WEIMAR. (fgw) Es ist sehr erfreulich, daß der sich immer um die Menschenrechte in anderen Ländern bemühte bundesdeutsche Staat beginnt, mit den Rechten der Kinder auf die grundgesetzlich verbriefte Religions-und Weltanschauungsfreiheit zu beschäftigen. Ging es vor einigen Jahren noch um die Frage von Verfolgung von „Ehrenmorden“ und Zwangsverheiratung, sind nun endlich die Verbote der Genitalverstümmelung auf der Tagesordnung deutscher Gerichte angekommen.
von Ingolf Tabbert

(Bildquelle: buskampagne.at)
Daß sich dabei die Verteidiger dieser frühmittelalterlichen Riten der Genitalverstümmelung auf die Religionsfreiheit berufen, ist so geradezu hanebüchen. Gerade durch die Beschneidung sind die Jungen ihr Leben lang ob ihrer Herkunft gezeichnet, ob sie später wollen oder nicht. Diese angeblich religiöse Zwangsbindung erscheint heute auch als ein Grund für die Bildung von „Parallelgesellschaften” moslemischer Jugendlicher. Übrigens, und das ist sehr makaber, machte die Beschneidung schon den deutschen „Nationalsozialisten” eine Selektion der jüdischen Mitbürger für den Massenmord einfacher.
Daß hier, wie in den Nachrichten gehört, auch die christlichen Amtskirchen sich auf die Seite der „Verteidiger der Religionsfreiheit” stellen, hat wohl ebenso geschichtliche wie gegenwärtige Gründe. Hat zwar die europäische Aufklärung im 18. und 19. Jahrhundert für die Beendigung von Hexenverbrennung und Inquisitionsfolter gesorgt, gibt es heute immer noch sogenannte „Teufelsaustreibungen” in der katholischen Kirche, in der das Opfer körperlich malträtiert wird.
Auch können in allen christlichen Religionen die Eltern ihre Kinder zur Teilnahme an Gottesdienst und Religionsunterricht zwingen ohne Beachtung der Rechte der Kinder auf weltanschauliche Selbstbestimmung.
Die von den selbsternannten „Verteidigern der Religionsfreiheit” beschworene Religionsfreiheit, wie im Grundgesetz der BRD beschrieben, bedeutet nicht das freie Schalten und Walten von Kirchen und Religionsgemeinschaften, sondern die freie Entscheidung einer Bürgerin und jeden Bürgers, auch eines Kindes über ihre/seine Weltanschauung.
Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar
Nics Bloghaus
Joachim Kahl, (Ex-)Theologe und Philosoph, Autor des Buches „Weltlicher Humanismus: Eine Philosophie für unsere Zeit“, in dem er seine philosophischen und säkularen Ansichten zu „Gott und der Welt“ äußert, hat mir folgende knappe, aber gehaltvolle Stellungnahme zum Kölner Urteil zugesandt. Mit seiner freundlichen Genehmigung gebe ich sie hier gern weiter:
Joachim Kahl: Ja zum richtungsweisenden Urteil des Kölner Landgerichtes gegen die religiös begründete Beschneidung von Knaben.
Es war ein wichtiger kultureller Fortschritt in der Religionsgeschichte, dass der christliche Apostel Paulus die männliche Beschneidung als Zeichen eines Gott wohlgefälligen Lebenswandels verwarf und innere, geistige Kriterien an deren Stelle setzte: einen in der Liebe tätigen Glauben, der auch keiner Speise- und Kleidervorschriften mehr bedarf.
Aus der Sicht eines aufgeklärten säkularen Humanismus, der sich an den Menschenrechten für alle Personen unbeschadet ihres Alters orientiert, spricht zweierlei gegen die rituelle Beschneidung von Knaben: 1. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, 2. das Recht auf negative Religionsfreiheit.
1. Dass jede Beschneidung eines Knaben eine Körperverletzung ist, leuchtet unmittelbar ein, ja, ist unmittelbar ersichtlich. Denn sie wird ohne medizinische Indikation und ohne Einwilligung des Kindes vollzogen. In einer Comicdarstellung könnte der zur Beschneidung festgehaltene Knabe in einer Sprechblase rufen: Hört auf! Lasst mich l os! Meine Vorhaut gehört mir.
