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Pierre Vogel

Offener Brief. Protest gegen den geplan­ten Auftritt des sala­fis­ti­schen Predigers Pierre Vogel in Hamburg am 09.07.2011

27. Juni 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Demonstrations- und Versammlungsrecht ist in der Wertehierarchie unse­rer säku­la­ren und offe­nen Gesellschaft (Karl Popper) ein hoch­ran­gi­ges Abwehrrecht, das jeden Einwohner vor staat­li­cher Willkür und behörd­li­chem Machtmissbrauch schüt­zen soll.

Das bedeu­tet jedoch nicht, dass sich Menschen mit und ohne poli­ti­sches Amt nicht gegen die Verbreitung von ver­fas­sungs­wid­ri­gen und ebenso frau­en­feind­li­chen wie jugend­ge­fähr­den­den Ideologien, deren Multiplikatoren sowie Kundgebungen mit allen rechts­staat­li­chen Mitteln weh­ren dür­fen.

Demokraten müs­sen, wenn sie die innere Sicherheit, den inne­ren Frieden und die von den all­ge­mei­nen Menschenrechten abge­lei­te­ten Grundrechte für alle erhal­ten wol­len, radi­kale, gegen­de­mo­kra­ti­sche Weltanschauungen und deren Wegbereiter ein­gren­zen, egal wel­chem poli­ti­schem Spektrum oder philosophisch-spirituellem Weltbild diese Gruppen oder Einzelpersonen zuzu­ord­nen sind. Nur so kön­nen Staat und Gesellschaft gemein­sam ihrer Verpflichtung nach­kom­men, Kindern und Jugendlichen ein unbe­schwer­tes, gesun­des Aufwachsen auf Dauer zu ermög­li­chen. Die Rahmenbedingungen für die Gegenwehr geben die all­ge­mei­nen Gesetze und Verordnungen vor.

Die aus den Abwehr- und Freiheitsrechten des Grundgesetzes abzu­lei­tende (meist mit­tel­bare) Drittwirkung garan­tiert jedem Einzelnen ein­klag­bare Schutzrechte, die nicht nur das Verhältnis zwi­schen Individuum und Behörden regeln, son­dern auch das fried­li­che Zusammenleben zwi­schen Einwohnern ord­nen. Geeignete Werkzeuge zur Verteidigung unse­rer offe­nen Gesellschaft müs­sen daher nicht erst geschaf­fen wer­den, son­dern sie ste­hen uns bereits durch die Verfassung und unter­ge­ord­nete Gesetze zur Verfügung. Man muss die Rechtsvorschriften nur kon­se­quent und zivil­cou­ra­giert anwen­den. Demokraten müs­sen nicht durch falsch ver­stan­dene Freiheit und ent­grenzte Toleranz eigen­hän­dig zur Auflösung der frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grundordnung bei­tra­gen.

Die Unterzeichner appel­lie­ren, die Jedermenschrechte der AEMR (Paris 1948) und die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grundordnung zu schüt­zen und aus­zu­bauen. Sie for­dern, dass:

Gebietskörperschaften (Städte, Kreise und Gemeinden) keine ganz oder teil­weise von öffent­li­cher Hand finan­zier­ten Hallen oder Räume poten­ti­ell ver­fas­sungs­wid­ri­gen Organisationen oder Personen bereit­stel­len oder ver­mie­ten. Für die Einschätzung der Verfassungstreue kön­nen die Verfassungsschutzberichte der Länder her­an­ge­zo­gen wer­den.

Sollte sich her­aus­stel­len, dass eine Veranstaltung von einem Strohmann1 ange­mel­det wor­den ist, um den eigent­li­chen Verantwortlichen zu ver­schlei­ern oder soll­ten die Behörden durch sons­tige fal­sche Angaben getäuscht wor­den sein, sollte eine Nutzungserlaubnis ver­wei­gert wer­den bzw. vom Hausrecht Gebrauch gemacht wer­den und die bereits erteilte Genehmigung wie­der ent­zo­gen wer­den. Polizei und Staatsschutz sind zu infor­mie­ren.

