Dienstag , 21 Mai 2013
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Die beschnittene Psyche

Das Kölner „Beschneidungsurteil“ löste ein gro­ßes media­les Echo aus. Fast alle grö­ße­ren über­re­gio­na­len Zeitungen Deutschlands, aber auch Öster­reichs und der Schweiz berich­te­ten. Der hpd unter­hielt sich mit einer Soziologin, die sich seit vie­len Jahren mit die­ser Thematik befasst.

jüdische Beschneidung, Foto: Wikipedia

jüdische Beschneidung, Foto: Wikipedia

Es scheint, als wäre das Urteil des Landgerichts Köln wie „aus hei­te­rem Himmel“ gefällt wor­den. Nichts ist jedoch fal­scher. Denn in juris­ti­schen Kreisen sowie auch und vor allem unter Medizinern wird die männ­li­che Beschneidung seit eini­gen Jahren dis­ku­tiert. Dabei sind, spä­tes­tens seit im Jahre 2008 im Ärz­te­blatt ein Artikel von Holm Putzke u.a. erschien, die Mehrheit der Mediziner in der Diskussion über das Thema. Seit die­ser Zeit könnte den Ärz­ten im Eigentlichen auch die Konsequenz ihres Handelns bewusst sein. Denn bereits 2008 fasst der oben ver­linkte Artikel zusam­men: „Die bei einer Zirkumzision vor­zu­neh­mende teil­weise oder voll­stän­dige Entfernung der Vorhaut stellt einen nicht nur uner­heb­li­chen Substanzverlust dar, sie ist mit­hin eine Verletzung der kör­per­li­chen Unversehrtheit.“ Dabei ver­weist der Aufsatz im Ärz­te­blatt bereits auf den Straftatbestand der Körperverletzung nach § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB).

Das erklärt auch, dass sich einige Ärzte – auch bei reli­giös moti­vier­ten Beschneidungen – dazu hin­rei­ßen lie­ßen, eine Phimose (Vorhautverengung) zu beschei­ni­gen, um eine medi­zi­nisch not­wen­dige Operation vor­zu­täu­schen. Allerdings ist bei Vorliegen einer Phimose heute in vie­len Fällen auch eine Behandlung mit Salben mög­lich und wird erfolg­reich ange­wandt.

Die Soziologin gab einen Über­blick, wel­chen Umfang und wel­che Auswirkungen die männ­li­che Beschneidung hat. Es gibt nur Schätzungen, nach denen zwi­schen 10 bis 20 Prozent der männ­li­chen Bevölkerung Deutschlands beschnit­ten seien. Dabei kann man nicht davon aus­ge­hen, dass es jeden Moslem und jeden Juden betrifft. So seien etwa 50 Prozent der in Berlin leben­den männ­li­chen Juden nicht beschnit­ten. Andere Schätzungen gehen sogar nur von ca. 20 Prozent aus.

In vie­len Ländern – vor­ran­gig in den USA – wurde die männ­li­che Beschneidung auch als Hygienemaßnahme ange­se­hen. Selbst gegen die Über­tra­gung des HIV-Virus oder die Papillomviren sollte eine Beschneidung hel­fen.

Alice Miller berich­tet in ihrem Buch „Evas Erwachen“ über die Initiative der US-amerikanischen Krankenschwester Marilyn Fayre Milos, die sich dafür ein­ge­setzt hat, dass die Beschneidung männ­li­cher Säuglinge nicht sofort nach der Geburt auto­ma­tisch durch­ge­führt wird. Sie erreichte, dass inzwi­schen wenigs­tens die Eltern die­ser Operation zustim­men müs­sen. „Dank … Marilyn Fayre Milos ist jetzt vie­len Menschen bewusst, dass ein klei­nes Kind unter sol­chen Interventionen kör­per­lich und see­lisch lei­det. Noch vor weni­gen Jahren ‚wußte‘ man das nicht, bekannt­lich ope­rierte man die Kinder ohne Narkose.“ (Seite 124)

