Sonntag , 19 Mai 2013
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Die Religionsfreiheit(?) hat ihre Grenzen oder sollte sie haben

WEIMAR. (fgw) Es ist sehr erfreu­lich, daß der sich immer um die Menschenrechte in ande­ren Ländern bemühte bun­des­deut­sche Staat beginnt, mit den Rechten der Kinder auf die grund­ge­setz­lich ver­briefte Religions-und Weltanschauungsfreiheit zu beschäf­ti­gen. Ging es vor eini­gen Jahren noch um die Frage von Verfolgung von „Ehrenmorden“ und Zwangsverheiratung, sind nun end­lich die Verbote der Genitalverstümmelung auf der Tagesordnung deut­scher Gerichte ange­kom­men.

von Ingolf Tabbert

selbst entscheiden

(Bildquelle: buskampagne.at)

Daß sich dabei die Verteidiger die­ser früh­mit­tel­al­ter­li­chen Riten der Genitalverstümmelung auf die Religionsfreiheit beru­fen, ist so gera­dezu hane­bü­chen. Gerade durch die Beschneidung sind die Jungen ihr Leben lang ob ihrer Herkunft gezeich­net, ob sie spä­ter wol­len oder nicht. Diese angeb­lich reli­giöse Zwangsbindung erscheint heute auch als ein Grund für die Bildung von „Parallelgesellschaften” mos­le­mi­scher Jugendlicher. Übri­gens, und das ist sehr maka­ber, machte die Beschneidung schon den deut­schen „Nationalsozialisten” eine Selektion der jüdi­schen Mitbürger für den Massenmord ein­fa­cher.

Daß hier, wie in den Nachrichten gehört, auch die christ­li­chen Amtskirchen sich auf die Seite der „Verteidiger der Religionsfreiheit” stel­len, hat wohl ebenso geschicht­li­che wie gegen­wär­tige Gründe. Hat zwar die euro­päi­sche Aufklärung im 18. und 19. Jahrhundert für die Beendigung von Hexenverbrennung und Inquisitionsfolter gesorgt, gibt es heute immer noch soge­nannte „Teufelsaustreibungen” in der katho­li­schen Kirche, in der das Opfer kör­per­lich mal­trä­tiert wird.

Auch kön­nen in allen christ­li­chen Religionen die Eltern ihre Kinder zur Teilnahme an Gottesdienst und Religionsunterricht zwin­gen ohne Beachtung der Rechte der Kinder auf welt­an­schau­li­che Selbstbestimmung.

Die von den selbst­er­nann­ten „Verteidigern der Religionsfreiheit” beschwo­rene Religionsfreiheit, wie im Grundgesetz der BRD beschrie­ben, bedeu­tet nicht das freie Schalten und Walten von Kirchen und Religionsgemeinschaften, son­dern die freie Entscheidung einer Bürgerin und jeden Bürgers, auch eines Kindes über ihre/seine Weltanschauung.

Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar

Über SRK

Co-Autor des Blogs, ansonsten schreibt er für den Freigeist Weimar.

20 Kommentare

  1. Joachim Kahl, (Ex-)Theologe und Philosoph, Autor des Buches „Weltlicher Humanismus: Eine Philosophie für unsere Zeit“, in dem er seine phi­lo­so­phi­schen und säku­la­ren Ansichten zu „Gott und der Welt“ äußert, hat mir fol­gende knappe, aber gehalt­volle Stellungnahme zum Kölner Urteil zuge­sandt. Mit sei­ner freund­li­chen Genehmigung gebe ich sie hier gern wei­ter:

    Joachim Kahl: Ja zum rich­tungs­wei­sen­den Urteil des Kölner Landgerichtes gegen die reli­giös begrün­dete Beschneidung von Knaben.

    Es war ein wich­ti­ger kul­tu­rel­ler Fortschritt in der Religionsgeschichte, dass der christ­li­che Apostel Paulus die männ­li­che Beschneidung als Zeichen eines Gott wohl­ge­fäl­li­gen Lebenswandels ver­warf und innere, geis­tige Kriterien an deren Stelle setzte: einen in der Liebe täti­gen Glauben, der auch kei­ner Speise- und Kleidervorschriften mehr bedarf.

