Wenn’s ums Geld geht, gibt es kein Pardon
Endlich einmal wieder etwas mediales zum Violettbuch. Bei Telepolis erschien gerade ein Interview mit Carsten Frerk.
Carsten Frerk ist Chefredakteur des Humanistischen Pressedienstes und ein ausgewiesener Kenner der Finanzierungspraxis von Kirchen in Deutschland. Telepolis sprach mit ihm über seine neueste Publikation “Violettbuch Kirchenfinanzen”. Sein Fazit mutet erst einmal paradox an: Weil die Kirchen von den verschiedenen staatlichen Diensten in höchstem Ausmaß profitieren, sieht er ausgerechnet durch sie das Prinzip der Religionsfreiheit nicht mehr gewährleistet.
Herr Frerk, können Sie uns mitteilen, wie hoch die Einnahmen der beiden Kirchen aus der staatlich erhobenen Kirchensteuer sind? Wie sind Sie an Ihre Daten gekommen? Und was wird mit dieser Steuer finanziert?
Carsten Frerk: Die beiden Kirchen haben im vergangenen Jahr 9,3 Milliarden Euro eingenommen. Das veröffentlichen die Kirchen auch in ihren Internetportalen und steht so im Statischen Jahrbuch. Es ist also nicht problematisch, an diese Zahlen zu kommen. Was mit der Kirchensteuer finanziert wird, ist eine doppelseitige Angelegenheit, denn die Kirchen haben nicht nur Einnahmen aus der Kirchensteuer, sondern auch aus Vermögen, Dienstleistungen et cetera..
Die Kirchensteuer macht ungefähr vierzig bis fünfzig Prozent der gesamten Kircheneinnahmen aus. Damit wird, wie die Kirchen behaupten, zum größten Teil ihr Personal finanziert. Im Bereich der verfassten Kirche arbeiten immerhin 280.000 Menschen, so gesehen werden 60 bis 80 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für das eigene Personal verwendet. Ein Pastor oder Priester zum Beispiel wird nach BAT IIa / A 13 bezahlt und mit Alterversorgung und Arbeitgeberanteilen kostet so ein Theologe der Kirche heutzutage 88.000 Euro im Jahr.
Dennoch sind diese Zahlen in der Öffentlichkeit kein großes Thema. Haben Sie eine Erklärung dafür?
Carsten Frerk: Ich denke, erst einmal interessieren vieler dieser Kirchenthemen die Öffentlichkeit nicht. Ich habe den Eindruck, die meisten Leute haben sich zwischen 16 und 18 Jahren mit Religionsfragen beschäftigt, dann haben sie angefangen zu arbeiten, Familien zu gründen und Häuser zu bauen und die Kirche war dann für das Gute zuständig.
Jeder projizierte das, was er für Religion hielt auf die Kirchen. Und die Kirchen halten sich auch sehr bedeckt, um nicht in die Schusslinie zu geraten, weil sie in weiteren Finanzierungen von ihren Einrichtungen wie Religionsunterricht, Theologische Fakultäten usw. von der Freundlichkeit von den Kirchen geneigten Politikern abhängig sind und sich deswegen politisch zurückhaltend positionieren.
Ist diese Art Steuer in Europa üblich oder handelt es sich hier um eine deutsche Besonderheit?
Carsten Frerk: Es handelt sich bei dieser Ausprägung in der Tat um eine deutsche Besonderheit. Es gibt kleinere Varianten davon in einigen Kantonen der Schweiz, auch in Dänemark, aber dieses flächendeckende Ausmaß von Steuererhebung in Deutschland ist einmalig. Es gibt noch andere Arten in Europa, zum Beispiel die sogenannte Kultursteuer in Spanien und Italien, die 0,5 Prozent bzw. 0,8 Prozent der Einkommenssteuer beträgt. Diese kann man an Organisationen abgeben, die man selbst bestimmt.
Also nicht einmal in Italien gibt es diese Steuer?
Carsten Frerk: In Italien gibt es wie gesagt, die Otto-Pro-Mille-Steuer, die man der Kirche oder Greenpeace oder anderen Organisationen, die in dem Register der wohltätigen Organisationen stehen spenden kann. Das ist aber in Deutschland nie diskutiert worden, denn die Beträge die hier abfallen würden, sind für die deutschen Kirchen völlig uninteressant.
Wann und von wem wurde die heutige Form von Kirchensteuer eingeführt?
Carsten Frerk: Eingeführt wurde sie Mitte des 19. Jahrhunderts. Diese Einführung war in den verschiedenen Reichsländern unterschiedlich. Der Hintergrund für die Maßnahme war, dass die Finanzierung einer Pfarrei aus drei Quellen stammten: Das eine waren Immobilien: die Kur, der Acker oder der Garten usw., das zweite waren die sogenannten Stolgebühren für Amtshandlungen, also wenn der Priester die Stola umlegte, und das dritte waren eben staatliche Zuwendungen.
Als im Laufe des 19. Jahrhunderts zum Beispiel Polen als Bergarbeiter ins Ruhrgebiet kamen, wurden neue Kirchengemeinden gegründet, die keine Pfründe hatten, aus denen sie sich finanzieren konnten. Als Maßnahme wurde daraufhin die Kirchensteuer eingeführt, die je nach Kirchengemeinde höher oder niedriger war. Diese wurde 1918/19 in der Weimarer Verfassung, nachdem man die Staatskirche abgeschafft hatte, als reichseinheitlich erklärt, um der Kirche eine eigene Einnahme unabhängig vom Staat zu ermöglichen.
Bedingungen hierfür waren, dass der Staat dafür seine Steuerlisten der Kirchenmitglieder zur Verfügung stellt und dass sie eine Vergangenheitssteuer und Empfänger die Kirchengemeinden waren. Diese Prinzipien konnte im Laufe der Zeit vom christlichen Lobbyismus mustergültig ins Gegenteil verkehrt werden: Wir haben heute ein staatliches Inkasso, das heißt der Staat zieht für die Kirchen die Steuer ein, wofür der Staat von den Kirchen drei Prozent des Kirchensteueraufkommens zurückerstattet bekommt. Das ist aber viel zu wenig, denn der Staat erspart den Kirchen den Aufbau eigener Kirchensteuerämter, dessen Kosten, wenn man hier Österreich zum Vergleich heranzieht, sich in Größenordnung von 1,8 Milliarden Euro belaufen würden.

Alle Texte und Bilder von Nics Bloghaus stehen unter einer Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 3.0 Unported Lizenz.
Blogfoto
ein wenig Werbung






letzte Kommentare