2. Die Beschneidung Unmündiger verstößt gegen deren Recht auf negative Religionsfreiheit, das eine unüberschreitbare Schranke des Rechtes der Eltern auf Erziehung und deren positiver Religionsfreiheit darstellt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht klipp und klar: “Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.” (Artikel 140).
Insofern dürfen Eltern ihre Kinder zwar im Sinne ihrer eigenen Weltanschauung (religiös oder nichtreligiös) erziehen, dürfen sie aber nicht für etwaige Mitgliedschaften vereinnahmen. Bei der Beschneidung nehmen Knaben nicht nur an einer religiösen Übung teil, sie werden deren Opfer. Sie werden zum Objekt eines archaischen Initiationsritus degradiert. Da dieser letzte Gesichtspunkt auch das entscheidende Argument gegen die Zulässigkeit der christlichen Säuglingstaufe ist, erklärt sich die eigentümliche Beflissenheit, mit der katholische und protestantische Leitungsgremien den Kölner Richterspruch kritisieren. Geht es doch um die massenhafte Rekrutierung von Religionsanhängern im Zustand von deren Unmündigkeit und Wehrlosigkeit.
Bravo. Der Widerstand ist die folgerichtige Einhaltung von Lehren der Betrüger Moses, Jesus, Mohammed (Besatzungsreligionsstifter) und anderer alter und neuer Naturreligionen (siehe Stellungnahme einiger Politikergrößen aus GRÜNE und FDP). Reformation ohne archaische Dogmen in Frage zu stellen, ist vergebene Liebes- und Freiheitsmühe (M. Luther und der Dualismus §166 und empeacement). Deshalb erfüllen auch, bezüglich Körperverletzung harmlose, Bekenntnistaufen den Straftatbestand der geistigen Beschneidung. Halt so respektlose nachträgliche Gedanken zum Donars- und Freyastag.
Linus, Du hast ja so Recht. Aber die vielen Kommentare aus religiöser Sicht, die ich in den letzten Tagen lesen musste, machen fast mutlos. Der mühselige, derzeit fast aussichtslose Kampf von Vernunft gegen Unvernunft wird wohl erst langsam enden, wenn die jetzige und wohl auch noch nächste Generation die berühmten Radieschen von unten betrachtet.
Ausnahmsweise bin ich in dieser Sache mal nicht mutlos.
Ich habe mit Erstaunen (und Freude) mitbekommen, welch ein mediales Echo dieses Urteil auslöste. Und hoffe nur, dass das zu einer Diskussion führt. Selbst, wenn das Urteil kassiert werden wird (und dafür werden die Religioten schon sorgen); es ist eine Diskussion ausgelöst worden, die völlig neue Koalitionen aufzeigt. In der FAZ wird das Urteil begrüßt, bei Telepolis abgelehnt. (zu erwarten wäre es andersherum gewesen)
Das Thema ist – oder sollte – für unsere Seite auf keinen Fall beendet sein. Denn es ist der seltene Fall, dass man mit schlichen, psychischen und physischen Begründungen gegen Religiotie vorgehen kann, ohne vorrangig eben diese anzugreifen; ja: angreifen zu müssen.
Nic, ein bischen Zweckpessimismus ist bei mir schon dabei! Umso mehr als mein „Lieblingsforum“, nämlich das bisher so großzügige evangelisch.de, alle meine kritischen Beiträge gelöscht hat, sodass die vielen Antworten darauf alle „in der Luft hängen“. Der nur hablwegs aufmerksame Leser wird die „Schere des Zensors“ unschwer erkennen.
Gute Argumente scheinen offenbar zuviel des Erlaubten zu sein. Auch mein gestriger Beitrag dort zum Beschneidungsurteil ist nach wenigen Stunden wieder entfernt worden. Andererseits kann das natürlich Anlass zur Hoffnung sein, denn offenbar fürchten die inzwischen, dass die eigene Klientel doch ihren Verstand einschaltet und das eine oder andere Argument bedenkt. Nicht auszudenken, was dabei herauskommen könnte!
