Konfessionsfreie und Verfassungsrecht
von Siegfried R. Krebs
WEIMAR. (fgw) Unter dem Titel „Konfessionsfreie und deutsches Verfassungsrecht – 90 Jahre Weimarer Reichsverfassung“ fand am 11. und 12. September 2009 in Berlin eine „Rechtspolitische wissenschaftliche Konferenz der Humanistischen Akademie Deutschland (HAD)“ statt, deren wichtigste Beiträge in den nunmehr vorliegenden Sammelband Aufnahme fanden.
Vorab seien zwei Bemerkungen gestattet. Erstmals wurde mit dieser Konferenz eine Veranstaltung der HAD auch von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Das läßt für weiteres hoffen. Und zum anderen ist der Rezensent nicht bloß Leser dieses Buches, sondern war auf der Konferenz selbst zugegen. Was auch einige vielleicht abschweifende Gedanken in den folgenden Ausführungen erklären mag.
Vorab auch noch dies: Manfred Stolpe sagte in einem Interview sinngemäß: Die Kirche sei verantwortlich für den Zusammenhalt der Gesellschaft…. Ja, was heißt denn das überhaupt? Hat man darüber mal näher nachgedacht oder nachgehakt? Denn gerade auch hinter diese Phrase verstecken sich Kirchenfürsten und kirchenfreundliche Politiker und Medien immer wieder aufs neue. Das heißt auf den Punkt gebracht m.E. doch nichts anderes als das: Es ist Aufgabe der Kirche dafür zu sorgen, daß die da unten nicht gegen die da oben aufbegehren und selbst in der größen Krise die wirtschaftliche und staatliche Ordnung fatalistisch als „gottgegeben” und ewig ansehen. Allerdings mit der Einschränkung, daß andersgläubige und vor allem nichtgläubige Obrigkeiten und Strukturen als nicht gottgegeben anzusehen und daher zu bekämpfen sind…
Doch nun zum Konferenzband selbst. In seinen Vorbemerkungen hebt Herausgeber Horst Groschopp hervor, daß zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung (WRV) im Jahre 1919 weniger als ein Prozent der Deutschen konfessionsfrei waren. Selbst im Jahre 1949 bei der Verabschiedung des Grundgesetzes, in das die Kirchenartikel des WRV inkorporiert wurden, waren immer noch mehr als 95 % der Menschen kirchlich (sprich christlich) gebunden. Heute dagegen machen die Konfessionsfreien bereits mehr als ein Drittel der Bevölkerung aus. Es sei also zu fragen, ob und wie ein nunmehr neunzigjähriges Verfassungsrecht mit der heutigen Verfassungswirklichkeit und den Realitäten pluralistischer Glaaubens- (und Nicht-)Glaubensvielfalt zurechtkomme.
Betont objektiv gibt sich der fundierte Beitrag von Stefan Korioth, (kirchennaher) Professor für Öffentliches und Kirchenrecht in München, zum Thema „Reform des deutschen Religionsrechtes”. Dennoch vertritt auch er die These, daß eine grundsätzliche Neuordnung nicht angebracht sei, da sich das staatskirchenrechtliche System des Grundgesetzes bewährt habe… Dieses Totschlagargument paart sich hervorragend mit einem anderen, daß die Kirchen doch so viel Gutes tun würden… Ganz kann aber auch Korioth die deutlichen religionssoziologischen Veränderungen nicht negieren und meint, daß man im Einzelfall auf diese ja auf „einfachgesetzlicher Ebene” reagieren können.
