Das Kölner „Beschneidungsurteil“ löste ein großes mediales Echo aus. Fast alle größeren überregionalen Zeitungen Deutschlands, aber auch Österreichs und der Schweiz berichteten. Der hpd unterhielt sich mit einer Soziologin, die sich seit vielen Jahren mit dieser Thematik befasst.

jüdische Beschneidung, Foto: Wikipedia
Es scheint, als wäre das Urteil des Landgerichts Köln wie „aus heiterem Himmel“ gefällt worden. Nichts ist jedoch falscher. Denn in juristischen Kreisen sowie auch und vor allem unter Medizinern wird die männliche Beschneidung seit einigen Jahren diskutiert. Dabei sind, spätestens seit im Jahre 2008 im Ärzteblatt ein Artikel von Holm Putzke u.a. erschien, die Mehrheit der Mediziner in der Diskussion über das Thema. Seit dieser Zeit könnte den Ärzten im Eigentlichen auch die Konsequenz ihres Handelns bewusst sein. Denn bereits 2008 fasst der oben verlinkte Artikel zusammen: „Die bei einer Zirkumzision vorzunehmende teilweise oder vollständige Entfernung der Vorhaut stellt einen nicht nur unerheblichen Substanzverlust dar, sie ist mithin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit.“ Dabei verweist der Aufsatz im Ärzteblatt bereits auf den Straftatbestand der Körperverletzung nach § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB).
Das erklärt auch, dass sich einige Ärzte – auch bei religiös motivierten Beschneidungen – dazu hinreißen ließen, eine Phimose (Vorhautverengung) zu bescheinigen, um eine medizinisch notwendige Operation vorzutäuschen. Allerdings ist bei Vorliegen einer Phimose heute in vielen Fällen auch eine Behandlung mit Salben möglich und wird erfolgreich angewandt.
Die Soziologin gab einen Überblick, welchen Umfang und welche Auswirkungen die männliche Beschneidung hat. Es gibt nur Schätzungen, nach denen zwischen 10 bis 20 Prozent der männlichen Bevölkerung Deutschlands beschnitten seien. Dabei kann man nicht davon ausgehen, dass es jeden Moslem und jeden Juden betrifft. So seien etwa 50 Prozent der in Berlin lebenden männlichen Juden nicht beschnitten. Andere Schätzungen gehen sogar nur von ca. 20 Prozent aus.
In vielen Ländern – vorrangig in den USA – wurde die männliche Beschneidung auch als Hygienemaßnahme angesehen. Selbst gegen die Übertragung des HIV-Virus oder die Papillomviren sollte eine Beschneidung helfen.
Alice Miller berichtet in ihrem Buch „Evas Erwachen“ über die Initiative der US-amerikanischen Krankenschwester Marilyn Fayre Milos, die sich dafür eingesetzt hat, dass die Beschneidung männlicher Säuglinge nicht sofort nach der Geburt automatisch durchgeführt wird. Sie erreichte, dass inzwischen wenigstens die Eltern dieser Operation zustimmen müssen. „Dank … Marilyn Fayre Milos ist jetzt vielen Menschen bewusst, dass ein kleines Kind unter solchen Interventionen körperlich und seelisch leidet. Noch vor wenigen Jahren ‚wußte‘ man das nicht, bekanntlich operierte man die Kinder ohne Narkose.“ (Seite 124)
Miller geht im Weiteren darauf ein, dass die Weitergabe dieses „Rituals“ über die Generationen nur damit erklärbar sei, dass die Väter ebenfalls diese traumatische Erfahrung machten und sie – unwidersprochen – weiter gaben. „Deshalb waren es nicht die männlichen Ärzte, die dem destruktiven Brauch der Beschneidung ein Ende gesetzt haben, sondern Frauen, Krankenschwestern, die nicht Opfer dieses Brauches waren.“ (Seite 125)
Selten angesprochen wird auch die Tatsache, dass die männliche Beschneidung auch der Einschränkung der lebendigen Sexualität dienen sollte. Beschnittene Männer sollen sich weniger selbst befriedigen; sollen weniger Spaß daran haben. Dies nachzuweisen dürfte allerdings schwierig sein.
