lichtaus 182x300 Wenn Autor und Verlag etwas verschenkenNicht nur, dass es wie­der ein Fall von denen ist, da als ers­tes ein Anwalt sich mel­det und nicht ver­sucht wird, Dinge vis a vis zu klä­ren (na gut; ein Anruf hätte es auch getan); nicht nur, dass dem Autor des Buches jeg­li­ches Verständnis dafür fehlt, dass sich Dritte anma­ßen, “in sei­nem Namen zu spre­chen und “seine Rechte” ein­for­dern…

Doch der Reihe nach: der kleine, inno­va­tive Berlin Story Verlag hat das Buch “Der letzte macht das Licht aus” von Klaus Behling, als “eBook zum fai­ren Preis” ange­bo­ten. Der Leser sollte ent­schei­den was ihm Download und Buch wert sei.
Selbst wenn es sich damit um eine Werbekampagne han­delt und  sich in unse­rer “Geiz-ist-geil”-Gesellschaft sicher­lich etli­che Trittbrettfahrer fan­den, die das Buch nur des­halb nah­men, weil es nix kos­tete… das Experiment ist aus Sicht des Verlages geglückt: “In weni­gen Tagen gab es fast 200 Downloads, was für einen klei­nen Verlag eine beträcht­li­che Menge ist! Wir beka­men viel posi­ti­ves Feedback in den Kommentaren und auf Facebook.”

Doch wir wäre nicht in Deutschland, wenn sich nicht ein Anwalt mel­den würde, der abmahnt. Und so geschah, was üblich ist im Kulturland Deutschland: Es kam ein Anwalt daher, der in umständ­li­chen Sätzen mit­zu­tei­len sich beeilte, dass es wegen der Buchpreisbindung uner­laubt sei, dem Leser zu über­las­sen, was er zu zah­len bereit wäre.

Das brachte den Verleger dazu, zu schrei­ben:

Dass man das Produkt “Buch” wei­ter­den­ken muss, ist keine Frage und ein Blick über den Tellerrand der Buchbranche zeigt einem, dass Flatrate-Modelle für Kulturgüter irgend­wann die Lösung sein wer­den. Aber die Großen der Branche har­ren auf ver­al­te­ten Geschäftsmodellen aus und ver­tei­di­gen diese. Die Abmahnung ent­täuscht mich sehr. [...]
In Deutschland gibt es keine Revolution, weil das Betreten des Rasens ver­bo­ten ist!

und den Autoren des Buches:

[Bücher] sind näm­lich keine bloße Ware, son­dern ein Kulturgut. Aber Gott-sei-Dank gibt es inzwi­schen ja nicht mehr nur den vor fast 600 Jahren erfun­de­nen Buchdruck, son­dern auch die Elektronik und eben auch jene, die ihre Aufgabe im Verhindem und Bremsen sehen. Sicher ließe sich auch ein juris­ti­scher Kniff fin­den, die Erfindung des Rades heute noch in Zweifel zu stel­len.

Nic

siehe auch den Artikel bei netzpolitik.org dazu

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One Response to Wenn Autor und Verlag etwas verschenken

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