polizei uebergriff01 Polizei erinnert an PrügelperserDie Prügelorgie der Berliner Polizei am Freitag hat nun auch ein Echo in den grö­ße­ren Medien gefun­den. So berich­tet die TAZ

Es geschah am Tag der inter­na­tio­na­len Menschenrechte. Vor der ira­ni­schen Botschaft in Dahlem pro­tes­tie­ren oppo­si­tio­nelle Iraner. “Nieder mit der Islamischen Republik”, for­dern sie in Sprechchören und auf Transparenten. Das tun sie jedes Jahr. Doch dies­mal – es ist Freitag, der 10. Dezember – beschlag­nah­men Polizisten das Plakat. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es offen­bar nicht. Bei dem Versuch, den Demonstranten das Transparent zu ent­rei­ßen und einige von ihnen fest­zu­neh­men, wer­den meh­rere Personen teils schwer ver­letzt.

Der Verein ira­ni­scher Flüchtlinge und das Komitee zur Unterstützung poli­ti­scher Gefangener im Iran for­der­ten am Sonntag eine lücken­lose Aufklärung des “bru­ta­len Polizeieinsatzes”. Acht Menschenrechtler seien ver­letzt wor­den heißt es. Die Rede ist von einen Nasenbeinbruch, eine Gehirnerschütterung, zahl­rei­che Hämatome und Hautverletzungen. Am schlimms­ten habe es eine 57-jährige Frau getrof­fen, die mit einer Wirbelsäulenfraktur im Krankenhaus liege, wie ihre Tochter der taz sagte.

Die Reaktion der Polizei ließ auf sich war­ten. In einer ers­ten Presseerklärung vom Freitagabend war ledig­lich von zwei leicht ver­letz­ten Polizisten die Rede gewe­sen. Vier Personen seien wegen Verdacht des Widerstands und ver­such­ter Gefangenenbefreiung fest­ge­nom­men wor­den. Verletzte Demonstranten wur­den nicht erwähnt.

Auf eine “Gegendarstellung” der Organisation Color of Democratic Election (CODE) im Internet ging die Pressestelle bis Sonntagmittag nicht ein. “Wir wei­sen das zurück”, so ein Sprecher. Erst am Nachmittag hieß es plötz­lich, beim Landeskriminalamt sei von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt ein­ge­lei­tet wor­den. Die erho­be­nen Behauptungen, die im Widerspruch zu den vor­lie­gen­den poli­zei­li­chen Erkenntnissen stün­den, wür­den geprüft.

Gegenstand der Ermittlungen werde auch die Rechtmäßigkeit der poli­zei­li­chen Maßnahmen sein, sagte der Polizeisprecher. Als Grund für den Einsatz hatte die Polizei am Freitag den Strafantrag eines Botschaftangehörigen wegen Beleidigung von Vertretern aus­län­di­scher Staaten genannt. Die ein­ge­setz­ten Beamten seien “ver­mut­lich irrig von der Strafbarkeit der Transparentaufschrift aus­ge­gan­gen”, hieß es wört­lich in der Pressemitteilung der Polizei am Freitag.

Von einem – fol­gen­schwe­ren – Irrtum gehen auch die Demonstranten aus. Denn die Parole “Nieder mit der Islamischen Republik” werde seit Jahrenzenten bei den Protestaktionen vor der ira­ni­schen Botschaft ver­wen­det, sagt Hamid Nowzari vom Verein ira­ni­scher Flüchtlinge. Das habe man den Beamten vor Ort auch erklärt. Trotzdem hät­ten sie dar­auf bestan­den, dass das Plakat ent­fernt wer­den müsse, und es den Demonstranten schließ­lich gewalt­sam ent­ris­sen.

Völlig über­rascht von dem Verhalten der Beamten war auch der Rechtsanwalt Johannes Honnecker, Vorstandsmitglied des Republikanischen Anwaltvereins. “Für den Einsatz gab es keine Rechtsgrundlage”, sagte er der taz am Sonntag. Man könne keine Staaten belei­di­gen – allen­falls Personen. “Das lernt jeder Polizist auf der Polizeischule im ers­ten Semester.”

Lange nach der Beschlagnahmung des Transparents, so die Organisatoren des Protests, hät­ten Beamte wahl­los auf fried­li­che Demonstranten ein­ge­prü­gelt und sogar -getre­ten. Auch Hunde seien ein­ge­s­tetzt wor­den. Am Ende sei die 57-Jährige mit einer Wirbelsäulenfraktur am Boden lie­gen geblie­ben. “Die Verletzung deu­tet auf eine erheb­li­che Gewalteinwirkung”, sagte ihre Tochter am Sonntag.


siehe auch meine Artikel:
Nieder mit der Islamischen Republik!
Nieder mit der isla­mi­schen Republik! (2)
PM: Brutaler Polizeieinsatz gegen Menschenrechtler vor der ira­ni­schen Botschaft

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Nic

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