Um Missverständnisse von vorn­her­ein aus­zu­schlie­ßen und unnö­ti­gen Ärger zu ver­mei­den, wäre es vor­teil­haft, im Nutzungsvertrag der Einrichtung dar­auf hin­zu­wei­sen, dass wäh­rend der gesam­ten Veranstaltung, sei sie öffent­lich oder geschlos­sen, der Jugendschutz, die all­ge­mei­nen Menschenrechte sowie abge­lei­tete Gesetze voll­um­fäng­lich in Wort-, Schrift- und Bildbeiträgen zu beach­ten und umzu­set­zen sind.

Die poten­ti­ell ver­fas­sungs­feind­li­chen Gruppen dür­fen beim Organisieren von Fahrgemeinschaften Jugendliche nicht expli­zit ein­la­den.2 Die Gefährlichkeit poli­ti­scher bzw. reli­giö­ser Ideologien für die gesunde geis­tige, kör­per­li­che und see­li­sche Persönlichkeitsentwicklung jun­ger Menschen dürfte den Behörden hin­läng­lich bekannt sein.

Es ist sol­chen Radikalen zu unter­sa­gen, Minderjährigen den Zutritt zu Werbeveranstaltungen, Tagen der offe­nen Tür, Vorträgen, Kundgebungen, Seminaren und Informationsständen zu ermög­li­chen. Wenn sie Minderjährige für ihre Angebote inter­es­sie­ren wol­len, haben sie zuerst Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf­zu­neh­men und diese über Ziele und Konzepte zu infor­mie­ren. Eltern müs­sen wis­sen, wie, wo und mit wem ihre Kinder Zeit ver­brin­gen, damit sie der Personensorge, die auch noch Jugendliche unter acht­zehn Jahren schützt, nach­kom­men kön­nen.

Bücher, Skripte, jedes Informations- und Werbematerial, das aus­ge­legt, ver­teilt oder gegen Entgelt ange­bo­ten wer­den soll, ist aus­drück­lich in diese Vertragsvereinbarungen ein­zu­be­zie­hen und muss spä­tes­tens 48 Stunden vor Beginn der Zusammenkunft auf jugend­ge­fähr­dende oder grund­ge­setz­wid­rige Inhalte über­prüft und erst danach zuge­las­sen wer­den. Sollen neue, noch nicht zuge­las­sene Druckerzeugnisse, Videos, CDs ein­ge­setzt oder bereit­ge­stellt wer­den, sind diese vor Beginn geneh­mi­gen zu las­sen, ist dies aus zeit­li­chen oder sons­ti­gen Gründen nicht mög­lich, dür­fen diese kei­nes­falls ein­ge­setzt wer­den.

Gastredner sind recht­zei­tig bekannt zu geben, um ein mög­li­ches Gefährdungspotential ein­schät­zen zu kön­nen. Diese Absprache gilt auch für aus­län­di­sche „Über­ra­schungs­gäste“, die bei­spiels­weise ras­sis­ti­sches Gedankengut ver­brei­ten, mit ihrem Hass gegen Homosexuelle den öffent­li­chen Frieden stö­ren oder durch Gewaltbereitschaft die öffent­li­che Sicherheit bedro­hen. Solche Personen sind daran zu hin­dern, den Boden der BRD zu betre­ten (Bilal Philips, Zakir Naik). Journalisten ist unge­hin­der­ter Zutritt zu öffent­li­chen Veranstaltungen zu gewäh­ren.

Wird gegen eine die­ser Genehmigungsvoraussetzungen ver­sto­ßen, ist auf diese schrift­lich ver­ein­bar­ten Absprachen und das Hausrecht zu ver­wei­sen und dafür zu sor­gen, dass bei­spiels­weise Literatur, die im Index jugend­ge­fähr­den­der Schriften auf­ge­führt ist, von den Tischen mit Informationsmaterial ent­fernt wird oder dass akkre­di­tierte Reporter nicht daran gehin­dert wer­den, teil­zu­neh­men, um über das Treffen zu berich­ten. Nötigenfalls ist die Zusammenkunft auf­zu­lö­sen.

