reichstag3 400x227 Wahlrechtsreform

Reichstag, Foto: Michael Mayer

Wie bekannt hat Deutschland im Moment kein Gesetz, dass die Normen für eine Bundestagswahl regelt. Die schwarz-gelbe Regierung hat es in ihrer voll­stän­di­gen Ignoranz gegen­über den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ver­säumt, ein sol­ches in den letz­ten drei Jahren auf den Weg zu brin­gen.
Nun will die Regierung inner­halb von drei Monaten in typi­scher Schnellschußmanier ein neues Gesetz auf den Weg brin­gen – gegen den Widerstand der Opposition. Der Verfassungsexperte Hans Meyer (Humboldt-Universität Berlin) laut Handelsblatt dazu:

Es sei lange Tradition im Parlament, dass das Wahlrecht immer ein­ver­nehm­lich ver­ab­schie­det wor­den sei.

Allerdings glaube ich nicht, dass die Regierung, in der eine Splitterpartei Mitglied ist, auf diese Anregungen der Vernunft ein­geht. Zu groß ist deren Arroganz gegen­über Recht und Gesetz.

Es wäre „eine Blamage ers­ter Güte“ für das Parlament, soll­ten die Verfassungsrichter erneut gegen das Wahlrecht vor­ge­hen müs­sen.

Aber was inter­es­siert das die Regierung Merkel?

Nic

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