    Aus der Sicht eines auf­ge­klär­ten säku­la­ren Humanismus, der sich an den Menschenrechten für alle Personen unbe­scha­det ihres Alters ori­en­tiert, spricht zwei­er­lei gegen die ritu­elle Beschneidung von Knaben: 1. das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit, 2. das Recht auf nega­tive Religionsfreiheit.

    1. Dass jede Beschneidung eines Knaben eine Körperverletzung ist, leuch­tet unmit­tel­bar ein, ja, ist unmit­tel­bar ersicht­lich. Denn sie wird ohne medi­zi­ni­sche Indikation und ohne Einwilligung des Kindes voll­zo­gen. In einer Comicdarstellung könnte der zur Beschneidung fest­ge­hal­tene Knabe in einer Sprechblase rufen: Hört auf! Lasst mich l os! Meine Vorhaut gehört mir.
    2. Die Beschneidung Unmündiger ver­stößt gegen deren Recht auf nega­tive Religionsfreiheit, das eine unüber­schreit­bare Schranke des Rechtes der Eltern auf Erziehung und deren posi­ti­ver Religionsfreiheit dar­stellt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht klipp und klar: “Niemand darf zu einer kirch­li­chen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an reli­giö­sen Übun­gen oder zur Benutzung einer reli­giö­sen Eidesform gezwun­gen wer­den.” (Artikel 140).

    Insofern dür­fen Eltern ihre Kinder zwar im Sinne ihrer eige­nen Weltanschauung (reli­giös oder nicht­re­li­giös) erzie­hen, dür­fen sie aber nicht für etwaige Mitgliedschaften ver­ein­nah­men. Bei der Beschneidung neh­men Knaben nicht nur an einer reli­giö­sen Übung teil, sie wer­den deren Opfer. Sie wer­den zum Objekt eines archai­schen Initiationsritus degra­diert. Da die­ser letzte Gesichtspunkt auch das ent­schei­dende Argument gegen die Zulässigkeit der christ­li­chen Säuglingstaufe ist, erklärt sich die eigen­tüm­li­che Beflissenheit, mit der katho­li­sche und pro­tes­tan­ti­sche Leitungsgremien den Kölner Richterspruch kri­ti­sie­ren. Geht es doch um die mas­sen­hafte Rekrutierung von Religionsanhängern im Zustand von deren Unmündigkeit und Wehrlosigkeit.

  2. Bravo. Der Widerstand ist die fol­ge­rich­tige Einhaltung von Lehren der Betrüger Moses, Jesus, Mohammed (Besatzungsreligionsstifter) und ande­rer alter und neuer Naturreligionen (siehe Stellungnahme eini­ger Politikergrößen aus GRÜNE und FDP). Reformation ohne archai­sche Dogmen in Frage zu stel­len, ist ver­ge­bene Liebes- und Freiheitsmühe (M. Luther und der Dualismus §166 und empeace­ment). Deshalb erfül­len auch, bezüg­lich Körperverletzung harm­lose, Bekenntnistaufen den Straftatbestand der geis­ti­gen Beschneidung. Halt so respekt­lose nach­träg­li­che Gedanken zum Donars- und Freyastag.

  3. Linus, Du hast ja so Recht. Aber die vie­len Kommentare aus reli­giö­ser Sicht, die ich in den letz­ten Tagen lesen musste, machen fast mut­los. Der müh­se­lige, der­zeit fast aus­sichts­lose Kampf von Vernunft gegen Unvernunft wird wohl erst lang­sam enden, wenn die jet­zige und wohl auch noch nächste Generation die berühm­ten Radieschen von unten betrach­tet.

    • Ausnahmsweise bin ich in die­ser Sache mal nicht mut­los.
      Ich habe mit Erstaunen (und Freude) mit­be­kom­men, welch ein media­les Echo die­ses Urteil aus­löste. Und hoffe nur, dass das zu einer Diskussion führt. Selbst, wenn das Urteil kas­siert wer­den wird (und dafür wer­den die Religioten schon sor­gen); es ist eine Diskussion aus­ge­löst wor­den, die völ­lig neue Koalitionen auf­zeigt. In der FAZ wird das Urteil begrüßt, bei Telepolis abge­lehnt. (zu erwar­ten wäre es anders­herum gewe­sen)
      Das Thema ist – oder sollte – für unsere Seite auf kei­nen Fall been­det sein. Denn es ist der sel­tene Fall, dass man mit schli­chen, psy­chi­schen und phy­si­schen Begründungen gegen Religiotie vor­ge­hen kann, ohne vor­ran­gig eben diese anzu­grei­fen; ja: angrei­fen zu müs­sen.

