Bundesarbeitsgericht bestätigt Sonderrecht für Kirchen
Immer wieder werden kirchliche Mitarbeiter aus moralischen Gründen gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht hat den Kirchen darin erneut Recht gegeben.
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmer grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten. Doch müssen sie nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dabei sorgfältig zwischen den Grundrechten der Kirchen und den Freiheitsrechten der Arbeitnehmer abwägen. Das entschieden die höchsten Arbeitsrichter am Donnerstag und folgten damit der bisherigen Rechtsprechung, die den Kirchen einen Sonderstatus im Arbeitsrecht einräumt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 1985 den Kirchen das Recht zugebilligt, Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis zu regeln. Wer also einen kirchlichen Arbeitgeber hat, muss sich dessen religiösen Grundsätzen beugen, sonst droht die Kündigung. Das gilt jedenfalls für sogenannte verkündigungsnahe Tätigkeiten, die einen direkten Bezug zur jeweiligen kirchlichen Glaubenslehre haben. Mitarbeiter in leitenden und öffentlich hervorgehobenen Positionen sind deshalb besonders an den Verhaltenskodex der Kirche gebunden.
Im konkreten Fall ging es um den Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf, der nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau wieder standesamtlich geheiratet hatte. Sein Arbeitgeber sah damit die Loyalitätspflicht zu den kirchlichen Grundsätzen verletzt und kündigte dem Mediziner. Dieser wehrte sich gegen den Rauswurf vor Gericht.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-09/urteil-bag-kirche-mitarbeiter
Na um so besser, dass der Papst die Richter des obersten deutschen Gerichts einbestellte… da kann er ihnen stellvertretend für die Kollegen danken.

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