Miller geht im Weiteren dar­auf ein, dass die Weitergabe die­ses „Rituals“ über die Generationen nur damit erklär­bar sei, dass die Väter eben­falls diese trau­ma­ti­sche Erfahrung mach­ten und sie – unwi­der­spro­chen – wei­ter gaben. „Deshalb waren es nicht die männ­li­chen Ärzte, die dem destruk­ti­ven Brauch der Beschneidung ein Ende gesetzt haben, son­dern Frauen, Krankenschwestern, die nicht Opfer die­ses Brauches waren.“ (Seite 125)

Selten ange­spro­chen wird auch die Tatsache, dass die männ­li­che Beschneidung auch der Einschränkung der leben­di­gen Sexualität die­nen sollte. Beschnittene Männer sol­len sich weni­ger selbst befrie­di­gen; sol­len weni­ger Spaß daran haben. Dies nach­zu­wei­sen dürfte aller­dings schwie­rig sein.

Es gibt jedoch Berichte, dass es in Südkorea mit der Annäherung an die USA und deren Lebensweise dazu kam, dass auch dort die nor­ma­li­sierte, unhin­ter­fragte männ­li­che Beschneidung ein­ge­führt wurde. In die­sem Falle jedoch betraf es nicht nur männ­li­che Säuglinge, son­dern auch erwach­sene Männer. Diese konn­ten dann ver­glei­chen und gaben in Untersuchungen bekannt, dass die Beschneidung die Sexualität beein­flusst hat. Die Idee dahin­ter, dass dies der Hygiene dient, wurde mit einem hohen Preis bezahlt.

Hier stellt sich die Frage nach der bio­lo­gi­schen Funktion der Vorhaut. Besetzt mit Millionen Nervenzellen ist sie eine eigen­stän­dige ero­gene Zone. Sie dient zudem dem mecha­ni­schen Schutz des Penis und schützt vor Austrockung. Eine Zirkumzision (Beschneidung) lässt diese bei­den Faktoren außer Acht. Auch dass der Peniskopf durch die Beschneidung rela­tiv unge­schützt ist und daher im Laufe der Zeit emp­fin­dungs­lo­ser wird, ist bekannt. Und mög­li­cher­weise von reli­giö­sen und lust­feind­li­chen Machtinhabern gewollt.

Die Beschneidung des Penis hat zudem tief­grei­fende psy­chi­sche Auswirkungen auf den betrof­fe­nen Mann. Viele Männer, die beschnit­ten wur­den, haben ein Traumata erlit­ten. Dabei unter­schei­det sich die Traumata mög­li­cher­weise hin­sicht­lich ihrer Art des Erlebens. Es macht einen Unterschied, ob ein Junge im Alter von acht Tagen oder im Alter von 14 Jahren beschnit­ten wird. Die eine Verletzung brennt sich in das Unterbewusste ein, die andere lässt sich erin­nern.

Das Urteil erhitzt die Gemüter. Necla Kelek for­dert die Abschaffung der Beschneidung und nennt sie eine „archai­sche Sitte“ und „ein Unterdrückungsinstrument“, der oben zitierte Dr. Holm Putzke wird bedroht und der wis­sen­schaft­li­che Dienst des Bundestages sieht sich ver­an­lasst, ein Gutachten zu ver­öf­fent­li­chen. Die Diskussion beginnt erst.

Nic

Erstveröffentlichung: Humanistischer Pressedienst

Über Nic Frank

Hauptautor des Blogs, alles andere steht auf einer Extraseite.

4 Kommentare

  1. Es lohnt sich, mal den wir­ren und dro­hen­den Text zu lesen, der die Beschneidung anord­net (Luther-Übersetzung). Im 1. Buch Mose, Kapitel 17, Vers 7-14 heißt es:

    „7. Und ich will auf­rich­ten mei­nen Bund zwi­schen mir und dir und dei­nem Samen nach dir, bei ihren Nachkommen, daß es ein ewi­ger Bund sei, also daß ich dein Gott sei und dei­nes Samens nach dir, 8. und ich will dir und dei­nem Samen nach dir geben das Land, darin du ein Fremdling bist, das ganze Land Kanaan, zu ewi­ger Besitzung, und will ihr Gott sein. 9. Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun mei­nen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen. 10. Das ist aber mein Bund, den ihr hal­ten sollt zwi­schen mir und euch und dei­nem Samen nach dir: Alles, was männ­lich ist unter euch, soll beschnit­ten wer­den. 11. Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschnei­den. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwi­schen mir und euch. 12. Ein jeg­li­ches Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschnei­den bei euren Nachkommen. 13. Beschnitten wer­den soll alles Gesinde, das dir daheim gebo­ren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewi­gen Bund. 14. Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnit­ten an der Vorhaut sei­nes Fleisches, des Seele soll aus­ge­rot­tet wer­den aus sei­nem Volk, darum daß es mei­nen Bund unter­las­sen hat.“ (Spiegel-Online Kultur – Projekt Gutenberg Bibel)

