Keine Lebenskunde in NRW
Der Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen teilt heute mit, dass seine Klage gegen die Ungleichbehandlung von Religionsunterricht und wertevermittelndem Lebenskundeunterricht abgewiesen wurde.
In der gleichen Pressemitteilung heißt es aber auch, dass der HVD in die Berufung gehen wird.
Wobei ich ein Problem mit der PM habe. Wenn dort steht:
In der schriftlichen Urteilsbegründung heißt es:“In Rahmen Art. 7 Abs. 3 Satz1 (GG) hat der Verfassungsgeber seine weltanschaulich-religiöse Neutralität verlassen, indem er [...] Religionsgemeinschaften gegenüber Weltanschauungs- gemeinschaften privilegiert hat“
dann klingt das für mich doch eher nach einer Zustimmung. Wobei es seltsam wäre, wenn ein Urteil sich gegen das Grundgesetz positioniert.
Kann mir also mal irgendwer erklären, was es mit dieser Urteilsbegründung auf sich hat?
Nic
5 Responses to Keine Lebenskunde in NRW

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Das heißt etwa:
Der Verfassungsgeber hat selbst die Ungleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsunterricht gesehen und bewusst (gewollt) so in das GG geschrieben.
Damit ist diese Ungleichbehandlung vom Grundgesetzt gewollt und legitimiert – und somit zwingend nicht als Verstoß gegen die Verfassung zu werten.
Ob das stimmt, ist natürlich eine zweite Frage …
was für ein verqueres Denken: Weil also im GG eine Ungleichbehandlung festgelegt ist, gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht mehr?
Das ist typisches “weil nicht sein kann, was nicht sein darf”.
Richtig: Das Grundgesetz ist in Deutschland die oberste Rechtsnorm, und daran ist jede Rechtsprechung gebunden, siehe Art. 20 Abs. 3 GG. Es ist gerade die Idee des neuzeitlichen Rechtsstaates, daß nicht die privaten Ansichten des Richters über das Recht gestellt werden können. Die größten Probleme hatten damit die totalitären Staaten des 20. Jahrhunderts, die anstatt der Rechtsanwendung anhand des Gesetzes eine Rechtsanwendung anhand der Parteiideologie bevorzugten. Das hieß dann “gesundes Volksempfinden”, “sozialistische Gesetzlichkeit” oder “revolutionäre Gesinnung”.
Liest man Art. 7 Abs. 3 GG, dann kann man zu genau dem Ergebnis des VG kommen. Von Weltanschauungsunterricht ist dort nicht die Rede. Gleichwohl kennt das Grundgesetz die Weltanschauungsgemeinschaften im Art. 140 GG, sodaß also ein redaktionelles Vergessen des Weltanschauungsunterrichts ausgeschlossen ist. Soviel zur wörtlichen Auslegung der Vorschrift. Dies ist aber nicht der Weisheit letzter Schluss: Systematisch ist festzustellen, daß in Art. 7 Abs. 5 GG, 4 Abs. 1 GG und 137 Abs. 7 WRV religiöses und weltanschauliches Bekenntnis gleichgestellt ist. Der überwiegende Teil der rechtswissenschaftlichen Literatur kommt dementsprechend zum Ergebnis, daß auch Weltanschauungsunterricht vom Art. 7 Abs. 3 GG umfasst ist. Das VG Düsseldorf stellt sich, wenn es nur auf diesen Aspekt abgestellt hatte, etwas ins Abseits, freilich ist das restliche Urteil nicht bekannt.
“Aussichtsreicher” zur Verhinderung des HVD-Weltanschauungsunterrichts sind da schon andere Punkte: Der Bedarf für die “humanistische Lebenskunde” ist schwierig darzustellen, weil der HVD üblicherweise nur sehr wenige Mitglieder hat und nur deren Zahl herangezogen werden kann. Man kann nicht einfach den konfessionsfreien Teil der Bevölkerung dem HVD-Unterricht zuschlagen. Auch muß die spezifische weltanschauliche Prägung dargestellt werden und dafür reicht nicht einfach eine Negativabgrenzung zu den christlichen Kirche und deren Reli-Unterricht.
Vielen Dank für den guten und langen Kommentar.
Eine Anmerkung vielleicht noch: Du sagst, dass der “Bedarf für humanistische Lebenskunde schwierig darzustellen” sei. Nun, ein Blick gen Berlin genügt um zu verstehen, dass der Bedarf da ist und dass das Angebot dieses Unterrichtes gut angenommen wird. Der HVD Berlin betreut 50.000 Kinder innerhalb des Lebenskundeunterrichts. Das ist eine nicht zu vernachlässigende Größe.
[...] Mit der Gleichberechtigung von anderen Weltanschauungsgemeinschaften hat man es da nicht so. Ein nichtreligiöser, bekenntnisorientierter Unterricht des Humanistischen Verbandes darf nicht eingeführt werden: Lebenskunde. Ihr erinnert Euch? [...]