  4. Nic, ein bischen Zweckpessimismus ist bei mir schon dabei! Umso mehr als mein „Lieblingsforum“, näm­lich das bis­her so groß­zü­gige evangelisch.de, alle meine kri­ti­schen Beiträge gelöscht hat, sodass die vie­len Antworten dar­auf alle „in der Luft hän­gen“. Der nur hab­l­wegs auf­merk­same Leser wird die „Schere des Zensors“ unschwer erken­nen.

    Gute Argumente schei­nen offen­bar zuviel des Erlaubten zu sein. Auch mein gest­ri­ger Beitrag dort zum Beschneidungsurteil ist nach weni­gen Stunden wie­der ent­fernt wor­den. Andererseits kann das natür­lich Anlass zur Hoffnung sein, denn offen­bar fürch­ten die inzwi­schen, dass die eigene Klientel doch ihren Verstand ein­schal­tet und das eine oder andere Argument bedenkt. Nicht aus­zu­den­ken, was dabei her­aus­kom­men könnte!

    Interessant ist ja im Zusammenhang mit der Verteidigung der Beschneidung durch Christen, dass sie beim Schwangerschaftsabbruch auf das Recht des Kindes poch­ten und der Mutter das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper abspra­chen. Jetzt argu­men­tie­ren sie, dass das Recht des Vaters bzw. der Eltern, über ihr Kind zu ver­fü­gen, nicht ange­tas­tet wer­den dürfe. Sehr logisch!!!

    • ich habe gerade für den hpd einen Artikel zum Thema geschrie­ben – der wird aber erst mor­gen erschei­nen (warte noch auf die Freigabe).
      Es ist jeden­falls zu erwar­ten, dass uns das Thema noch eine Weile beschäf­ti­gen wird. Und wir haben viele Möglichkeiten, es wei­ter­hin im Bewußtsein zu hal­ten. Denn es gibt nicht nur reli­giös defi­nierte Gründe, die gegen die Beschneidung spre­chen. Sondern auch medi­zi­ni­sche und psy­chi­sche.

  5. Ja sehr logisch, denn Religionen küm­mern sich um das sta­ti­sche aber ewig­li­che mensch­li­che Seelenheil vor der Geburt und nach dem Tod. Das kurze Leben in der Realität dawi­schen, velangt die bedin­gungs­lose Unterordnung der Freiheitsrechte unter die­ses Heil. Religionen ver­flu­chen alle dyna­mi­schen Entwicklungen, die nicht ihrer Zensurhoheit unter­lie­gen. Solange Lug und Trug zuneh­mend schwe­rer durch Mafiamethoden und Geschichtsklitterung gede­ckelt wer­den kön­nen, besteht Hoffnung auf Besserung. Zumindest kann man dem Anspruch auf einen posi­ti­ven Beitrag der Religionen zu Aufklärung, Vernunft, Freiheit, Demokratie und Rechtssprechung red­lich nur noch mit Hohn und Spott begeg­nen. Die reli­giöse Pseudovernunft ist immun gegen­über Fakten und Argumenten. Gottseidank erken­nen das auch immer mehr Bisherdrückeberger.

  6. Prima Nic und Dopamin für Uwe:
    http://blasphemieblog2.wordpress.com/2012/07/01/mehrheit-lehnt-religiose-beschneidungen-ab/#comments
    http://blasphemieblog2.wordpress.com/2012/07/01/gallup-umfrage-immer-mehr-amerikaner-wurden-einen-atheisten-ins-weise-haus-wahlen/#comments

    “Es gibt ein Recht auf reli­giö­ses Beleidigtsein, aber kei­nen Anspruch auf Respekt des­we­gen”.
    Ewiggestrigsein = Religionsfreiheit ist den­noch legal und der §166 ist nicht unan­tast­bar.

