348 0 Wenns ums Geld geht, gibt es kein PardonEndlich ein­mal wie­der etwas media­les zum Violettbuch. Bei Telepolis erschien gerade ein Interview mit Carsten Frerk.

Carsten Frerk ist Chefredakteur des Humanistischen Pressedienstes und ein aus­ge­wie­se­ner Kenner der Finanzierungspraxis von Kirchen in Deutschland. Telepolis sprach mit ihm über seine neu­este Publikation “Violettbuch Kirchenfinanzen”. Sein Fazit mutet erst ein­mal para­dox an: Weil die Kirchen von den ver­schie­de­nen staat­li­chen Diensten in höchs­tem Ausmaß pro­fi­tie­ren, sieht er aus­ge­rech­net durch sie das Prinzip der Religionsfreiheit nicht mehr gewähr­leis­tet.

Herr Frerk, kön­nen Sie uns mit­tei­len, wie hoch die Einnahmen der bei­den Kirchen aus der staat­lich erho­be­nen Kirchensteuer sind? Wie sind Sie an Ihre Daten gekom­men? Und was wird mit die­ser Steuer finan­ziert?
Carsten Frerk: Die bei­den Kirchen haben im ver­gan­ge­nen Jahr 9,3 Milliarden Euro ein­ge­nom­men. Das ver­öf­fent­li­chen die Kirchen auch in ihren Internetportalen und steht so im Statischen Jahrbuch. Es ist also nicht pro­ble­ma­tisch, an diese Zahlen zu kom­men. Was mit der Kirchensteuer finan­ziert wird, ist eine dop­pel­sei­tige Angelegenheit, denn die Kirchen haben nicht nur Einnahmen aus der Kirchensteuer, son­dern auch aus Vermögen, Dienstleistungen et cetera..

Die Kirchensteuer macht unge­fähr vier­zig bis fünf­zig Prozent der gesam­ten Kircheneinnahmen aus. Damit wird, wie die Kirchen behaup­ten, zum größ­ten Teil ihr Personal finan­ziert. Im Bereich der ver­fass­ten Kirche arbei­ten immer­hin 280.000 Menschen, so gese­hen wer­den 60 bis 80 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für das eigene Personal ver­wen­det. Ein Pastor oder Priester zum Beispiel wird nach BAT IIa / A 13 bezahlt und mit Alterversorgung und Arbeitgeberanteilen kos­tet so ein Theologe der Kirche heut­zu­tage 88.000 Euro im Jahr.

Dennoch sind diese Zahlen in der Öffent­lich­keit kein gro­ßes Thema. Haben Sie eine Erklärung dafür?
Carsten Frerk: Ich denke, erst ein­mal inter­es­sie­ren vie­ler die­ser Kirchenthemen die Öffent­lich­keit nicht. Ich habe den Eindruck, die meis­ten Leute haben sich zwi­schen 16 und 18 Jahren mit Religionsfragen beschäf­tigt, dann haben sie ange­fan­gen zu arbei­ten, Familien zu grün­den und Häuser zu bauen und die Kirche war dann für das Gute zustän­dig.

Jeder pro­ji­zierte das, was er für Religion hielt auf die Kirchen. Und die Kirchen hal­ten sich auch sehr bedeckt, um nicht in die Schusslinie zu gera­ten, weil sie in wei­te­ren Finanzierungen von ihren Einrichtungen wie Religionsunterricht, Theologische Fakultäten usw. von der Freundlichkeit von den Kirchen geneig­ten Politikern abhän­gig sind und sich des­we­gen poli­tisch zurück­hal­tend posi­tio­nie­ren.

Ist diese Art Steuer in Europa üblich oder han­delt es sich hier um eine deut­sche Besonderheit?
Carsten Frerk: Es han­delt sich bei die­ser Ausprägung in der Tat um eine deut­sche Besonderheit. Es gibt klei­nere Varianten davon in eini­gen Kantonen der Schweiz, auch in Dänemark, aber die­ses flä­chen­de­ckende Ausmaß von Steuererhebung in Deutschland ist ein­ma­lig. Es gibt noch andere Arten in Europa, zum Beispiel die soge­nannte Kultursteuer in Spanien und Italien, die 0,5 Prozent bzw. 0,8 Prozent der Einkommenssteuer beträgt. Diese kann man an Organisationen abge­ben, die man selbst bestimmt.

Also nicht ein­mal in Italien gibt es diese Steuer?
Carsten Frerk: In Italien gibt es wie gesagt, die Otto-Pro-Mille-Steuer, die man der Kirche oder Greenpeace oder ande­ren Organisationen, die in dem Register der wohl­tä­ti­gen Organisationen ste­hen spen­den kann. Das ist aber in Deutschland nie dis­ku­tiert wor­den, denn die Beträge die hier abfal­len wür­den, sind für die deut­schen Kirchen völ­lig unin­ter­es­sant.

Wann und von wem wurde die heu­tige Form von Kirchensteuer ein­ge­führt?
Carsten Frerk: Eingeführt wurde sie Mitte des 19. Jahrhunderts. Diese Einführung war in den ver­schie­de­nen Reichsländern unter­schied­lich. Der Hintergrund für die Maßnahme war, dass die Finanzierung einer Pfarrei aus drei Quellen stamm­ten: Das eine waren Immobilien: die Kur, der Acker oder der Garten usw., das zweite waren die soge­nann­ten Stolgebühren für Amtshandlungen, also wenn der Priester die Stola umlegte, und das dritte waren eben staat­li­che Zuwendungen.

Als im Laufe des 19. Jahrhunderts zum Beispiel Polen als Bergarbeiter ins Ruhrgebiet kamen, wur­den neue Kirchengemeinden gegrün­det, die keine Pfründe hat­ten, aus denen sie sich finan­zie­ren konn­ten. Als Maßnahme wurde dar­auf­hin die Kirchensteuer ein­ge­führt, die je nach Kirchengemeinde höher oder nied­ri­ger war. Diese wurde 1918/19 in der Weimarer Verfassung, nach­dem man die Staatskirche abge­schafft hatte, als reichs­ein­heit­lich erklärt, um der Kirche eine eigene Einnahme unab­hän­gig vom Staat zu ermög­li­chen.

Bedingungen hier­für waren, dass der Staat dafür seine Steuerlisten der Kirchenmitglieder zur Verfügung stellt und dass sie eine Vergangenheitssteuer und Empfänger die Kirchengemeinden waren. Diese Prinzipien konnte im Laufe der Zeit vom christ­li­chen Lobbyismus mus­ter­gül­tig ins Gegenteil ver­kehrt wer­den: Wir haben heute ein staat­li­ches Inkasso, das heißt der Staat zieht für die Kirchen die Steuer ein, wofür der Staat von den Kirchen drei Prozent des Kirchensteueraufkommens zurück­er­stat­tet bekommt. Das ist aber viel zu wenig, denn der Staat erspart den Kirchen den Aufbau eige­ner Kirchensteuerämter, des­sen Kosten, wenn man hier Öster­reich zum Vergleich her­an­zieht, sich in Größenordnung von 1,8 Milliarden Euro belau­fen wür­den.

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Nic

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