Interessant ist ja im Zusammenhang mit der Verteidigung der Beschneidung durch Christen, dass sie beim Schwangerschaftsabbruch auf das Recht des Kindes pochten und der Mutter das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper absprachen. Jetzt argumentieren sie, dass das Recht des Vaters bzw. der Eltern, über ihr Kind zu verfügen, nicht angetastet werden dürfe. Sehr logisch!!!
ich habe gerade für den hpd einen Artikel zum Thema geschrieben – der wird aber erst morgen erscheinen (warte noch auf die Freigabe).
Es ist jedenfalls zu erwarten, dass uns das Thema noch eine Weile beschäftigen wird. Und wir haben viele Möglichkeiten, es weiterhin im Bewußtsein zu halten. Denn es gibt nicht nur religiös definierte Gründe, die gegen die Beschneidung sprechen. Sondern auch medizinische und psychische.
Ja sehr logisch, denn Religionen kümmern sich um das statische aber ewigliche menschliche Seelenheil vor der Geburt und nach dem Tod. Das kurze Leben in der Realität dawischen, velangt die bedingungslose Unterordnung der Freiheitsrechte unter dieses Heil. Religionen verfluchen alle dynamischen Entwicklungen, die nicht ihrer Zensurhoheit unterliegen. Solange Lug und Trug zunehmend schwerer durch Mafiamethoden und Geschichtsklitterung gedeckelt werden können, besteht Hoffnung auf Besserung. Zumindest kann man dem Anspruch auf einen positiven Beitrag der Religionen zu Aufklärung, Vernunft, Freiheit, Demokratie und Rechtssprechung redlich nur noch mit Hohn und Spott begegnen. Die religiöse Pseudovernunft ist immun gegenüber Fakten und Argumenten. Gottseidank erkennen das auch immer mehr Bisherdrückeberger.
Prima Nic und Dopamin für Uwe:
http://blasphemieblog2.wordpress.com/2012/07/01/mehrheit-lehnt-religiose-beschneidungen-ab/#comments
http://blasphemieblog2.wordpress.com/2012/07/01/gallup-umfrage-immer-mehr-amerikaner-wurden-einen-atheisten-ins-weise-haus-wahlen/#comments
“Es gibt ein Recht auf religiöses Beleidigtsein, aber keinen Anspruch auf Respekt deswegen”.
Ewiggestrigsein = Religionsfreiheit ist dennoch legal und der §166 ist nicht unantastbar.
@Uwe. Verbunden mit einem religiösen Kompliment an evangelisch.de, müsste der Artikel zu schizophrenen Anfällen führen. Wer wird dann verurteilt? Sind Albträume auch ein Hirngespinst ohne Ursache? Hirnforschung, Neurologie und Psychologie (s. Manfred Lütz) verletzen die Religionsfreiheit:
http://evidentist.wordpress.com/2012/06/29/hoert-ihr-die-kinder-weinen/
Hallo Nic,
ich will es nochmal in eigene Worte fassen:
Religionsfreiheit = Die Freiheit des Individuums, sich eine Religion auuszusuchen (oder abzulehnen), und sie nicht von anderen aufgedrückt zu bekommen.
Damit kann mündiger Mensch für SICH SELBST die Religionsfreiheit ausüben,
die aber nicht anderen (den eigenen Kindern oder sonst wem) aufdrücken.
Im GEGENTEIL: Es ist sogar so, daß die Religionsfreiheit, also das Selbstbestimmungsrecht des Individuums, Beschneidungen (wie auch frühkindliche Indoktrination/”Hirnwäsche”) in einem unmündigen Alter geradezu VERBIETET.
Denn es muss auch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes und späteren erwachsenen,
sich für oder wider eine Religion zu entscheiden, gewahrt bleiben.
Dieser Grundsatz wird durch irreversible Entscheidungen der Eltern aber ausgehebelt.
Das heisst: die Religionsfreiheit als Argument zu nehmen, um pro Beschneidung zu argumentieren, ist ein Taschenspielertrick. Diese Argumentationsweise ist kruder Unfug und soll nur die Privilegien der Kleriker jedweder Coleur sichern.
