Samstag , 18 Mai 2013
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Verzweifelter Kampf um Asyl

Eine junge Frau flüch­tete aus Iran, weil sie les­bisch ist. In ihrer Heimat ist ihr Leben in Gefahr. Doch in Deutschland wird ihr Antrag auf Asyl abge­lehnt. Sie habe die Gefährdung ihrer Person nicht glaub­haft machen kön­nen.

…Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat ihren Antrag auf Asyl abge­lehnt und das Verwaltungsgericht Bayreuth zudem ihren Widerspruch, den sie gegen den Bescheid ein­legte. Die Behörden argu­men­tie­ren, “dass die Klägerin keine Gefährdung ihrer Person habe glaub­haft machen kön­nen”.

Zwar wür­den homo­se­xu­elle Handlungen in Iran bestraft – bei Männern sofort mit der Todesstrafe, bei Frauen in den ers­ten drei Fällen mit 100 Peitschenhieben und “erst bei der vier­ten Verurteilung mit der Todesstrafe”. Dennoch bestehe “keine beacht­li­che Wahrscheinlichkeit” dafür, dass Samira in Iran tat­säch­lich bedroht sei, heißt es in der Urteilsbegründung… [Quelle: Süddeutsche]

ohne Worte

Nic

Über Nic Frank

Hauptautor des Blogs, alles andere steht auf einer Extraseite.

Ein Kommentar

  1. Doch mit Worten, “glau­haft machen kön­nen” sagt alles. Und im Übri­gen beken­nen wir bibel­gläu­bi­gen Amts- und Verwaltungs-Juristen uns zur katho­li­schen Sittenlehre und wün­schen uns Gottes Segen. Wie DP-Gauck dem neuen Umweltminister.

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