Die Frist aus Karlsruhe ist bei­nahe abge­lau­fen und noch immer hat die Koalition unter Kanzlerin Merkel keine Neuregelung des Wahlrechts vor­ge­legt. Angeblich will die Opposition nicht mit­zie­hen, doch die Gründe lie­gen tie­fer…

Bereits 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts fest­ge­stellt. Angesichts der damals bevor­ste­hen­den Bundestagwahl 2009 setzte das Gericht dem Gesetzgeber eine groß­zü­gige Frist von drei Jahren, die Ende die­ses Monats abläuft…

Die Union hat wenig Interesse, die Über­hang­man­date abzu­schaf­fen, da sie am meis­ten davon pro­fi­tiert. Ebenso fällt eine Einigung inner­halb der Koalition schwer, weil eine Neuregelung, die für die Union erträg­lich wäre, für die FDP mas­sive Nachteile ber­gen könnte…

Ob aller­dings eine Kaste von Berufspolitikern tat­säch­lich das Volk ver­tritt, darf bezwei­felt wer­den. So begüns­ti­gen eben die par­tei­po­li­ti­schen Zwänge Entscheidungen zum Wohl der Partei und nicht der Allgemeinheit. Daher wäre eine gene­relle zeit­li­che Begrenzung der Abgeordnetentätigkeit anzu­den­ken.

Des Weiteren wird die wach­sende Politiker- und Parteien-Verdrossenheit nicht im Wahlsystem abge­bil­det.[...]

http://www.theeuropean.de/presseschauer/7093-wohin-mit-dem-wahlrecht#7093

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Nic

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