Es gibt jedoch Berichte, dass es in Südkorea mit der Annäherung an die USA und deren Lebensweise dazu kam, dass auch dort die normalisierte, unhinterfragte männliche Beschneidung eingeführt wurde. In diesem Falle jedoch betraf es nicht nur männliche Säuglinge, sondern auch erwachsene Männer. Diese konnten dann vergleichen und gaben in Untersuchungen bekannt, dass die Beschneidung die Sexualität beeinflusst hat. Die Idee dahinter, dass dies der Hygiene dient, wurde mit einem hohen Preis bezahlt.
Hier stellt sich die Frage nach der biologischen Funktion der Vorhaut. Besetzt mit Millionen Nervenzellen ist sie eine eigenständige erogene Zone. Sie dient zudem dem mechanischen Schutz des Penis und schützt vor Austrockung. Eine Zirkumzision (Beschneidung) lässt diese beiden Faktoren außer Acht. Auch dass der Peniskopf durch die Beschneidung relativ ungeschützt ist und daher im Laufe der Zeit empfindungsloser wird, ist bekannt. Und möglicherweise von religiösen und lustfeindlichen Machtinhabern gewollt.
Die Beschneidung des Penis hat zudem tiefgreifende psychische Auswirkungen auf den betroffenen Mann. Viele Männer, die beschnitten wurden, haben ein Traumata erlitten. Dabei unterscheidet sich die Traumata möglicherweise hinsichtlich ihrer Art des Erlebens. Es macht einen Unterschied, ob ein Junge im Alter von acht Tagen oder im Alter von 14 Jahren beschnitten wird. Die eine Verletzung brennt sich in das Unterbewusste ein, die andere lässt sich erinnern.
Das Urteil erhitzt die Gemüter. Necla Kelek fordert die Abschaffung der Beschneidung und nennt sie eine „archaische Sitte“ und „ein Unterdrückungsinstrument“, der oben zitierte Dr. Holm Putzke wird bedroht und der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht sich veranlasst, ein Gutachten zu veröffentlichen. Die Diskussion beginnt erst.
Nic
Erstveröffentlichung: Humanistischer Pressedienst
Nics Bloghaus
Es lohnt sich, mal den wirren und drohenden Text zu lesen, der die Beschneidung anordnet (Luther-Übersetzung). Im 1. Buch Mose, Kapitel 17, Vers 7-14 heißt es:
„7. Und ich will aufrichten meinen Bund zwischen mir und dir und deinem Samen nach dir, bei ihren Nachkommen, daß es ein ewiger Bund sei, also daß ich dein Gott sei und deines Samens nach dir, 8. und ich will dir und deinem Samen nach dir geben das Land, darin du ein Fremdling bist, das ganze Land Kanaan, zu ewiger Besitzung, und will ihr Gott sein. 9. Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun meinen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen. 10. Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. 11. Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. 12. Ein jegliches Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. 13. Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund. 14. Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat.“ (Spiegel-Online Kultur – Projekt Gutenberg Bibel)
Meine ganz persönliche Meinung: Wer meint, dass sich das Leben der Menschen und die Gestaltung einer Gesellschaft noch heute nach solchen archaischen Anordnungen ausrichten sollte, müsste eigentlich auf seinen Geisteszustand untersucht werden. Ich weiß, dass man den Glauben des anderen respektieren sollte und solche Polemik eigentlich nicht statthaft ist, aber irgendwo gibt es auch Grenzen intellektueller Zumutbarkeit. Für mich ist sie hier überschritten. Die Juden und Muslime können eigentlich von Glück sprechen, dass ihnen dieser etwa 4000(!) Jahre alte Befehl keine größeren oder andere, doppelt vorhandenen Körperteile abzuschneiden abverlangt.
Im Übrigen, Herr Volker Beck von den Grünen, der Sie sich so stark machen für die Akzeptanz dieser biblischen Vorschrift, wieso gilt dann das mosaische Gebot der Tötung Homosexueller heute nicht mehr? (3. Buch Mose, Kapitel 20, Vers 13: Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen; beide werden mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen. Auch Apostel Paulus, Neues Testament, fordert die Todesstrafe für männliche Homosexualität.) Was ist das Kriterium, wonach das eine Gebot mit aller Konsequenz einzuhalten ist, das andere – erfreulicherweise – stillschweigend ignoriert wird? Ich finde diese Beliebigkeit der Bibelinterpretationen einfach nur noch lächerlich.
