Blätter für deut­sche und inter­na­tio­nale Politik:
von Anne Roth und Daniel Leisegang

Wie viele Bundesbürger leben in der Bundesrepublik? 81 Millionen oder doch eine Million mehr? Und wie viele Kinder sind dar­un­ter? Wie viele Zuwanderer? Welcher Beschäftigung gehen die hier leben­den Menschen nach? Und wel­cher Konfession gehö­ren sie an? Die Bundesregierung möchte all das genau wis­sen und führt daher am 9. Mai eine Volkszählung durch, die eine Fülle aktu­el­ler sta­tis­ti­scher Informationen lie­fern soll.

Aus Sicht der Befürworter ist diese erste Volkszählung seit der Vereinigung über­fäl­lig. Eine genauere Zahlengrundlage sei unent­behr­lich, um die Anzahl der in Zukunft benö­tig­ten Wohnungen, Kindergärten, Altenheime und von vie­lem mehr zu ermit­teln. Wenn die Politik nicht wisse, wie viele Menschen in den Bundesländern, Städten und Gemeinden leben, „kauft man schnell zu viel, zu wenig oder etwas Falsches ein.“

Allerdings ist zwei­fel­haft, ob die mit der Volkszählung gewon­nene Datenfülle in Zukunft poli­ti­sche Fehlentscheidungen ver­rin­gern und dadurch am Ende zu einer bes­se­ren Politik füh­ren wird. Vor allem aber ver­letzt der Zensus das Grundrecht auf infor­ma­tio­nelle Selbstbestimmung und ver­stößt damit gegen das Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983.
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Die Ermittlung der Gesamtbevölkerung erfolgt im Rahmen einer Haushaltsbefragung. Für diese wer­den jedoch nur rund acht Millionen Menschen, also gut zehn Prozent der Bevölkerung, direkt befragt. Die per Zufallsprinzip aus­ge­wähl­ten Bürgerinnen und Bürger müs­sen detail­lierte Angaben zu Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Familienstand, Migrationshintergrund und Religion machen. Darüber hin­aus wer­den Informationen zu Wohnsituation, Schulabschluss und Berufstätigkeit abge­fragt.
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Die Befragungen wer­den von ehren­amt­li­chen Interviewern durch­ge­führt. Wer aus­ge­wählt wird, hat keine Wahl: Weigert sich ein Bürger, Auskunft zu ertei­len, oder macht er bewusst fal­sche Angaben, muss er mit einem Ordnungsgeld von bis zu 5000 Euro rech­nen. Allein die Beantwortung der Fragen nach der per­sön­li­chen Glaubensrichtung und Weltanschauung ist den Bürgerinnen und Bürgern frei­ge­stellt.

Um trotz der ein­ge­schränk­ten Direktbefragungen zu mög­lichst genauen Zahlen zu gelan­gen, wird, anders als 1987, ein Großteil der Informationen durch die regis­ter­ge­stützte Zusammenführung beste­hen­der Datenbestände ermit­telt. Hierfür ist die Entwicklung einer tech­ni­schen Infrastruktur vor­ge­se­hen, die – ohne Zustimmung der Betroffenen – sen­si­ble Daten aus unter­schied­li­chen Quellen zen­tral zusam­men­führt, wie etwa der Meldebehörden oder der Bundesagentur für Arbeit, um auf diese Weise bei­spiels­weise ein „erwerbs­sta­tis­ti­sches Gesamtbild“ der Bevölkerung erstel­len zu kön­nen.
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So fin­det der wesent­li­che Teil des Zensus der­zeit im Verborgenen statt. Kritiker ver­mu­ten, dass auf diese Weise Widerstand gegen die Volkszählung von vorn­her­ein ver­hin­dert wer­den soll. Ironischweise ver­letzt die Bundesregierung damit jedoch mas­siv eben­jene Datenschutzstandards, die erst durch die Proteste gegen die letzte Volkszählung errun­gen wur­den.
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Dass sich bis­lang trotz der zahl­rei­chen Grundrechtsverletzungen so wenig Protest gegen die anste­hende Zwangsbefragung durch das Statistische Bundesamt rührt, hängt wesent­lich mit der feh­len­den Kenntnis und Sensibilität in der Bevölkerung zusam­men.
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Zusätzlich ver­fängt offen­bar aber auch das Argument, dass für zukünf­tige poli­ti­sche Entscheidungen genaue Kenntnisse über die Bevölkerung unent­behr­lich seien. Allerdings lie­gen poli­ti­schen Fehlentscheidungen in aller Regel nicht feh­lende Zahlen, son­dern fal­sche Bewertungen zugrunde. Darüber hin­aus lie­gen bereits genaue Statistiken über jeden erdenk­li­chen gesell­schaft­li­chen Bereich vor, die als Grundlage für die poli­ti­sche Entscheidungsfindung voll­kom­men aus­rei­chen. Der Zensus wird somit poli­ti­sche und wirt­schaft­li­che Fehlplanungen nicht ver­hin­dern. Eine bes­sere und gerech­tere Politik wird statt­des­sen auch in Zukunft eine Sache poli­ti­scher Prioritätensetzung und weni­ger sta­tis­ti­scher Datensammlungen blei­ben.

So bleibt am Ende vor allem eine Erkenntnis: Auch wenn die Durchführung des Zensus kaum noch ver­hin­dert wer­den kann, ist Widerstand gegen die grund­rechte­feind­li­chen Vorstöße der Bundesregierung wei­ter­hin mög­lich – und nöti­ger denn je.

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[Dank an Vera für den Hinweis auf den Artikel.]

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Nic

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One Response to Zensus 2011: Volkszählung im Verborgenen

  1. Bird83 sagt:

    Wie und wohin der Centaurus wohl im Jahre 2011 fort­ge­schrit­ten ist?
    Verhalten?
    Einsatz der Energien?
    Das Recht ist ja schwer inter­es­siert an unse­ren Pflichten!