  7. @Uwe. Verbunden mit einem reli­giö­sen Kompliment an evangelisch.de, müsste der Artikel zu schi­zo­phre­nen Anfällen füh­ren. Wer wird dann ver­ur­teilt? Sind Albträume auch ein Hirngespinst ohne Ursache? Hirnforschung, Neurologie und Psychologie (s. Manfred Lütz) ver­let­zen die Religionsfreiheit:
    http://evidentist.wordpress.com/2012/06/29/hoert-ihr-die-kinder-weinen/

  8. Hallo Nic,

    ich will es noch­mal in eigene Worte fas­sen:

    Religionsfreiheit = Die Freiheit des Individuums, sich eine Religion auus­zu­su­chen (oder abzu­leh­nen), und sie nicht von ande­ren auf­ge­drückt zu bekom­men.

    Damit kann mün­di­ger Mensch für SICH SELBST die Religionsfreiheit aus­üben,
    die aber nicht ande­ren (den eige­nen Kindern oder sonst wem) auf­drü­cken.

    Im GEGENTEIL: Es ist sogar so, daß die Religionsfreiheit, also das Selbstbestimmungsrecht des Individuums, Beschneidungen (wie auch früh­kind­li­che Indoktrination/”Hirnwäsche”) in einem unmün­di­gen Alter gera­dezu VERBIETET.
    Denn es muss auch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes und spä­te­ren erwach­se­nen,
    sich für oder wider eine Religion zu ent­schei­den, gewahrt blei­ben.

    Dieser Grundsatz wird durch irre­ver­si­ble Entscheidungen der Eltern aber aus­ge­he­belt.

    Das heisst: die Religionsfreiheit als Argument zu neh­men, um pro Beschneidung zu argu­men­tie­ren, ist ein Taschenspielertrick. Diese Argumentationsweise ist kru­der Unfug und soll nur die Privilegien der Kleriker jed­we­der Coleur sichern.
    (Und warum wer­den die Privilegien der Banker/Bankster kri­ti­siert, die Kleriker aber mal wie­der ver­schont?)

    Die Religionsfreiheit kann nur gewahrt wer­den, wenn das Individuum selbst ent­schei­det,
    ob, und wenn ja, wel­che Religion es anneh­men will.
    Das gilt selbst­ver­ständ­lich auch für Kinder. Wird diese Entscheidung vor­weg genom­men,
    ist eine spä­tere indi­vi­du­elle, unvor­ein­ge­nom­mene Entscheidung schon aus­ge­schlos­sen.

    Späteren Rechtfertigungen darf man wohl sicher­lich in nicht uner­heb­li­cher Anzahl
    auf Verringerung kogni­ti­ver Dissonanzen zurück­füh­ren….

    In sofern muss ich fest­stel­len, daß Du Deine Über­schrift zu die­sem Artikel unpas­send gewählt hast.
    Das Fragezeichen in Klammern müsste ohne Klammern am Ende der Über­schrift auf­tau­chen.

  9. Welch eine Hybris, sich unter dem Deckmantel des „Kindeswohls“ so über das Verbot der Beschneidung zu freuen, ja sie sogar mit der weib­li­chen Beschneidung gleich­zu­set­zen. Ich kenne sowohl beruf­lich als auch pri­vat durch viele Reisen in ara­bi­sche Länder beschnit­tene männ­li­che Kinder und Erwachsene, die kei­nes­falls – wie Sie behaup­ten – „kör­per­li­che und psy­chi­sche Schäden und Traumata“ nach der Beschneidung davon­tra­gen.
    Als hätte unser Land keine ande­ren Probleme, als eine 4000 Jahre alte reli­giöse Tradition, die den Betroffenen zur Religionsausübung wich­tig ist, zu bestra­fen !
    Es gibt übri­gens nicht wenige Eltern, die ihren Kindern bereits als Kleinkinder Ohrlöcher ste­chen las­sen. Sowas müsste dann von uns Deutschen auch alles gere­gelt wer­den.

    • Wenn es Dich trös­tet: das Stechen von Ohrlöchern unter­liegt auch der Zustimmung der Eltern – und ist als ein­zige Schmuck-Verstümmelung zuläs­sig bis zum 18. Lebensjahr.