Aber je früher ein Kind religiös vereinnahmt wird und je früher Fakten geschaffen werden, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen, um so besser für eine Religion, deren größter Feind das Hinterfragen überkommener Traditionen ist. Das (zukünftige) Selbstbestimmungsrecht eines (noch unmündigen) Menschen ist jedoch bedeutsamer als die Verteidigung voraufklärerischer, bronzezeitlicher, sich in den finstersten Anfängen menschlicher Kultur verlierende religiöse Rituale im Namen der Religionsfreiheit.
Historiker mögen beurteilen, ob meine These zutrifft, dass das dauerhafte Zurückziehen oder Entfernen der Vorhaut ursprünglich aus rein hygienischen Gründen erfolgte. In einer wüstenartigen und wasserarmen Umgebung war die tägliche Reinigung schwierig bis unmöglich. Die Beobachtung, dass Männer ohne oder mit zurückgezogener Vorhaut weniger Probleme mit Entzündungen hatten und auch selbst weniger Krankheiten an Frauen weitergaben, veranlasste die damaligen Menschen vermutlich zu solchen Maßnahmen. Im Laufe der Zeit bekamen solche Vorschriften eine religiöse Begründung, was deren Einhaltung automatisch begünstigte. Denn es war über Jahrtausende die Praxis der Religionen, Normen, deren Ursprung oft keiner mehr kannte, nachträglich als aus göttlichem Munde stammend zu verkünden. Verliehen sie doch solchen Vorschriften noch mehr Autorität und Unanatastbarkeit. Nicht anders dürfte es sich mit diesem archaischen Initiationsritus verhalten. Dieses ursprünglich hygienische, also ganz weltlich-diesseitig basierte Argument, wird deshalb in vielen afrikanischen Ländern auch heute noch – wegen der dortigen oft problematischen Hygieneverhältnisse durchaus zu Recht – ins Feld geführt.
Der Glaube, dass dieser Ritus von Gott als Zeichen der herausgehobenen Stellung als Volk und der Verbundenheit mit ihm initiiert wurde, ist in meinen Augen ein derart obskures Märchen, dass ich nur den Kopf schütteln kann über erwachsene und gebildete Menschen, die solchem Aberglauben noch heute anhängen. (Verbunden war ja die Annahme dieses Zeichens – wie bei Religionen üblich – mit der Ächtung jener, die sich diesem Ritus entzogen!) Würden sie das Hygiene-Argument anführen, würde ich das als ursprüngliche Begründung akzeptieren, es heute noch als heilige, göttliche Vorschrift zu betrachten, hat für mich den gleichen irrationalen Charakter wie etwa afrikanische Voodookulte oder der Glaube an die Transsubstanziation beim Abendmahl.
Wider die Einteilung von Kindern in solche höherer und in solche minderer Klasse !
Mit dem Berufungsurteil des Landgerichts Köln im Mai dieses Jahres ist erstmals in einem Strafverfahren rechtskräftig festgestellt worden, dass die ideologisch motivierte Entfernung der Vorhaut von Knaben (verharmlosend als “Beschneidung” bezeichnet) eine Straftat ist, da ein solches Vorgehen eine Körperverletzung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB darstellt. Tendenziell in ähnlicher Richtung hatten sich zuvor vereinzelt auch andere Gerichte geäußert.
Die Aufregung religiöser Kräfte seitdem ist groß und wird offenbar täglich größer. Es ist mittlerweile sogar die Rede davon, das Urteil sei antisemitisch, obwohl jeder weiß oder zumindest wissen kann, dass es sich um eine zufällige Entwicklung aufgrund sprachlicher Missverständnisse mit einer muslimischen Mutter im Krankenhaus handelt, die zu einer Strafverfolgung geführt hat. So hat aufgrund der ursprünglich vorhandenen Missverständnisse das erstinstanzliche Gericht, das Amtsgericht Köln, richtigerweise auch ein Gutachten eingeholt, um die Frage beantworten zu können, ob hinsichtlich des betroffenen Kindes eine ärztliche Pfuscharbeit vorgelegen hat, was allerdings nicht zutraf. Dieser Zusammenhang wird die “Verschwörungstheore- tiker”aber kaum daran hindern können, ihre Propaganda weiter auszubreiten, aber man kann dem mit der Benennung der Tatsachen entgegentreten.