(Und warum werden die Privilegien der Banker/Bankster kritisiert, die Kleriker aber mal wieder verschont?)
Die Religionsfreiheit kann nur gewahrt werden, wenn das Individuum selbst entscheidet,
ob, und wenn ja, welche Religion es annehmen will.
Das gilt selbstverständlich auch für Kinder. Wird diese Entscheidung vorweg genommen,
ist eine spätere individuelle, unvoreingenommene Entscheidung schon ausgeschlossen.
Späteren Rechtfertigungen darf man wohl sicherlich in nicht unerheblicher Anzahl
auf Verringerung kognitiver Dissonanzen zurückführen….
In sofern muss ich feststellen, daß Du Deine Überschrift zu diesem Artikel unpassend gewählt hast.
Das Fragezeichen in Klammern müsste ohne Klammern am Ende der Überschrift auftauchen.
Welch eine Hybris, sich unter dem Deckmantel des „Kindeswohls“ so über das Verbot der Beschneidung zu freuen, ja sie sogar mit der weiblichen Beschneidung gleichzusetzen. Ich kenne sowohl beruflich als auch privat durch viele Reisen in arabische Länder beschnittene männliche Kinder und Erwachsene, die keinesfalls – wie Sie behaupten – „körperliche und psychische Schäden und Traumata“ nach der Beschneidung davontragen.
Als hätte unser Land keine anderen Probleme, als eine 4000 Jahre alte religiöse Tradition, die den Betroffenen zur Religionsausübung wichtig ist, zu bestrafen !
Es gibt übrigens nicht wenige Eltern, die ihren Kindern bereits als Kleinkinder Ohrlöcher stechen lassen. Sowas müsste dann von uns Deutschen auch alles geregelt werden.
Wenn es Dich tröstet: das Stechen von Ohrlöchern unterliegt auch der Zustimmung der Eltern – und ist als einzige Schmuck-Verstümmelung zulässig bis zum 18. Lebensjahr.
@Route66
Hybris ist die Anmaßung, 4000 Jahre alte religiöse Traditonen (damals Menschenopfer) auch heute noch respektieren zu müssen und gleichzeitig die Zerstörung von Denkmälern in Timbuktu zu tolerieren. Erkannter Humbug ist nicht relativierbar. Die unsichtbaren Traumata religiöser Traditionen bestimmen sogar das heutige Weltgeschehen, s. Arabische Revolution und Frauenrechte. Auch Blinde können viel reisen, aber wenig erkennen. Soviel zu sujektiven Eindrücken über zufriedene Zwangs-Gläubige.
Was Reiseberichte betrifft, verlasse ich mich auf kompetente Quellen. Z.B. Hamed Abdel-Samad, er wurde dort geprägt. Und hier über die Freiwilligkeit des Kopftuchtagens zu schwadronieren ist kein Demokratiebeweis. Es geht nicht um eine krümelkackerische Reglementierung der Religionsausübung. Den Braten haben die Erkenntnistheoretiker “der Feind meines Feindes ist mein Freund” längst gerochen:
http://gbs-berlin.org/wie-sie-zusammenrucken/#comments
Es lohnt sich, mal den Text zu lesen, der die Beschneidung anordnet (Luther-Übersetzung):
1. Buch Mose, Kapitel 17, Verse 7-14:
„7. Und ich will aufrichten meinen Bund zwischen mir und dir und deinem Samen nach dir, bei ihren Nachkommen, daß es ein ewiger Bund sei, also daß ich dein Gott sei und deines Samens nach dir,
8. und ich will dir und deinem Samen nach dir geben das Land, darin du ein Fremdling bist, das ganze Land Kanaan, zu ewiger Besitzung, und will ihr Gott sein.
9. Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun meinen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen.
10. Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden.
11. Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch.
12. Ein jegliches Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.
13. Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund.
14. Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat.“
Meine ganz persönliche Meinung: Wer meint, dass sich das Leben der Menschen und die Politik einer Gesellschaft noch heute nach solchen archaischen Anordnungen ausrichten sollte, müsste eigentlich auf seinen Geisteszustand untersucht werden. Ich weiß, dass man den Glauben des anderen respektieren sollte, aber irgendwo gibt es auch Grenzen intellektueller Zumutbarkeit.