  10. @Route66
    Hybris ist die Anmaßung, 4000 Jahre alte reli­giöse Traditonen (damals Menschenopfer) auch heute noch respek­tie­ren zu müs­sen und gleich­zei­tig die Zerstörung von Denkmälern in Timbuktu zu tole­rie­ren. Erkannter Humbug ist nicht rela­ti­vier­bar. Die unsicht­ba­ren Traumata reli­giö­ser Traditionen bestim­men sogar das heu­tige Weltgeschehen, s. Arabische Revolution und Frauenrechte. Auch Blinde kön­nen viel rei­sen, aber wenig erken­nen. Soviel zu sujek­ti­ven Eindrücken über zufrie­dene Zwangs-Gläubige.

  11. Was Reiseberichte betrifft, ver­lasse ich mich auf kom­pe­tente Quellen. Z.B. Hamed Abdel-Samad, er wurde dort geprägt. Und hier über die Freiwilligkeit des Kopftuchtagens zu schwa­dro­nie­ren ist kein Demokratiebeweis. Es geht nicht um eine krü­mel­ka­cke­ri­sche Reglementierung der Religionsausübung. Den Braten haben die Erkenntnistheoretiker “der Feind mei­nes Feindes ist mein Freund” längst gero­chen:
    http://gbs-berlin.org/wie-sie-zusammenrucken/#comments

  12. Es lohnt sich, mal den Text zu lesen, der die Beschneidung anord­net (Luther-Übersetzung):

    1. Buch Mose, Kapitel 17, Verse 7-14:

    „7. Und ich will auf­rich­ten mei­nen Bund zwi­schen mir und dir und dei­nem Samen nach dir, bei ihren Nachkommen, daß es ein ewi­ger Bund sei, also daß ich dein Gott sei und dei­nes Samens nach dir,
    8. und ich will dir und dei­nem Samen nach dir geben das Land, darin du ein Fremdling bist, das ganze Land Kanaan, zu ewi­ger Besitzung, und will ihr Gott sein.
    9. Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun mei­nen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen.
    10. Das ist aber mein Bund, den ihr hal­ten sollt zwi­schen mir und euch und dei­nem Samen nach dir: Alles, was männ­lich ist unter euch, soll beschnit­ten wer­den.
    11. Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschnei­den. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwi­schen mir und euch.
    12. Ein jeg­li­ches Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschnei­den bei euren Nachkommen.
    13. Beschnitten wer­den soll alles Gesinde, das dir daheim gebo­ren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewi­gen Bund.
    14. Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnit­ten an der Vorhaut sei­nes Fleisches, des Seele soll aus­ge­rot­tet wer­den aus sei­nem Volk, darum daß es mei­nen Bund unter­las­sen hat.“

    Meine ganz per­sön­li­che Meinung: Wer meint, dass sich das Leben der Menschen und die Politik einer Gesellschaft noch heute nach sol­chen archai­schen Anordnungen aus­rich­ten sollte, müsste eigent­lich auf sei­nen Geisteszustand unter­sucht wer­den. Ich weiß, dass man den Glauben des ande­ren respek­tie­ren sollte, aber irgendwo gibt es auch Grenzen intel­lek­tu­el­ler Zumutbarkeit.

    Für mich ist sie hier über­schrit­ten. Die Juden und Muslime kön­nen eigent­lich von Glück spre­chen, dass ihnen die­ser etwa 4000 Jahre alte Befehl keine grö­ße­ren Körperteile abzu­schnei­den abver­langt. Im Übri­gen, Herr Volker Beck von den Grünen, der Sie sich so stark machen für das Einhalten bib­li­scher Vorschriften, wieso gilt dann das mosai­sche Gebot der Tötung Homosexueller (Levitikus 20, 13: … schläft einer mit einem Mann wie man mit einer Frau schläft, …) heute nicht mehr? (Auch Apostel Paulus, Neues Testament, for­dert die Todesstrafe für männ­li­che Homosexualität.) Was ist das Kriterium, wonach das eine mit aller Konsequenz ein­zu­hal­ten ist, das andere – erfreu­li­cher­weise – still­schwei­gend igno­riert wird? Ich finde diese Beliebigkeit der Bibelinterpretationen ein­fach nur noch lächer­lich.

