidungsfreunde Volker Beck und Renate Künast als angeb­lich mode­rat; ihren Wunsch nach Betäubungsmitteln für`s zu ope­rie­rende Kind nennt sie einen Kompromiss.

        Wenn du sie zu dem von zwei Weltreligionen über­nom­me­nen, letzt­lich ural­ten (und grau­sa­men) män­ner­bün­di­schen Initiationsritual ein­mal anspre­chen könn­test, wäre das für Ausbau bzw. Erhalt der kul­tu­rel­len Moderne sicher­lich nütz­lich.

        Mit soli­da­ri­schen Grüßen
        Cees van der Duin

        Hier die Quelle:

        Wider die post­mo­derne Religionspolitik
        (der Grünen und ande­rer Parteien)

        Ein Essay von Eva Quistorp, MdEP a.D.:
        Feministische und pro­tes­tan­ti­sche Theologin, Moderatorin
        inter­re­li­giö­ser Frauendialoge, Germanistin, Politologin
        Mitgründerin der Frauen für Frieden und der Grünen, der
        Boell-Stiftung u.a.

        nach­zu­le­sen auf der Webseite des Perlentaucher vom 17.7.2012

        http://www.perlentaucher.de/essay/wider-die-postmoderne-religionspolitik.html

  6. Und mich wun­dert, dass dich das wun­dert. Die Priorität der Dualismusfalle schwarz­er­grün. Frau gut, Mann böse. MSS JvGuB. Bis heute Abend Savarin?

  7. Cees van der Duin

    Eva Quistorp (Theologin) hat auf Jacques Auvergne (Sozialarbeiter) geant­wor­tet, heute nach­mit­tag. Beschneiden will die Theologin das betäubte männ­li­che Kind nach wie vor, alle Denk- und Rechtschreibfehler sind geis­ti­ges Eigentum der Pazifistin und Feministin. Ich habe mich ein­ge­mischt.

    Quistorp: “Wenn ich es als wohl schwer zu ändern­den Fakt aus ver­schie­de­nen Grünen aner­kenne, dass wohl bei der Lage der Debatte und der Aufregung des Zentralrates der Juden und der Muslime, die mit SChlagworten wie Vertreiben und Verbieten Panikmache gemacht haben,das KÖlner Urteil nicht zu bun­des­wei­tem Recht wer­den wird ,habe ich nur eine Realität beschrie­ben und mir das nicht gewünscht. … Ich glaube, das juden­tum hat in sei­ner pro­phe­ti­schen udn libe­ra­len Tradition mehr zu bie­ten als die bis­he­rige BEschneidungsdebatte und der ISlam mit IBn Rushd und ABu Zaid mehr als KOpftuch, Burka, Beschneidungszwänge und gar SCharia in Europa”

    http://schariagegner.wordpress.com/uber/#comment-1900

    ::

    Eva Quistorp (August 23, 2012 um 3:27 nach­mit­tags, kom­men­tiert auf dem Blog Schariagegner) win­det sich wie ein Aal – und hat schon wie­der nicht gesagt, dass sie die ritu­elle Vorhautamputation nicht will. Sie ist unsach­lich genug, dem Sozialpädagogen Jacques Auvergne öffent­lich zu unter­stel­len, ihren Beitrag falsch gele­sen zu haben, ent­kräf­tet des­sen prin­zi­pi­ell beschnei­dungs­geg­ne­ri­sche Argumente aber mit kei­ner Silbe.

    Theologin Quistorp ver­brei­tet viel­mehr einen amor­phen Wortschwall aus irgend­wel­chem refor­me­ri­schen Potential in den Hochreligionen ver­wir­belt mit irgend­wie bedau­erns­wer­ten bun­des­deut­schen Sachzwängen, impli­zit und wenig zufäl­lig gip­felnd im sinn­ge­mä­ßen Fazit: “An einer Legalisierung der Jungenbeschneidung kommt die BRD nicht vor­bei!” Wie öffent­lichg bekannt bil­ligt Quistorp auch heute die nicht medi­zi­nisch indi­zierte Beschneidung. Und nichts ande­res hat der pazi­fis­ti­sche Sozialpädagoge und Beschneidungskritiker der pazi­fis­ti­schen Theologin und Beschneidungsfreundin vor­ge­wor­fen.

    Die beschnei­dungs­be­güns­ti­gende Feministin könnte jetzt ent­we­der so ehr­lich sein, wie­der­holt sinn­ge­mäß: “Ja, ich will die MGM, aber nur mit Betäubung!” zu sagen, das ist schließ­lich die nach­weis­bare Essenz ihres Essays Wider die post­mo­derne Religionspolitik, oder aber müsste end­lich die Seite wech­seln und öffent­lich dafür ein­tre­ten, dass es in der kul­tu­rel­len Moderne kein Elternrecht auf ope­ra­tive Mutilation des Kindergenitals gibt, aber eine Pflicht des Staates, dem Kind ein Selbstverständnis, Körperwahrnehmen und Sexualitätserfahren mit unver­sehr­ten eige­nen Genitalien zu ermög­li­chen.

    Vielleicht um Halacha und Scharia zu ent­spre­chen oder um Halacha und Scharia nicht zu wider­spre­chen weicht Quistorp hin­ge­gen aus; wie ein­gangs gesagt: sie win­det sich wie ein Aal. Das ist argu­men­ta­tiv unred­lich und für mich als Naturschützer, Pazifist und Jungenarbeiter, der ein­mal geglaubt hat, sich in der Partei der GRÜNEN wie­der zu fin­den, ziem­lich ent­täu­schend.

    Immerhin ist klar, wer hier die Debatte zwi­schen dem Sozialpädagogen und der Theologin zum Thema Beschneidung gewon­nen hat – argu­men­ta­tiv, ethisch und viel­leicht schon bald ja auch juris­tisch.

    Cees van der Duin

    ::

  8. Tacheles vs. Tabu, mit Respekt vor solch frau­en­feind­li­chem grau­sa­men Humbug macht sich Fr. Quistorp (Theologin) gemein. Was gibts da noch tra­di­tio­nell “wür­de­vol­les” Gottergebenes zu deu­teln?
    http://giordanobrunostiftung.wordpress.com/2012/08/24/das-primat-des-mannlichen/#respond

  9. Und hier die Begründung, warum sich Fr. Q. gemein macht, die Schwarmdummheit der Religioten und ihre Ängste:
    http://giordanobrunostiftung.wordpress.com/2012/08/24/von-der-dicken-freundschaft-zwischen-kirchen-und-islamverbanden/#comment-1586

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