    Meine ganz per­sön­li­che Meinung: Wer meint, dass sich das Leben der Menschen und die Gestaltung einer Gesellschaft noch heute nach sol­chen archai­schen Anordnungen aus­rich­ten sollte, müsste eigent­lich auf sei­nen Geisteszustand unter­sucht wer­den. Ich weiß, dass man den Glauben des ande­ren respek­tie­ren sollte und sol­che Polemik eigent­lich nicht statt­haft ist, aber irgendwo gibt es auch Grenzen intel­lek­tu­el­ler Zumutbarkeit. Für mich ist sie hier über­schrit­ten. Die Juden und Muslime kön­nen eigent­lich von Glück spre­chen, dass ihnen die­ser etwa 4000(!) Jahre alte Befehl keine grö­ße­ren oder andere, dop­pelt vor­han­de­nen Körperteile abzu­schnei­den abver­langt.

    Im Übri­gen, Herr Volker Beck von den Grünen, der Sie sich so stark machen für die Akzeptanz die­ser bib­li­schen Vorschrift, wieso gilt dann das mosai­sche Gebot der Tötung Homosexueller heute nicht mehr? (3. Buch Mose, Kapitel 20, Vers 13: Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat began­gen; beide wer­den mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kom­men. Auch Apostel Paulus, Neues Testament, for­dert die Todesstrafe für männ­li­che Homosexualität.) Was ist das Kriterium, wonach das eine Gebot mit aller Konsequenz ein­zu­hal­ten ist, das andere – erfreu­li­cher­weise – still­schwei­gend igno­riert wird? Ich finde diese Beliebigkeit der Bibelinterpretationen ein­fach nur noch lächer­lich.

    Aber je frü­her ein Kind reli­giös ver­ein­nahmt wird und je frü­her Fakten geschaf­fen wer­den, die sich nicht mehr rück­gän­gig machen las­sen, um so bes­ser für eine Religion, deren größ­ter Feind das Hinterfragen über­kom­me­ner Traditionen ist. Das (zukünf­tige) Selbstbestimmungsrecht eines (noch unmün­di­gen) Menschen ist jedoch bedeut­sa­mer als die Verteidigung vor­auf­klä­re­ri­scher, bron­ze­zeit­li­cher, sich in den fins­ters­ten Anfängen mensch­li­cher Kultur ver­lie­rende reli­giöse Rituale im Namen der Religionsfreiheit.

  2. Historiker mögen beur­tei­len, ob meine These zutrifft, dass das dau­er­hafte Zurückziehen oder Entfernen der Vorhaut ursprüng­lich aus rein hygie­ni­schen Gründen erfolgte. In einer wüs­ten­ar­ti­gen und was­ser­ar­men Umgebung war die täg­li­che Reinigung schwie­rig bis unmög­lich. Die Beobachtung, dass Männer ohne oder mit zurück­ge­zo­ge­ner Vorhaut weni­ger Probleme mit Entzündungen hat­ten und auch selbst weni­ger Krankheiten an Frauen wei­ter­ga­ben, ver­an­lasste die dama­li­gen Menschen ver­mut­lich zu sol­chen Maßnahmen. Im Laufe der Zeit beka­men sol­che Vorschriften eine reli­giöse Begründung, was deren Einhaltung auto­ma­tisch begüns­tigte. Denn es war über Jahrtausende die Praxis der Religionen, Normen, deren Ursprung oft kei­ner mehr kannte, nach­träg­lich als aus gött­li­chem Munde stam­mend zu ver­kün­den. Verliehen sie doch sol­chen Vorschriften noch mehr Autorität und Unanatastbarkeit. Nicht anders dürfte es sich mit die­sem archai­schen Initiationsritus ver­hal­ten. Dieses ursprüng­lich hygie­ni­sche, also ganz weltlich-diesseitig basierte Argument, wird des­halb in vie­len afri­ka­ni­schen Ländern auch heute noch – wegen der dor­ti­gen oft pro­ble­ma­ti­schen Hygieneverhältnisse durch­aus zu Recht – ins Feld geführt.