Bei Demonstrationen und Kundgebungen im öffent­li­chen Raum (Fußgängerzone, Plätze Parks) muss durch streng zu über­prü­fende Auflagen garan­tiert sein:

a) dass der öffent­li­che Frieden und die öffent­li­che Sicherheit inner­halb der Rahmenbedingungen von Art. 5 GG nicht gefähr­det wird. Beispielsweise sind Straftaten wie „leich­tes Schlagen“ von Ehefrauen auch nicht reli­giös zu recht­fer­ti­gen, der Jugendschutz ist zu beach­ten, Gewalt oder Gewalttäter dür­fen nicht idea­li­siert wer­den (Totengebet für Bin Laden).
Während der Kundgebung muss über­wacht wer­den, dass die Vorschriften des Versammlungsgesetzes wie bei­spiels­weise das Verbot von Schutzwaffen oder das Vermummungsverbot ein­ge­hal­ten wer­den. Auch der isla­mi­sche Gesichtsschleier (Niqab) ver­hin­dert eine Identifikation des Versammlungsteilnehmers / Demonstranten, das ist jedoch nicht rech­tens, da die Wiedererkennung eines Demonstranten / Zuhörers jeder­zeit gewähr­leis­tet sein muss. Dieses Kleidungsstück darf des­halb, wie jede andere Vermummung, wäh­rend der gesam­ten Zeit nicht getra­gen wer­den. Vollverschleierte, die die­ser Auflage nicht fol­gen wol­len, haben die Kundgebung zu ver­las­sen.
Diese Regel ist unbe­dingt durch­zu­set­zen, weil die Extremverschleierungen pro­vo­zie­ren, den öffent­li­chen Frieden und die öffent­li­che Sicherheit gefähr­den. Diese früh­mit­tel­al­ter­li­che Kleidung iro­ni­siert die Gleichberechtigung und vor allem Gleichstellung von Frau und Mann. Es wer­den Geschlechterrollen und Lebenskonzepte pro­pa­giert, die alle Bemühungen, her­an­wach­sende Mädchen und Jungen zu kri­tisch den­ken­den, demo­kra­ti­schen Persönlichkeiten zu erzie­hen, kari­kie­ren. Zur Emanzipation, Partizipation und Chancengleichheit gehört unbe­dingt, das andere Geschlecht als völ­lig gleich­be­rech­tigt und gleich­ge­stellt zu akzep­tie­ren, zu respek­tie­ren und auch aus kei­nem ande­ren Grund Menschen zu benach­tei­li­gen oder aus­zu­schlie­ßen.

b) dass keine Geschlechtertrennung durch Aufforderung, Zwang oder Strafandrohung (Höllenfeuer) durch­ge­führt wird.

c) Der Polizei muss genü­gend weib­li­ches und männ­li­ches Personal zur Verfügung ste­hen, um bei­spiels­weise Personen zu über­prü­fen. Kann diese Bedingung nicht ein­ge­hal­ten wer­den oder ist das Gefahrenpotential nicht ein­zu­schät­zen, ist von der Genehmigung einer Großveranstaltung abzu­se­hen.

d) Auch bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist recht­zei­tig zu prü­fen, ob Gründe vor­lie­gen, Gastredner aus dem Ausland, die bei­spiels­weise ras­sis­ti­sches Gedankengut ver­brei­ten, mit ihrem Hass gegen Homosexuelle den öffent­li­chen Frieden stö­ren und Grundrechte ver­let­zen oder durch Gewaltbereitschaft die öffent­li­che Sicherheit gefähr­den, daran zu hin­dern sind, den Boden der BRD zu betre­ten (Bilal Philips, Zakir Naik).

Deshalb sind auch auf öffent­li­chen Plätzen oder Fußgängerzonen etc. Gastredner recht­zei­tig bekannt zu geben (Einschätzung des Gefährdungspotentials). Über­ra­schungs­gäste, die unter Beobachtung von Sicherheitsbehörden ste­hen, sich plötz­lich auf der Bühne befin­den und das Programm rah­men oder mit­ge­stal­ten, sind nicht zuzu­las­sen (Ibrahim Abou-Nagie)3
Redebeiträge und Sprechchöre sowie Aussagen von Transparenten, Werbeplakaten oder Flyern müs­sen die all­ge­mei­nen Gesetze und Verfassung der BRD beach­ten. Das gilt ins­be­son­dere für Inhalte, die das Geschlechterverhältnis betref­fen, Mädchen und Frauen durch Sexualisierung oder Biologisierung her­ab­wür­di­gen, Homosexuelle beschimp­fen, bedro­hen oder ver­teu­feln, die Religionsfreiheit sowie die Freiheit von Religion angrei­fen oder Menschen bei­spiels­weise wegen ihrer Abstammung dis­kre­di­tie­ren (Juden; Kurden). Sachliche Kritik, zumal wenn sie belegt ist, ist aus­ge­nom­men.