  13. @Route66:
    “Ich kenne sowohl beruf­lich als auch pri­vat durch viele Reisen in ara­bi­sche Länder beschnit­tene männ­li­che Kinder und Erwachsene, die kei­nes­falls – wie Sie behaup­ten – „kör­per­li­che und psy­chi­sche Schäden und Traumata“ nach der Beschneidung davon­tra­gen.
    Als hätte unser Land keine ande­ren Probleme, als eine 4000 Jahre alte reli­giöse Tradition, die den Betroffenen zur Religionsausübung wich­tig ist, zu bestra­fen !”

    Manche Traumata sieht man von aus­sen nicht (bzw. wer­den fehl­ge­deu­tet); die wer­den über­spielt mit über­bor­de­nem Macho-Gehabe, oder ande­ren “nicht-traumatisch aus­se­hen­den” Verhaltensweisen.
    Aus einer Verstümmelung sogar noch Gründe für sein “bes­ser sein als andere” abzu­lei­ten,
    ist bloß Verringerung der kogni­ti­ven Dissonanz, und führt letzt­lich zu wei­te­ren Problemen.

    Schon die über­bor­dende Empörtheit bei der Kritik die­ser Riten zeigt doch schon, wie
    sehr man die Wichtigkeit sol­cher ver­stüm­meln­den Praxis vor sich und ande­ren recht­fer­ti­gen muss…
    …ein Gang zum Psychologen würde hel­fen, die Traumata auf­zu­de­cken.

    Und als hät­ten “diese Länder” keine ande­ren Probleme, als ihren Kindern ihre “gott­ge­ge­be­nen” Körperteile abzu­schnei­den. (Wenn das nicht schon Blasphemie im Namen Gottes ist.
    Da sieht man mal wie­der, wie schi­zo­phren die reli­giö­sen Argumente sind.)

    Und wenn “unser Land” sol­chen Unfug hier auch gedei­hen lässt,
    impor­tiert man auch die gesell­schaft­li­che Dysfunktionalität,
    die durch sol­che ver­al­te­ten, 4000 Jahre alten Riten und Traditionen
    gedei­hen. Dann haben wor näm­lich sehr bald “noch wei­tere Probleme”.

    Es sind Riten eben “jener Länder”, und wer seine Gesellschaft dadurch zu steu­ern
    ver­sucht, indem er sich mit sol­chen Ritualen einer besonderen/besseren Gemeinschaft ange­hö­rig zu füh­len glaubt, oder Gottes Gnaden zu erwar­ten, pro­vo­ziert damit schon Auseinandersetzung mit denen, die sich die­sen selt­sa­men Ritualen nicht zuge­hö­rig füh­len und wirft das Ruder weg,
    mit dem man den weg der Gesellschaft ratio­nal steu­ern könnte.

    Man sieht auch hier: Das Gemeinschaftsgefühl zu einer eli­tä­ren Gruppe, das mit so einem Ritual
    bezeugt wer­den soll, bedeu­tet Ausgrenzung gegen­über ande­ren Gruppen. Und es führt zu gesell­schaft­li­chen Problemen.

    Man sieht hier, daß Religionen nicht Gemeinschaft “mit allen” bewir­ken, son­dern
    Segregation in ein­zelne Grüppchen. Religion spal­tet.

    In einer “glo­ba­li­sier­ten Welt” bringt dies zusätz­li­che Probleme zu den ohne­hin schon genü­gend ande­ren anste­hen­den Problemen.
    Diese Probleme wer­den aber nicht dadurch gelöst, daß man für gött­li­chen Beistand bee­tet oder
    indem man sich sei­ner gesell­schaft­li­chen Untergruppe ganz beson­ders zuge­hö­rig fühlt und sich gegen andere abgrenzt.
    Diese glo­ba­len Probleme, die ich hier meine, lass­sen sich nur gemein­sam lösen.
    Und genau dazu tra­gen sol­che 4000 jahre alten Riten nichts bei… im Gegenteil,
    sie behin­dern die Problemlösungen, da sie den Fokus auf unsin­nige Rituale legen.