Ihm folgt sein Kollege Hans Michael Heinig aus Göttingen mit dem Beitrag „Artikel 135 bis 141 der WRV – Entstehung und aktuelle Bedeutung”. Aber aus Heinig spricht weniger der Wissenschaftler, als vielmehr der „Leiter des Kirchenrechtlichen Institutes der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD)”. Ja, er vertritt voll und ganz die Position seiner Bischöfe: Es möge doch alles so bleiben wie es sei…
Wohltuend davon hebt sich hiervon der Beitrag von Eric Hilgendorf, Strafrechts-Ordinarius aus Würzburg, ab. Dieser plädiert für einen „Staatsbürger im multikulturellen Staat” und hebt die „besonderen Interessen der Konfessionsfreien unter dem Blickwinkel der Trennung von Staat und Kirche und der Religionsfreiheit in Deutschland” hervor. Ganz prononciert macht Hilgendorf 14 „Religionspolitische Forderungen” auf. Vor allem fordert er, daß wieder ernsthaft Religionskritik werden müsse. Und den Kirchen mit ihren abstrakten „Werte”-Worthülsen stellt er konkrete Worte zu „Religion und Moral in der multikulturellen Gesellschaft entgegen.
Gerade Hilgendorfs Aufsatz sollte in die Hände eines jeden Laizisten, Humanisten, Freidenkers, Atheisten gelangen, beinhaltet er doch neben Forderungen vor allem „handfeste” Argumentationen. Und er findet Fortsetzung durch Thomas Heinrichs und dessen Beitrag „Die rechtliche Stellung der säkularen Weltanschaungsgemeinschaften”. Der Berliner Rechtsanwalt und Philosoph redet Klartext und gibt sich nicht mit Verfassungslyrik und schönen Worten von kirchenfreundlichen Politikern und Juristen zufrieden. Ein überaus lesenswerter Beitrag, der ebenso wie Hilgendorfs in möglichst viele Hände geraten sollte.
Beider Ausführungen werden unterstützt durch eine detaillierte Faktensammlung und -analyse der Trierer Juristin Christine Mertesdorf: „Weltanschauungsgemeinschaften im deutschen Verfassungsrecht”.
Kirchenpropaganda pur bietet dagegen Pfarrer Reinhard Hempelmann, Leiter der evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, mit seinem Beitrag unter dem Titel „Zum Prinzip der Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Für die Güte seiner Ausführungen möge nur dieses eine Zitat stehen: „In historischer Perspektive ist darauf hinzuweisen, dass Religionsfreiheit und Weltanschauungsvielfalt auch Folge des christlichen Glaubens und der Christentumsgeschichte sind”. Laut Hempelmann ist hierzulande alles bestens bestellt und von einer Privilegierung der christlichen Großkirchen könne absolut keine Rede sein,. Nun ja, Hempelmann wird ja hinter vorgehaltener Hand oft spöttisch als „Großinquisitor der EKD” bezeichnet. Erneut ehrt es jedoch die Humanistischen Akademien, daß sie in ihren Veranstaltungen auch die „Gegenseite” ausführlich zu Wort kommen läßt und nicht bloß die eigenen Sichten vorstellt.
Lesenswerter ist dagegen der Aufsatz des Bonner Theologen und Hochschullehrers Hartmut Kreß über „Die Garantie der Weltanschauungsfreiheit in der Verfassung – Eine Chance zur Entfaltung religiöser und weltanschaulicher Vielfalt”. Doch auch er verteidigt ohne Wenn und Aber die privilegierte Stellung der Großkirchen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Denn… diese würden ja so viel Gutes tun und den finanziell Staat entlasten…
Abrundung findet der Sammelband durch zwei Beiträge von prominenten Mitgliedern des Humanistischen Verbandes: Horst Groschopp schreibt über „Konfessionsfreie und Weltanschauungspflege”, während sich Frieder Otto Wolf zur „Repräsentanz von Konfessionsfreien” äußert.
Horst Groschopp (Hrsg.): Konfessionsfreie und Grundgesetz. Schriftenreihe der Humanistischen Akademie Deutschland, Band 3. kart. 180 S. Alibri-Verlag Aschaffenburg 2010. 18,00 EURO. ISBN 978-3-86569-071-5
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Der Artikel von Eric Hilgendorf steht übrigens bei Alibri als Leseprobe online und kostenlos zur Verfügung.
Danke – ich hab deshalb ja den Link zum Buch bei Alibri gesetzt