29. Mai 2010, in Koblenz ste­hen Pierre Vogel und Abdur-Raheem Green auf dem bekann­ten Lkw und vor einem gewal­ti­gen Plakat: „Möchtest du Schüler von Dr. Bilal Philips wer­den? Gestalte deine Zukunft sinn­voll!“, dar­über prangt http://www.PierreVogel.de und steht ISLAMIC ONLINE UNIVERSITY.4
Das von den Initiatoren des Ereignisses vor­ge­se­hene Werbematerial (Flyer, Texte, Videos, Plakate, Transparente) ist vor der Genehmigung der Kundgebung zu über­prü­fen. Soll in der Kundgebung von den Organisatoren nicht zuge­las­se­nes Werbematerial benutzt wer­den, ist die­ses vor Beginn geneh­mi­gen zu las­sen.
Falls Beiträge der Organisatoren oder der ein­ge­la­de­nen Redner / Prediger trotz­dem men­schen­ver­ach­tende poli­ti­sche Ideologien ver­brei­ten oder reli­giös begrün­den, zu Gewalt auf­ru­fen, zu Straftaten auf­wie­geln bzw. diese befür­wor­ten oder gegen das Diskriminierungsverbot ver­sto­ßen (Art. 3 GG), haben die Verantwortlichen sich an die Genehmigungsvoraussetzungen zu hal­ten, Störenfriede müs­sen ent­fernt wer­den. Notfalls ist die Veranstaltung sofort auf­zu­lö­sen.

Wird gegen diese Auflagen ver­sto­ßen, sind diese Utensilien zu ent­fer­nen, ande­ren­falls ist die Kundgebung abzu­bre­chen. Für vom Verfassungsschutz beob­ach­tete Feinde der Demokratie, deren Organisationen aus dem In- und Ausland und für Personen, die in der Bundesrepublik uner­wünscht sind (Ausreiseverfügung / Einreiseverbot vom 20.04.2011 gegen Bilal Philips) sowie für deren Veranstaltungen und Institute hat weder in Wort, Schrift noch Bild gewor­ben zu wer­den („Möchtest du Schüler von Dr. Bilal Philips wer­den?“). Diese Vorschriften gel­ten für jeden Teilnehmer der Versammlung.

Halten wir es doch mit Carlo Schmid, der am 08.09.1948 für die wehr­hafte Demokratie ein­trat:
„Soll diese Gleichheit und Freiheit völ­lig unein­ge­schränkt und abso­lut sein, soll sie auch denen ein­ge­räumt wer­den, deren Streben aus­schließ­lich dar­auf geht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst aus­zu­rot­ten? Also: Soll man sich auch künf­tig so ver­hal­ten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik z. B. den Nationalsozialisten gegen­über ver­hal­ten hat? Ich für mei­nen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie sel­ber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer blo­ßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glau­ben. Wenn man aber die­sen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegen­über auf­brin­gen, die die Demokratie gebrau­chen wol­len, um sie umzu­brin­gen.“

