Weimar. (fgw) Politiker und Klerus können es einfach nicht lassen, sich in Deutschland über die Verfassung, sprich das Grundgesetz, hinwegzusetzen. Wie heißt es doch so schön, seit 1919? Staat und Kirche sind getrennt bzw. es gibt keine Staatskirche. Und viele Menschen, auch linke und LINKE Politiker glauben dies in voller Naivität, gehen den schönen Sonntagspredigten von der ach so barmherzigen und nächstenliebenden (Amts-)Kirche auf den Leim, die sich neuerdings angeblich sogar entweltlicht (so der Ratzinger-Papst bei seiner vorjährigen Deutschland-Heimsuchung).
Doch wie stets im Leben sind Verfassungs-Lyrik und Verfassungs-Wirklichkeit zwei verschiedene Paar Schuhe und fast jeder nimmt das hin.
Drei Zeitungsmeldungen aus den vergangenen Tagen führten wieder krass vor Augen, wie verquickt doch auch heutzutage noch Staat und (Amts-)Kirche(n) in Deutschland sind.
Meldung Numero 1: In München fand jetzt ein öffentlicher Beförderungsappell der Bundeswehr statt. 573 Bundeswehrangehörige wurden hier zum ersten Offiziersdienstgrad ernannt. Ein hundertprozentig staatlicher Akt, ohne Zweifel. Aber wie lautete der erste Punkt des Zeremoniells? Richtig geht, wer da sagt: Ökumenischer Gottesdienst…
In diesem Zusammenhang fällt mir ein, daß Inhaber höchster Staatsämter mit einem sogenannten Großen Zapfenstreich aus ihrem republikanischen Amt verabschiedet werden. Und wie lautet ein genereller Befehl an die Angehörigen des Ehrenbataillons der Bundeswehr während dieses Zeremoniells? Ja, richtig gehört: „Helm ab zum Gebet!”
Unabhängig von dieser unseligen, verfassungswidrigen Verquickung religiöser und weltlicher Rituale während staatlicher Akte sollte auch dies bedacht werden: 40 und mehr Prozent der Bundeswehr sind nicht religiös gebunden oder gehören zu einem kleinen Teil anderen Religionen an. Sie alle werden gezwungen, kraft Befehls an religiösen Handlungen teilzunehmen.
Meldung Numero 2: Im Weimarer Ortsteil, in den ich wohne, wurde jetzt ein neues Gebäude für die örtliche Freiwillige Feuerwehr seiner Bestimmung übergeben und seitens der Stadt wurden Wehrführer und Stellvertreter ernannt. Brandschutz gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben, das Gebäude wurde mit öffentlichen Geldern errichtet. Dennoch konnte „man” es auch hier nicht lassen und so gehörte zum Protokoll des Tages auch dies: Ein evangelischer Pfarrer segnete das öffentliche Gebäude ein… Nebenbei in einer Gegend, in der weniger als 25 % der Menschen der evangelischen (und katholischen) Kirche angehören. Auch eine deutliche Mehrzahl der Mitglieder dieser Freiwilligen Feuerwehr dürfte religionsfrei sein…
Meldung Numero 3: Der wiedergewählte Oberbürgermeister von Weimar legte jetzt seinen Amtseid ab, verbunden mit der Formel „So wahr mir Gott helfe!”. Das ist zwar verfassungsmäßig gedeckt, dennoch fraglich. Warum? Weil lt. Grundgesetz, Landesverfassung(en) und anderen Gesetzen die religiöse Eidesformel die normale ist und deren Weglassung als Ausnahme gilt. In einem religiös und weltanschaulich neutralem Staat, also wenn Staat und Kirche getrennt sind, hat auch eine Eidesformel religiös und weltanschaulich neutral sein. Nun ja, wenn religiöse Menschen unbedingt die Gottes-Beteuerung brauchen, dann könnte man ja ein Auge zudrücken und sie als Ausnahme trotz allem akzeptieren.
Nebenbei gesagt, ich betrachte solch eine Beteuerung auch als Flucht aus der persönlichen Verantwortung. Denn wenn der Amtsträger versagt oder gar dem Staat, der Kommune oder den Menschen zufügt, dann hat ihm „Gott” eben nicht geholfen und er ist von jeder Schuld frei, denn die trägt dann eben „Gott”.
Leider sind das keine Ausnahmefälle im politischen Leben im Staate Bundesrepublik Deutschland, sondern leider die Regel.
Und das beginnt an der Spitze: Bei den Vereidigungen des Staatsoberhauptes, der Regierungschefs und der Minister… Dazu gehört auch, daß die Parlamente ihre neuen Wahlperioden protokollarisch mit ökumenischen Gottesdiensten eröffnen…
Dabei sollten doch eigentlich die Abgeordneten der Trennung von Staat und Kirche(n) verpflichtet sein. Wer christlich-gläubig ist, der kann doch im Prinzip jederzeit individuell eine Kirche aufsuchen und dort seinen Glauben pflegen.
Letzter Gedanke: Und wenn irgendein größeres Unglück passiert, lädt „selbstverständlich” die Kirche bzw. laden die Kirchen zum öffentlichen ökumenischen Gedenken ein, selbst wenn alle Opfer diesen Glaubensgemeinschaften gar nicht angehören.
Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar
Nics Bloghaus
Statt Selbstverantwortung sich (selbst) entschuldigen (z.B. Kirche und Missbrauch). Man kann nicht tiefer fallen, als in Gottes (liebe) Hand (M. Käßmann). §166 gedeckte Schizophrenie und verweltlichte (ent-, der Papst hat doch bloß ä Späßle g`macht) Religiotie, die es ab Schamanentum schon in der Steinzeit gab. Und staatstragend wird die Assoziation zu “Des Kaisers neue Keider” ignoriert. Dass ihr mir ja mit dem System nicht brecht.
Fundstück zur Symbiose von Staat und Kirche zur Lösung aller anstehenden Probleme:
http://blasphemieblog2.wordpress.com/2012/07/03/k-tv-atheistengedicht/#comments
Die BRD ist eben kein laizistischer Staat.
Thierse schwirmelte auf ner SPD Veranstaltung er kenne das Schweigegebot nur aus’m Beichtstuhl. Ich sprach ihn auf die ‘motu poprio (proprio) an. Darin sind sämtliche Missbrauchsfälle nach Rom zu melden. Thierse meinte er kümmert sich drum: “Wie war noch mal Ihr Name?” (hat sich bestimmt gekümmert) Jetzt zum Laizissmus-Thema:
In dem Zusammenhang schrieb ich auch Leutheusser-schnurrenberger an. Eine Referentin antwortete sinngemäß: Die Kirche hat ihre eigene rechtliche Instanz, aber natürlich würde die Staatsanwaltschaft tätig werden, wenn Bedarf bestünde…
Es ist halt noch nicht allzulange her, dass Adel+Klerus munter auf Kosten des Volkes lebten.
Heute sind gewisse andere ‘Schichten’ der Adels-ersatz.
Der Schoß ist noch fruchtbar aus dem das alles kriecht.