Regensburger Stadtportal: Seit Kaiser Konstantin hat sich kaum was geän­dert

Im Mittelalter haben sich die Leute wenigs­tens noch dar­über auf­ge­regt: In fast allen Städten gab es Dutzende von Klöstern mit Hunderten von Insassen, mit Ländereien und Kirchensklaven (!) – aber die Kleriker der Klöster und Pfarrkirchen zahl­ten alle keine Steuern. Das bleibt an den ein­fa­chen Leuten hän­gen. In man­chen Städten (z. B. Bamberg, 15. Jahrhundert) gab es des­halb regel­rechte Bürgerkriege, die aber meist die Kirchen gewan­nen.

Schon Kaiser Konstantin hatte im vier­ten Jahrhundert die Kleriker von allen Steuern befreit und ihnen rie­sige Schenkungen gemacht. Im Gegenzug durf­ten sie seine grau­same Machtpolitik (er brachte sogar eigene Verwandte um) öffent­lich abseg­nen.

Und heute? Steuerbefreiungen gegen “Legitimation” des Staates durch die Kirchen? Hat man so etwas in einer auf­ge­klär­ten Demokratie nötig? Man hätte es nicht – aber die Politiker glau­ben heute offen­bar immer noch, der Segen der Kirche würde ihre Glaubwürdigkeit erhö­hen. Dabei haben sich die Kirchen durch ihre blu­tige Geschichte (Kreuzzüge, Inquisition, Hexenverbrennungen, Unterstützung von Diktatoren usw.) als mora­li­sche Instanz schon längst gründ­lich dis­qua­li­fi­ziert.

Heute hat der Staat die Kirchen wie­der (oder immer noch) von fast allen Steuern befreit: Körperschaftssteuer, Grundsteuer, Zinsabschlagssteuer, Kapitalertragssteuer usw., was Mindereinnahmen des Staates von ca. 1.500.000.000 (1,5 Milliarden) Euro jähr­lich bedeu­tet. Hinzu kommt, dass die Kirchensteuer in vol­ler Höhe von der Steuer abge­zo­gen wer­den darf – allein dadurch ent­ge­hen dem Staat gemäß dem Subventionsbericht der Bundesregierung jähr­li­che Einnahmen von etwa 3.700.000.000 (3,7 Milliarden) Euro. Schließlich zieht der Staat für die Kirchen die Kirchensteuer ein – und erhält dafür zwar einen gewis­sen Erstattungsbetrag, der aber in kei­ner Weise den Kosten ent­spricht, die den Kirchen tat­säch­lich ent­ste­hen wür­den, wenn sie diese Aufgabe selbst leis­ten müss­ten. Auch alle Unternehmen müs­sen in ihrer Buchhaltung am Einzug der Kirchensteuer mit­ar­bei­ten, ohne dafür eine Aufwandsentschädigung zu bekom­men. Insgesamt geht auch hier wie­der unter dem Strich ein “geld­wer­ter Vorteil” von etwa einer Milliarde Euro an die Kirchen.

Insgesamt lässt sich der Staat allein durch die zahl­rei­chen Steuerbefreiungen und den unter­be­zahl­ten Einzug der Kirchensteuer über 9.000.000.000 (neun Milliarden) Euro im Jahr an Einnahmen ent­ge­hen. Was könnte man mit die­sem Geld alles anfan­gen?

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Das ist ein Auszug aus dem drit­ten Teil einer Artikelserie. Hier Links zu den ers­ten bei­den Artikeln:
Der moderne Raubzug der Kirche beim Staat Teil 1
Der moderne Raubzug der Kirche beim Staat Teil 2


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Nic

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