Ende Mai ent­schied ein US Berufungsgericht in Kalifornien, dass die Gerichte in San Fransisco für die Klage der Angehörigen der in Argentinien ver­schwun­de­nen Daimler-Gewerkschafter zustän­dig sind. Die Daimler AG muss nun sich auf einen Zivilprozess vor­be­rei­ten. Es geht um “cri­mes against huma­nity” – Verbrechen gegen die Menschheit, die nicht ver­jäh­ren. Es geht um Beihilfe zum Mord an ihren Betriebsaktivisten in den Jahren 1976 und 77, als in Argentinien eine Militärdiktatur herrschte. Mit der Entscheidung wurde die schwie­rigste juris­ti­sche Hürde genom­men, näm­lich die geo­gra­fi­sche Zuständigkeit – eine Ohrfeige für den Konzern.[...]

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Nic

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