    Der Glaube, dass die­ser Ritus von Gott als Zeichen der her­aus­ge­ho­be­nen Stellung als Volk und der Verbundenheit mit ihm initi­iert wurde, ist in mei­nen Augen ein der­art obsku­res Märchen, dass ich nur den Kopf schüt­teln kann über erwach­sene und gebil­dete Menschen, die sol­chem Aberglauben noch heute anhän­gen. (Verbunden war ja die Annahme die­ses Zeichens – wie bei Religionen üblich – mit der Äch­tung jener, die sich die­sem Ritus ent­zo­gen!) Würden sie das Hygiene-Argument anfüh­ren, würde ich das als ursprüng­li­che Begründung akzep­tie­ren, es heute noch als hei­lige, gött­li­che Vorschrift zu betrach­ten, hat für mich den glei­chen irra­tio­na­len Charakter wie etwa afri­ka­ni­sche Voodookulte oder der Glaube an die Transsubstanziation beim Abendmahl.

  3. Wider die Einteilung von Kindern in sol­che höhe­rer und in sol­che min­de­rer Klasse !

    Mit dem Berufungsurteil des Landgerichts Köln im Mai die­ses Jahres ist erst­mals in einem Strafverfahren rechts­kräf­tig fest­ge­stellt wor­den, dass die ideo­lo­gisch moti­vierte Entfernung der Vorhaut von Knaben (ver­harm­lo­send als “Beschneidung” bezeich­net) eine Straftat ist, da ein sol­ches Vorgehen eine Körperverletzung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB dar­stellt. Tendenziell in ähn­li­cher Richtung hat­ten sich zuvor ver­ein­zelt auch andere Gerichte geäu­ßert.

    Die Aufregung reli­giö­ser Kräfte seit­dem ist groß und wird offen­bar täg­lich grö­ßer. Es ist mitt­ler­weile sogar die Rede davon, das Urteil sei anti­se­mi­tisch, obwohl jeder weiß oder zumin­dest wis­sen kann, dass es sich um eine zufäl­lige Entwicklung auf­grund sprach­li­cher Missverständnisse mit einer mus­li­mi­schen Mutter im Krankenhaus han­delt, die zu einer Strafverfolgung geführt hat. So hat auf­grund der ursprüng­lich vor­han­de­nen Missverständnisse das erst­in­stanz­li­che Gericht, das Amtsgericht Köln, rich­ti­ger­weise auch ein Gutachten ein­ge­holt, um die Frage beant­wor­ten zu kön­nen, ob hin­sicht­lich des betrof­fe­nen Kindes eine ärzt­li­che Pfuscharbeit vor­ge­le­gen hat, was aller­dings nicht zutraf. Dieser Zusammenhang wird die “Verschwörungstheore- tiker”aber kaum daran hin­dern kön­nen, ihre Propaganda wei­ter aus­zu­brei­ten, aber man kann dem mit der Benennung der Tatsachen ent­ge­gen­tre­ten.

    Andere fabu­lie­ren von “euro­päi­schen Ressentiments” und grei­fen eine säku­lare Gesellschaft an, wobei sie den “Fundamentalismus einer aufs “Diesseits” fixier­ten Weltsicht” für das aus ihrer Sicht ein­ge­tre­tene Übel ver­ant­wort­lich machen und sich dabei nicht ent­hal­ten kön­nen, vor­zu­tra­gen, dass der Eingriff in die Autonomie eines Kindes bei einer (sym­bo­li­schen) Taufe grö­ßer sei als bei einer Beschneidung, bei der ein vor­han­de­ner gesun­der Körperteil ein für alle Mal entfernt´wird. Diese – man ist gewis­ser­ma­ßen ver­sucht zu sagen – Pseudoargumentation stammt von dem ira­ni­schen Schriftsteller Navid Kerma- ni (in der Frankfurter Rundschau vom 04.07.2012), und es ist nicht zu ver­ste­hen, warum er zu ver­ba­len Rundumschlägen aus­holt.

