Immer wie­der wer­den kirch­li­che Mitarbeiter aus mora­li­schen Gründen gekün­digt. Das Bundesarbeitsgericht hat den Kirchen darin erneut Recht gege­ben.

Katholische Arbeitgeber kön­nen Arbeitnehmer grund­sätz­lich kün­di­gen, wenn diese nach einer Scheidung erneut hei­ra­ten. Doch müs­sen sie nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dabei sorg­fäl­tig zwi­schen den Grundrechten der Kirchen und den Freiheitsrechten der Arbeitnehmer abwä­gen. Das ent­schie­den die höchs­ten Arbeitsrichter am Donnerstag und folg­ten damit der bis­he­ri­gen Rechtsprechung, die den Kirchen einen Sonderstatus im Arbeitsrecht ein­räumt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1985 den Kirchen das Recht zuge­bil­ligt, Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis zu regeln. Wer also einen kirch­li­chen Arbeitgeber hat, muss sich des­sen reli­giö­sen Grundsätzen beu­gen, sonst droht die Kündigung. Das gilt jeden­falls für soge­nannte ver­kün­di­gungs­nahe Tätigkeiten, die einen direk­ten Bezug zur jewei­li­gen kirch­li­chen Glaubenslehre haben. Mitarbeiter in lei­ten­den und öffent­lich her­vor­ge­ho­be­nen Positionen sind des­halb beson­ders an den Verhaltenskodex der Kirche gebun­den.

Im kon­kre­ten Fall ging es um den Chefarzt eines katho­li­schen Krankenhauses in Düsseldorf, der nach der Scheidung von sei­ner ers­ten Ehefrau wie­der stan­des­amt­lich gehei­ra­tet hatte. Sein Arbeitgeber sah damit die Loyalitätspflicht zu den kirch­li­chen Grundsätzen ver­letzt und kün­digte dem Mediziner. Dieser wehrte sich gegen den Rauswurf vor Gericht.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-09/urteil-bag-kirche-mitarbeiter

Na um so bes­ser, dass der Papst die Richter des obers­ten deut­schen Gerichts ein­be­stellte… da kann er ihnen stell­ver­tre­tend für die Kollegen dan­ken.

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Nic

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Nebel überm Potsdamer Platz
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