    Ganz davon abge­se­hen, daß es, wie schon an ande­rer Stelle erwähnt, eine Körperverletzung dar­stellt.
    Diese hin­zu­neh­men, das wäre ein Problem, und es in “unse­rem Land” hin­zu­neh­men bedeu­tet, zu den “ande­ren pro­ble­men” in “unse­rem land” noch wei­tere dazu zu gesel­len.

  14. @Uwe Lehnert: Danke! Sehr klare Ausführung, sogar mit Quellenstudium. :)

  15. Ich frage mich, warum das seit 1949 beste­hende Grundgesetz nicht schon frü­her die reli­giöse Beschneidung unter Strafe gestellt hat. Doch ich glaube zu wis­sen warum: das LG Köln macht das Strafrecht zu einem Mittel eines anti­re­li­giö­sen Kulturkampfs.

    Wenn die­ses Urteil rich­tig wäre, dann müss­ten aus­ge­rech­net deut­sche Staatsanwälte – als ein­zige auf der gan­zen Welt soweit mir bekannt ist – Juden ver­fol­gen, weil sie tun, was Juden tun. Das ist bit­ter.
    Unser Land hadert immer noch mit Juden und aktu­ell aber nicht neu mit Muslimen, die mit ihren Bräuchen als fremd und bedroh­lich erlebt wer­den. Doch Menschenrechte sind unteil­bar – hierzu gehört das Recht auf Religionsfreiheit.

    Also lasst uns wei­ter über Häute, über Bräuche dis­ku­tie­ren und uns nicht der Frage stel­len, wie es ange­hen kann, dass eine staat­li­che Schutzinstanz, unser aller Verfassungsschutz, Akten ver­nich­tet anstatt in Sorge um den Einzelnen trans­pa­rent und offen vor­zu­ge­hen.

    Wer das für libe­ral und auf­ge­klärt hält, sollte noch mal nach­den­ken.

  16. Ich habe heute dazu auch etwas geschrie­ben: http://nicsbloghaus.org/2012/07/03/die-beschnittene-psyche/
    Dabei geht es mir weni­ger um die reli­giöse als viel­mehr um die psy­cho­lo­gi­sche Komponente der Beschneidung.

  17. @Route66: Chapeau, sie haben immer­hin erkannt, dass es um Grundssätzliches geht. “Leider” auch um die Freiheit vor Religionen u.a. zum Schutz von hilf­lo­sen Kindern und Indoktrination. Ich bin weder Judenhasser noch Sarrazinfan. Aber beim Nachdenken haben mir Mutter, Vater und viele Lehrer unfrei­wil­lig gehol­fen, wäh­rend Sie sich auch im Jenseits wohl immer noch fra­gen, wieso, wes­halb, warum hat der jewei­lige Gott Religionsfreiheit nur für sich und nicht auch für andere Götter men­schen­recht­lich gefor­dert? Das 1. Gebot in allen 3 ein­gott­gläu­bi­gen Religionen? Wer will es den Gründungsvätern des GG 1949 ver­den­ken, dass sie nicht all­wis­send vor­aus­sa­hen und das Zippfelchen ver­ga­sen (in Wahrheit, dar­über redet man nicht, das ist moral­theo­lo­gisch ein Bäbäh-Tabu)? Es gab damals noch kei­nen Sexualkundeunterricht und der Widerstand in reli­giö­sen Kreisen ist noch latent vor­han­den.

    Ihre Anspielung auf Bräuche, Fremden- und Rassenhass hat genau den reli­giö­sen Bezug, der Religionsfreiheit ad absur­dum und zum Hadern führt. Zitat meine Mutter “Auschwitz war ein Verbrechen, aber immer­hin haben die Juden unse­ren Jesus umbe­bracht”. Wo sie die­sen Hirnwurm wohl her hat? Ich weiß es inzwi­schen. Da hilft kein Religionsfreiheitsgeschwurbel um Missverständnisse, Menschenrechte und Respekt, den Sie ein­for­dern. Unser aller Verfassungsschutz setzt halt Prioritäten beim Vertuschen und kann sich nicht um alle Wurzeln des tra­dier­ten Humbugs küm­mern.

    Gerade weil libe­ral und auf­ge­klärt, aber nicht §166 hörig.

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