    Schließlich gibt es auch sol­che, die die Religionsfreiheit gefähr­det sehen, und die, die die­sen Aspekt in den Vordergrund stel­len, wer­den wohl die meis­ten sein. Die Gewährleistung der Religionsfreiheit hängt für sie davon ab, ob sie berech­tigt sind, an min­der­jäh­ri­gen Knaben (unter Schmerzzufügung) Vorhautamputationen vor­zu­neh­men oder vor­zu­neh­men zu las­sen, unab­hän­gig davon, ob der betrof­fene Knabe von die­sem Vorgang (weil er erst acht Tage alt ist) etwas weiß oder gar in Form eines im Ergebnis stets aus­sichts­lo­sen Wehrens gegen die kör­per­lich über­le­ge­nen Erwachsenen einer sol­chen Amputation wider­spricht. (Wegen zweier bestür­zen­der Vorkommnisse im zuvor geschil­der­ten Sinne ver­weise ich auf die von mir heute im Blog des EHBB erwähn­ten Beispiele.)

    Auffällig an dem durch kei­ner­lei Zweifel getrüb­ten Vorbringen zur angeb­li­chen Beeinträchtigung der Religionsfreiheit ist, dass es sich stets um die Religionsfreiheit von Eltern und nie­mals um die Religionsfreiheit der betrof­fe­nen Knaben han­delt. Es exis­tiert offen­sicht­lich eine ver­fes­tigte Vorstellung davon, dass ein Kind gewis­ser­ma­ßen ledig­lich ein Anhängsel oder mög­li­cher­weise sogar ein Besitzstück der Eltern ist, das in sei­nen Rechten den Eltern stets nach­ran­gig ist. Keiner der­je­ni­gen, der die Beeinträchtigung der Religionsfreiheit beklagt, erwähnt den Begriff “Wohl des Kindes” oder dis­ku­tiert dar­über auch nur im Ansatz oder nimmt Bezug auf die in Deutschland statt­ge­habte gesell­schaft­li­che Debatte über eine gewalt­freie Kindererziehung, über Rechte der Kinder usw.. Knaben, um deren Vorhaut und deren Wohlbefinden es zen­tral geht, kom­men in die­ser gewis­ser­ma­ßen gespens­ti­gen Debatte als Lebewesen mit eige­nen Bedürfnissen / Interessen oder gar als Rechtsinhaber über­haupt nicht vor. Die Verfechter der Beschneidung haben offen­sicht­lich nicht ein­mal eine Vorstellung hier­von.

    Die gesell­schaft­li­chen Debatten um Kinder und ihre Rechte spie­len für die Befürworter der Beschneidung über­haupt keine Rolle, und diese inter­es­sie­ren sie auch nicht. Was sie inter­es­siert, ist ihre Tradition, ist ihr seit etwa 4000 Jahren nach ihren Angaben beste­hen­der exklu­si­ver “Bund mit Gott”, ein Bund, der sich darin äußert, dass man Knaben in unmün­di­gen Alter einen Teil ihres Körpers unwi­der­ruf­lich ent­fernt. Man muss frei­lich der­ar­ti­ges Vorbringen weder ver­ste­hen noch bil­li­gen. Denn es gibt eine Religionsfreiheit in Deutschland, die es jeder­mann und jeder­frau erlaubt, belie­bi­ges zu glau­ben, und die nicht ver­langt, alle ande­ren müß­ten den Inhalt eines spe­zi­fi­schen Glaubens irgend­wie nach­voll­zie­hen kön­nen. Ein sol­cher (belie­bi­ger) Glaube recht­fer­tigt aller­dings nicht, eine Tradition fort­zu­set­zen, die mit den Gesetzen etwa zum Schutze von kör­per­li­cher Unversehrtheit und zum Schutze der Gesundheit nicht im Einklang steht. Religionsfreiheit (der Eltern) besteht nicht total, son­dern dort, wo sie in Widerstreit steht mit ande­ren grundgesetz-lich geschütz­ten Gütern (zudem von denen ande­rer Personen) steht, ist abzu­wä­gen und nöti­gen­falls hat die Berechtigung zur Ausübung von (toten) Ritualen gegen­über den Bedürfnissen und Rechten des leben­di­gen Menschen zurück­zu­ste­hen.