Für mich ist sie hier überschritten. Die Juden und Muslime können eigentlich von Glück sprechen, dass ihnen dieser etwa 4000 Jahre alte Befehl keine größeren Körperteile abzuschneiden abverlangt. Im Übrigen, Herr Volker Beck von den Grünen, der Sie sich so stark machen für das Einhalten biblischer Vorschriften, wieso gilt dann das mosaische Gebot der Tötung Homosexueller (Levitikus 20, 13: … schläft einer mit einem Mann wie man mit einer Frau schläft, …) heute nicht mehr? (Auch Apostel Paulus, Neues Testament, fordert die Todesstrafe für männliche Homosexualität.) Was ist das Kriterium, wonach das eine mit aller Konsequenz einzuhalten ist, das andere – erfreulicherweise – stillschweigend ignoriert wird? Ich finde diese Beliebigkeit der Bibelinterpretationen einfach nur noch lächerlich.
@Route66:
“Ich kenne sowohl beruflich als auch privat durch viele Reisen in arabische Länder beschnittene männliche Kinder und Erwachsene, die keinesfalls – wie Sie behaupten – „körperliche und psychische Schäden und Traumata“ nach der Beschneidung davontragen.
Als hätte unser Land keine anderen Probleme, als eine 4000 Jahre alte religiöse Tradition, die den Betroffenen zur Religionsausübung wichtig ist, zu bestrafen !”
Manche Traumata sieht man von aussen nicht (bzw. werden fehlgedeutet); die werden überspielt mit überbordenem Macho-Gehabe, oder anderen “nicht-traumatisch aussehenden” Verhaltensweisen.
Aus einer Verstümmelung sogar noch Gründe für sein “besser sein als andere” abzuleiten,
ist bloß Verringerung der kognitiven Dissonanz, und führt letztlich zu weiteren Problemen.
Schon die überbordende Empörtheit bei der Kritik dieser Riten zeigt doch schon, wie
sehr man die Wichtigkeit solcher verstümmelnden Praxis vor sich und anderen rechtfertigen muss…
…ein Gang zum Psychologen würde helfen, die Traumata aufzudecken.
Und als hätten “diese Länder” keine anderen Probleme, als ihren Kindern ihre “gottgegebenen” Körperteile abzuschneiden. (Wenn das nicht schon Blasphemie im Namen Gottes ist.
Da sieht man mal wieder, wie schizophren die religiösen Argumente sind.)
Und wenn “unser Land” solchen Unfug hier auch gedeihen lässt,
importiert man auch die gesellschaftliche Dysfunktionalität,
die durch solche veralteten, 4000 Jahre alten Riten und Traditionen
gedeihen. Dann haben wor nämlich sehr bald “noch weitere Probleme”.
Es sind Riten eben “jener Länder”, und wer seine Gesellschaft dadurch zu steuern
versucht, indem er sich mit solchen Ritualen einer besonderen/besseren Gemeinschaft angehörig zu fühlen glaubt, oder Gottes Gnaden zu erwarten, provoziert damit schon Auseinandersetzung mit denen, die sich diesen seltsamen Ritualen nicht zugehörig fühlen und wirft das Ruder weg,
mit dem man den weg der Gesellschaft rational steuern könnte.
Man sieht auch hier: Das Gemeinschaftsgefühl zu einer elitären Gruppe, das mit so einem Ritual
bezeugt werden soll, bedeutet Ausgrenzung gegenüber anderen Gruppen. Und es führt zu gesellschaftlichen Problemen.
Man sieht hier, daß Religionen nicht Gemeinschaft “mit allen” bewirken, sondern
Segregation in einzelne Grüppchen. Religion spaltet.
In einer “globalisierten Welt” bringt dies zusätzliche Probleme zu den ohnehin schon genügend anderen anstehenden Problemen.