Gabi Schmidt,
Sozialpädagogin

  1. „Anmelder ein Strohmann“ Frankfurt verbietet Auftritt islamistischer Prediger
    Eine Privatperson habe die Kundgebung zum Thema „Islam – die missverstandene Religion“ angemeldet, aber erforderliche Angaben nicht machen können. Der Anmelder sei vermutlich ein Strohmann. FAZ-net, 19. April 2011
    http://www.faz.net/artikel/C31725/anmelder-ein-strohmann-frankfurt-verbietet-auftritt-islamistischer-prediger-30334690.html
  2. „Liebe Geschwister im Islam, wie ihr bereits mitbekommen habt, planen wir am 29.05.11 einen Vortrag mit Pierre Vogel und den Weltbekannten Prediger Abdur Raheem Green. Da es viele Geschwister gibt die keinen Führerschein besitzen, kein Auto haben, oder vielleicht noch zu jung sind um einen Führerschein zu besitzen, haben wir uns erstmals dazu entschlossen für euch Reisebuse zu organisieren die von folgenden Städten zur Veranstaltung nach Koblenz und zurückfahren. Hamburg, Berlin und Frankfurt.“
    Quelle: DAWA-NEWS: Pierre Vogel: Abdur-Raheem Green kommt nach Deutschland!
    http://dawa-news.net/2011/04/26/pierre-vogel-abdur-raheem-green-kommt-nach-deutschland/
  3. „Auch ein wunderschönes Ereignis war die Anwesenheit der Geschwister des Team von DieWahreReligion und das Team von DawaFFM. Das Erfolgsrezept für eine erfolgreiche Dawa-Arbeit ist der feste Zusammenhalt. Man konnte deutlich bei den Prediger Abu Hamza und Ibrahim Abu Nagie die Tränen in den Augen sehen, als sie sich umarmten. Versöhnung erfreut eben das Herz. Es ist auch sehr wichtig, in Zeiten von Islamhass und Hetze gegen die Muslime, dass die Muslime unter sich zusammenhalten und sich nicht trennen und insbesondere nicht in Streitigkeiten auseinander gehen.“
    http://dawa-news.net/2011/04/21/dawa-news-bericht-uber-die-frankfurter-kundgebung/
  4. bei Minute 0:25-0:35 und 2:28-2:40

    ebenso bei

    http://www.youtube.com/watch?v=IkNOTw-fN0g&feature=related

    vgl. Wikipedia Pierre Vogel, Foto, abgerufen Juni 2011
    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b9/Pierre_Vogel_Koblenz_2011.jpg

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Über den Autor

Nic

Hauptautor des Blogs, alles andere steht auf einer Extraseite.

4 Responses to Protest gegen den geplanten Auftritt des salafistischen Predigers Pierre Vogel in Hamburg am 09.07.2011

  1. Georg Elser sagt:

    Was wird in Hamburg pas­sie­ren? Das übli­che: Verbot – Aufhebung des Verbots – Einspruch- “Strenge” Auflagen, die sowieso kei­ner über­prüft. Mit Richtern, die die Augen vor der Realität ver­schlies­sen, und die Welt so sehen, wie sie sie gern hät­ten, wird wohl auch dies­mal der eitle Prediger wie­der seine Reden unters Anhängervolk brin­gen dür­fen. Inklusive laut­stark beju­bel­ter Schaukonvertierungen.

    • Nic sagt:

      Kann sein, Georg.
      Das aber soll und darf uns nicht abhal­ten, immer und immer wie­der auf die Gefahr, die davon aus­geht, hin zu wei­sen! (ich weiß, dass Dich die­ser Vorwurf wahr­lich nicht trifft ;-)

  2. Gebt Euch bitte keine Mühe mit dem Tippen von lan­gen Kommentaren……

    Auf den im Blog ver­öf­fent­lich­ten offe­nen Brief gegen den Auftritt Pierre Vogels in Hamburg wird von ver­schie­de­nen Seiten regiert. An sich freut mich ja jeder Kommentar. Aber ich werde hier ganz sicher keine frei­schal­ten, die unter­zeich­net sind mit ……

  3. [...] Ein aktu­el­les Beispiel für diese skan­da­löse Protektion reli­giö­ser Totalitaristen ist die ver­wal­tungs­ge­richt­lich abge­seg­nete Serie von Propagandaveranstaltungen sala­fis­ti­scher Islamisten, die junge Muslime gegen die säkular-demokratische Lebensordnung auf­wie­geln und zu einer mili­tan­ten Integrationsverweigerung ver­lei­ten. Wir unter­stüt­zen des­halb nach­drück­lich die Forderung des Zentralrates der Ex-Muslime, den für den 9. Juli 2011 in Hamburg ange­kün­dig­ten Aufmarsch der Salafisten zu ver­hin­dern http://ex-muslime.de/indexAktuell und unter­stüt­zen außer­dem den offe­nen Brief von Gabi Schmidt. [...]