    Was die Befürworter der Beschneidung jetzt ver­lan­gen, ist eine Sondererlaubnis zur Ausübung von Körperverletzungen an männ­li­chen Kindern mus­li­mi­scher bzw. jüdi­scher Eltern. Es soll der umfas­sende Schutz von min­der­jäh­ri­gen Knaben vor ihnen gegen­über aus­ge­üb­ten Eingriffen in ihre Körpersubstanz durch Amputation der Vorhaut besei­tigt wer­den, und zwar im Wege einer offi­zi­el­len Anerkennung der bis­her in einer recht­li­chen Grauzone aus­ge­üb­ten Praxis. Es wer­den sogar neue Gesetze ver­langt, die die Beschneidung aus­drück­lich straf­los stel­len. Das bedeu­tet, dass nur den­je­ni­gen Kindern ein vol­ler Schutz vor jeg­li­chen Körperverletzungen zuge­bil­ligt wer­den soll, deren Eltern nicht aus muslimisch-ideologischen oder jüdisch-ideologischen Gründen zur Vorhautamputation berech­tigt sein sol­len. Somit wer­den die Verfechter der Fortsetzung von Beschneidungen der Sache nach argu­men­tie­ren müs­sen, dass für all jene Kinder, die zufäl­li­ger­weise mus­li­mi­sche oder jüdi­sche Eltern haben, Grundrechte ein biß­chen weni­ger bzw. ein­ge­schränk­ter zu gel­ten habeb als für alle ande­ren Kinder. Denn nur mit der Argumentation, dass aus ideo­lo­gi­schen bzw. tra­di­tio­nel­len Gründen Kinder mus­li­mi­scher oder jüdi­scher Eltern mehr kör­per­ver­letzt, mehr in ihrer Menschenwürde und mehr in ihrem Selbstbestimmungsrecht beein­träch­tigt wer­den dür­fen als andere Kinder, wird eine in sich schlüs­sige Begründung der recht­li­chen Zulässigkeit der Amputation der Vorhaut min­der­jäh­ri­ger Knaben gelie­fert wer­den kön­nen.

    Dies aber kann im Interesse des Wohlergehens sämt­li­cher Kinder weder von der Gesellschaft noch vom Staat hin­ge­nom­men wer­den; denn die allgemei- nen Menschenrechte sind unteil­bar, sie gel­ten nicht ledig­lich für Erwachsene bzw. für Eltern son­dern auch für min­der­jäh­rige Kinder. Gleiches darf nach dem grund­ge­setz­li­chen Gleichheitsgrundsatz nicht ungleich behan­delt wer­den; die Zuerkennung von Menschenrechten unter­schied­li­cher Stärke wäre eine will­kür­li­che und durch nichts zu begrün­dende Ungleichheit und ein Verstoß gegen die Menschenwürde.

    Eine Argumentation, man habe und zwar schon seit lan­gem Beschneidungen durch­ge­führt, kann vor den Wertungen des Grundgesetzes der Bundesrepulik Deutschland kei­nen Bestand haben. Geschützt durch die Grundrechte wer­den Menschen und nicht Traditonen sowie Rituale. Kinder mus­li­mi­scher und jüdi­scher Eltern dür­fen nicht zu Trägern von Grundrechten min­de­rer Klasse gemacht wer­den. Das Prinzip “Haben wir immer schon so gemacht” ist gegen­über den uni­ver­sel­len Grundrechten (auch der Kinder) ein­deu­tig nach­ran­gig.

    Walter Otte

  4. Das Argument “Bündnis mit Gott” und “Gottesgeschenk” (ges­tern der Rabbes bei Anne Will) ist unred­lich vor­ge­scho­ben. Es geht an der Wurzel um das Tabu der recht­zei­ti­gen Onanieverhinderung und das Phallussymbol. Diese kann man durch §-en nicht ver­bie­ten, wolhl aber kör­per­li­che und geis­tige Verstümmelungen aller Art an Minderjährigen. Dies ist der Virus der Schwarmdummheit. Kulturelle Evolution ist auch, dass man mit Religionsfreiheit anders umgeht als bis­her. Das ist auch im Fernsehrat (Gefühlsbeleidigungssubventionierer) noch nicht ange­kom­men.

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