Andere fabulieren von “europäischen Ressentiments” und greifen eine säkulare Gesellschaft an, wobei sie den “Fundamentalismus einer aufs “Diesseits” fixierten Weltsicht” für das aus ihrer Sicht eingetretene Übel verantwortlich machen und sich dabei nicht enthalten können, vorzutragen, dass der Eingriff in die Autonomie eines Kindes bei einer (symbolischen) Taufe größer sei als bei einer Beschneidung, bei der ein vorhandener gesunder Körperteil ein für alle Mal entfernt´wird. Diese – man ist gewissermaßen versucht zu sagen – Pseudoargumentation stammt von dem iranischen Schriftsteller Navid Kerma- ni (in der Frankfurter Rundschau vom 04.07.2012), und es ist nicht zu verstehen, warum er zu verbalen Rundumschlägen ausholt.
Schließlich gibt es auch solche, die die Religionsfreiheit gefährdet sehen, und die, die diesen Aspekt in den Vordergrund stellen, werden wohl die meisten sein. Die Gewährleistung der Religionsfreiheit hängt für sie davon ab, ob sie berechtigt sind, an minderjährigen Knaben (unter Schmerzzufügung) Vorhautamputationen vorzunehmen oder vorzunehmen zu lassen, unabhängig davon, ob der betroffene Knabe von diesem Vorgang (weil er erst acht Tage alt ist) etwas weiß oder gar in Form eines im Ergebnis stets aussichtslosen Wehrens gegen die körperlich überlegenen Erwachsenen einer solchen Amputation widerspricht. (Wegen zweier bestürzender Vorkommnisse im zuvor geschilderten Sinne verweise ich auf die von mir heute im Blog des EHBB erwähnten Beispiele.)
Auffällig an dem durch keinerlei Zweifel getrübten Vorbringen zur angeblichen Beeinträchtigung der Religionsfreiheit ist, dass es sich stets um die Religionsfreiheit von Eltern und niemals um die Religionsfreiheit der betroffenen Knaben handelt. Es existiert offensichtlich eine verfestigte Vorstellung davon, dass ein Kind gewissermaßen lediglich ein Anhängsel oder möglicherweise sogar ein Besitzstück der Eltern ist, das in seinen Rechten den Eltern stets nachrangig ist. Keiner derjenigen, der die Beeinträchtigung der Religionsfreiheit beklagt, erwähnt den Begriff “Wohl des Kindes” oder diskutiert darüber auch nur im Ansatz oder nimmt Bezug auf die in Deutschland stattgehabte gesellschaftliche Debatte über eine gewaltfreie Kindererziehung, über Rechte der Kinder usw.. Knaben, um deren Vorhaut und deren Wohlbefinden es zentral geht, kommen in dieser gewissermaßen gespenstigen Debatte als Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen / Interessen oder gar als Rechtsinhaber überhaupt nicht vor. Die Verfechter der Beschneidung haben offensichtlich nicht einmal eine Vorstellung hiervon.
Die gesellschaftlichen Debatten um Kinder und ihre Rechte spielen für die Befürworter der Beschneidung überhaupt keine Rolle, und diese interessieren sie auch nicht. Was sie interessiert, ist ihre Tradition, ist ihr seit etwa 4000 Jahren nach ihren Angaben bestehender exklusiver “Bund mit Gott”, ein Bund, der sich darin äußert, dass man Knaben in unmündigen Alter einen Teil ihres Körpers unwiderruflich entfernt. Man muss freilich derartiges Vorbringen weder verstehen noch billigen. Denn es gibt eine Religionsfreiheit in Deutschland, die es jedermann und jederfrau erlaubt, beliebiges zu glauben, und die nicht verlangt, alle anderen müßten den Inhalt eines spezifischen Glaubens irgendwie nachvollziehen können. Ein solcher (beliebiger) Glaube rechtfertigt allerdings nicht, eine Tradition fortzusetzen, die mit den Gesetzen etwa zum Schutze von körperlicher Unversehrtheit und zum Schutze der Gesundheit nicht im Einklang steht. Religionsfreiheit (der Eltern) besteht nicht total, sondern dort, wo sie in Widerstreit steht mit anderen grundgesetz-lich geschützten Gütern (zudem von denen anderer Personen) steht, ist abzuwägen und nötigenfalls hat die Berechtigung zur Ausübung von (toten) Ritualen gegenüber den Bedürfnissen und Rechten des lebendigen Menschen zurückzustehen.
