Zensus 2011: Volkszählung im Verborgenen
Blätter für deutsche und internationale Politik:
von Anne Roth und Daniel Leisegang
Wie viele Bundesbürger leben in der Bundesrepublik? 81 Millionen oder doch eine Million mehr? Und wie viele Kinder sind darunter? Wie viele Zuwanderer? Welcher Beschäftigung gehen die hier lebenden Menschen nach? Und welcher Konfession gehören sie an? Die Bundesregierung möchte all das genau wissen und führt daher am 9. Mai eine Volkszählung durch, die eine Fülle aktueller statistischer Informationen liefern soll.
Aus Sicht der Befürworter ist diese erste Volkszählung seit der Vereinigung überfällig. Eine genauere Zahlengrundlage sei unentbehrlich, um die Anzahl der in Zukunft benötigten Wohnungen, Kindergärten, Altenheime und von vielem mehr zu ermitteln. Wenn die Politik nicht wisse, wie viele Menschen in den Bundesländern, Städten und Gemeinden leben, „kauft man schnell zu viel, zu wenig oder etwas Falsches ein.“
Allerdings ist zweifelhaft, ob die mit der Volkszählung gewonnene Datenfülle in Zukunft politische Fehlentscheidungen verringern und dadurch am Ende zu einer besseren Politik führen wird. Vor allem aber verletzt der Zensus das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und verstößt damit gegen das Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983.
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Die Ermittlung der Gesamtbevölkerung erfolgt im Rahmen einer Haushaltsbefragung. Für diese werden jedoch nur rund acht Millionen Menschen, also gut zehn Prozent der Bevölkerung, direkt befragt. Die per Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürger müssen detaillierte Angaben zu Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Familienstand, Migrationshintergrund und Religion machen. Darüber hinaus werden Informationen zu Wohnsituation, Schulabschluss und Berufstätigkeit abgefragt.
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Die Befragungen werden von ehrenamtlichen Interviewern durchgeführt. Wer ausgewählt wird, hat keine Wahl: Weigert sich ein Bürger, Auskunft zu erteilen, oder macht er bewusst falsche Angaben, muss er mit einem Ordnungsgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Allein die Beantwortung der Fragen nach der persönlichen Glaubensrichtung und Weltanschauung ist den Bürgerinnen und Bürgern freigestellt.
Um trotz der eingeschränkten Direktbefragungen zu möglichst genauen Zahlen zu gelangen, wird, anders als 1987, ein Großteil der Informationen durch die registergestützte Zusammenführung bestehender Datenbestände ermittelt. Hierfür ist die Entwicklung einer technischen Infrastruktur vorgesehen, die – ohne Zustimmung der Betroffenen – sensible Daten aus unterschiedlichen Quellen zentral zusammenführt, wie etwa der Meldebehörden oder der Bundesagentur für Arbeit, um auf diese Weise beispielsweise ein „erwerbsstatistisches Gesamtbild“ der Bevölkerung erstellen zu können.
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So findet der wesentliche Teil des Zensus derzeit im Verborgenen statt. Kritiker vermuten, dass auf diese Weise Widerstand gegen die Volkszählung von vornherein verhindert werden soll. Ironischweise verletzt die Bundesregierung damit jedoch massiv ebenjene Datenschutzstandards, die erst durch die Proteste gegen die letzte Volkszählung errungen wurden.
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Dass sich bislang trotz der zahlreichen Grundrechtsverletzungen so wenig Protest gegen die anstehende Zwangsbefragung durch das Statistische Bundesamt rührt, hängt wesentlich mit der fehlenden Kenntnis und Sensibilität in der Bevölkerung zusammen.
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Zusätzlich verfängt offenbar aber auch das Argument, dass für zukünftige politische Entscheidungen genaue Kenntnisse über die Bevölkerung unentbehrlich seien. Allerdings liegen politischen Fehlentscheidungen in aller Regel nicht fehlende Zahlen, sondern falsche Bewertungen zugrunde. Darüber hinaus liegen bereits genaue Statistiken über jeden erdenklichen gesellschaftlichen Bereich vor, die als Grundlage für die politische Entscheidungsfindung vollkommen ausreichen. Der Zensus wird somit politische und wirtschaftliche Fehlplanungen nicht verhindern. Eine bessere und gerechtere Politik wird stattdessen auch in Zukunft eine Sache politischer Prioritätensetzung und weniger statistischer Datensammlungen bleiben.
So bleibt am Ende vor allem eine Erkenntnis: Auch wenn die Durchführung des Zensus kaum noch verhindert werden kann, ist Widerstand gegen die grundrechtefeindlichen Vorstöße der Bundesregierung weiterhin möglich – und nötiger denn je.
[Dank an Vera für den Hinweis auf den Artikel.]
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Wie und wohin der Centaurus wohl im Jahre 2011 fortgeschritten ist?
Verhalten?
Einsatz der Energien?
Das Recht ist ja schwer interessiert an unseren Pflichten!