Diese Probleme werden aber nicht dadurch gelöst, daß man für göttlichen Beistand beetet oder
indem man sich seiner gesellschaftlichen Untergruppe ganz besonders zugehörig fühlt und sich gegen andere abgrenzt.
Diese globalen Probleme, die ich hier meine, lasssen sich nur gemeinsam lösen.
Und genau dazu tragen solche 4000 jahre alten Riten nichts bei… im Gegenteil,
sie behindern die Problemlösungen, da sie den Fokus auf unsinnige Rituale legen.
Ganz davon abgesehen, daß es, wie schon an anderer Stelle erwähnt, eine Körperverletzung darstellt.
Diese hinzunehmen, das wäre ein Problem, und es in “unserem Land” hinzunehmen bedeutet, zu den “anderen problemen” in “unserem land” noch weitere dazu zu gesellen.
@Uwe Lehnert: Danke! Sehr klare Ausführung, sogar mit Quellenstudium.
Ich frage mich, warum das seit 1949 bestehende Grundgesetz nicht schon früher die religiöse Beschneidung unter Strafe gestellt hat. Doch ich glaube zu wissen warum: das LG Köln macht das Strafrecht zu einem Mittel eines antireligiösen Kulturkampfs.
Wenn dieses Urteil richtig wäre, dann müssten ausgerechnet deutsche Staatsanwälte – als einzige auf der ganzen Welt soweit mir bekannt ist – Juden verfolgen, weil sie tun, was Juden tun. Das ist bitter.
Unser Land hadert immer noch mit Juden und aktuell aber nicht neu mit Muslimen, die mit ihren Bräuchen als fremd und bedrohlich erlebt werden. Doch Menschenrechte sind unteilbar – hierzu gehört das Recht auf Religionsfreiheit.
Also lasst uns weiter über Häute, über Bräuche diskutieren und uns nicht der Frage stellen, wie es angehen kann, dass eine staatliche Schutzinstanz, unser aller Verfassungsschutz, Akten vernichtet anstatt in Sorge um den Einzelnen transparent und offen vorzugehen.
Wer das für liberal und aufgeklärt hält, sollte noch mal nachdenken.
Ich habe heute dazu auch etwas geschrieben: http://nicsbloghaus.org/2012/07/03/die-beschnittene-psyche/
Dabei geht es mir weniger um die religiöse als vielmehr um die psychologische Komponente der Beschneidung.
@Route66: Chapeau, sie haben immerhin erkannt, dass es um Grundssätzliches geht. “Leider” auch um die Freiheit vor Religionen u.a. zum Schutz von hilflosen Kindern und Indoktrination. Ich bin weder Judenhasser noch Sarrazinfan. Aber beim Nachdenken haben mir Mutter, Vater und viele Lehrer unfreiwillig geholfen, während Sie sich auch im Jenseits wohl immer noch fragen, wieso, weshalb, warum hat der jeweilige Gott Religionsfreiheit nur für sich und nicht auch für andere Götter menschenrechtlich gefordert? Das 1. Gebot in allen 3 eingottgläubigen Religionen? Wer will es den Gründungsvätern des GG 1949 verdenken, dass sie nicht allwissend voraussahen und das Zippfelchen vergasen (in Wahrheit, darüber redet man nicht, das ist moraltheologisch ein Bäbäh-Tabu)? Es gab damals noch keinen Sexualkundeunterricht und der Widerstand in religiösen Kreisen ist noch latent vorhanden.
Ihre Anspielung auf Bräuche, Fremden- und Rassenhass hat genau den religiösen Bezug, der Religionsfreiheit ad absurdum und zum Hadern führt. Zitat meine Mutter “Auschwitz war ein Verbrechen, aber immerhin haben die Juden unseren Jesus umbebracht”. Wo sie diesen Hirnwurm wohl her hat? Ich weiß es inzwischen. Da hilft kein Religionsfreiheitsgeschwurbel um Missverständnisse, Menschenrechte und Respekt, den Sie einfordern. Unser aller Verfassungsschutz setzt halt Prioritäten beim Vertuschen und kann sich nicht um alle Wurzeln des tradierten Humbugs kümmern.
Gerade weil liberal und aufgeklärt, aber nicht §166 hörig.