Was die Befürworter der Beschneidung jetzt verlangen, ist eine Sondererlaubnis zur Ausübung von Körperverletzungen an männlichen Kindern muslimischer bzw. jüdischer Eltern. Es soll der umfassende Schutz von minderjährigen Knaben vor ihnen gegenüber ausgeübten Eingriffen in ihre Körpersubstanz durch Amputation der Vorhaut beseitigt werden, und zwar im Wege einer offiziellen Anerkennung der bisher in einer rechtlichen Grauzone ausgeübten Praxis. Es werden sogar neue Gesetze verlangt, die die Beschneidung ausdrücklich straflos stellen. Das bedeutet, dass nur denjenigen Kindern ein voller Schutz vor jeglichen Körperverletzungen zugebilligt werden soll, deren Eltern nicht aus muslimisch-ideologischen oder jüdisch-ideologischen Gründen zur Vorhautamputation berechtigt sein sollen. Somit werden die Verfechter der Fortsetzung von Beschneidungen der Sache nach argumentieren müssen, dass für all jene Kinder, die zufälligerweise muslimische oder jüdische Eltern haben, Grundrechte ein bißchen weniger bzw. eingeschränkter zu gelten habeb als für alle anderen Kinder. Denn nur mit der Argumentation, dass aus ideologischen bzw. traditionellen Gründen Kinder muslimischer oder jüdischer Eltern mehr körperverletzt, mehr in ihrer Menschenwürde und mehr in ihrem Selbstbestimmungsrecht beeinträchtigt werden dürfen als andere Kinder, wird eine in sich schlüssige Begründung der rechtlichen Zulässigkeit der Amputation der Vorhaut minderjähriger Knaben geliefert werden können.
Dies aber kann im Interesse des Wohlergehens sämtlicher Kinder weder von der Gesellschaft noch vom Staat hingenommen werden; denn die allgemei- nen Menschenrechte sind unteilbar, sie gelten nicht lediglich für Erwachsene bzw. für Eltern sondern auch für minderjährige Kinder. Gleiches darf nach dem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz nicht ungleich behandelt werden; die Zuerkennung von Menschenrechten unterschiedlicher Stärke wäre eine willkürliche und durch nichts zu begründende Ungleichheit und ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Eine Argumentation, man habe und zwar schon seit langem Beschneidungen durchgeführt, kann vor den Wertungen des Grundgesetzes der Bundesrepulik Deutschland keinen Bestand haben. Geschützt durch die Grundrechte werden Menschen und nicht Traditonen sowie Rituale. Kinder muslimischer und jüdischer Eltern dürfen nicht zu Trägern von Grundrechten minderer Klasse gemacht werden. Das Prinzip “Haben wir immer schon so gemacht” ist gegenüber den universellen Grundrechten (auch der Kinder) eindeutig nachrangig.
Walter Otte
Das Argument “Bündnis mit Gott” und “Gottesgeschenk” (gestern der Rabbes bei Anne Will) ist unredlich vorgeschoben. Es geht an der Wurzel um das Tabu der rechtzeitigen Onanieverhinderung und das Phallussymbol. Diese kann man durch §-en nicht verbieten, wolhl aber körperliche und geistige Verstümmelungen aller Art an Minderjährigen. Dies ist der Virus der Schwarmdummheit. Kulturelle Evolution ist auch, dass man mit Religionsfreiheit anders umgeht als bisher. Das ist auch im Fernsehrat (Gefühlsbeleidigungssubventionierer) noch nicht angekommen.