Samstag , 18 Mai 2013
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Deutsche Gerichte wenden Scharia an

(dpa) “Es gilt das Grundgesetz, und nicht die Scharia”, sagte Angela Merkel. Im SPIEGEL wider­spre­chen nun füh­rende Rechtsexperten der Kanzlerin. Vor allem in Familien- und Erbrechtsfällen wür­den sich deut­sche Gerichte in ihren Urteilen häu­fi­ger auf die Scharia beru­fen.

Berlin – In der Debatte um die Bedeutung des Islam für die deut­sche Gesellschaft wider­spre­chen füh­rende Rechtsexperten Bundeskanzlerin Angela Merkel Die CDU-Politikerin hatte behaup­tet, die Scharia gelte in Deutschland nicht. “Wir prak­ti­zie­ren isla­mi­sches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so”, sagte Hilmar Krüger, Professor für aus­län­di­sches Privatrecht an der Universität Köln, dem SPIEGEL.

Vor allem im Familien- und Erbrecht fän­den Normen der Scharia Anwendung. So wer­den etwa Jordanier in Deutschland nach jor­da­ni­schem Recht ver­hei­ra­tet – und eschie­den. Und sogar Frauen, die in ihrem Herkunftsland recht­mä­ßig eine poly­game Ehe ein­ge­hen, kön­nen in Deutschland Ansprüche gel­tend machen: Unterhaltszahlungen, vom Ehemann erwor­bene Anrechte auf Sozialleistungen und einen Teil des Erbes.

Immer wie­der beru­fen sich deut­sche Richter auf die Scharia: So lehnte das Bundessozialgericht in Kassel vor eini­gen Jahren die Klage einer Marokkanerin mit dem Verweis auf isla­mi­sches Recht ab. Die Witwe hatte sich gewei­gert, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu tei­len. Beiden Gattinnen stehe der glei­che Rentenanteil zu, beton­ten die Richter.

In einem ande­ren Verfahren gestand das Oberverwaltungsgericht in Koblenz auch der Zweitfrau eines Irakers eine Aufenthaltsbefugnis zu. Nach fünf Jahren Ehe in Deutschland sei es ihr nicht zuzu­mu­ten, allein in den Irak zurück­zu­keh­ren. In Köln ver­pflich­te­ten Richter einen Iraner, nach der Scheidung 600 Goldmünzen Morgengabe an seine Ex-Frau zu zah­len. Sie stütz­ten sich dabei auf die in Iran gel­tende Scharia. Zu einem ähn­li­chen Urteil kam das Oberlandesgericht Düsseldorf, das einen Türken zu 30.000 Euro Morgengabe an seine ehe­ma­lige Schwiegertochter ver­ur­teilte.Das Nebeneinander ver­schie­de­ner Rechtsvorstellungen sei “Ausdruck der Globalisierung”, sagt der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, “wir wen­den isla­mi­sches Recht genauso an wie fran­zö­si­sches.” Doch wäh­rend etwa Kanada für seine Einwanderer grund­sätz­lich keine aus­län­di­schen Rechtsregeln aner­kennt, lässt das deut­sche Recht sol­che Normen gel­ten – solange sie nicht der öffent­li­chen Ordnung und den Grundrechten zuwi­der­lau­fen. Zwangsehen und Steinigungen sind des­halb ver­bo­ten.

Mit sei­ner Rede zum Tag der Deutschen Einheit hatte Bundespräsident Christian Wulff in der Union eine Debatte über die Bedeutung des Islam für die deut­sche Gesellschaft aus­ge­löst. Wulff hatte gesagt, das Christentum und das Judentum gehör­ten zwei­fels­frei zu Deutschland. “Aber der Islam gehört inzwi­schen auch zu Deutschland.” Kritik kam vor allem von Seiten der CSU, die Rede sei miss­ver­ständ­lich, hieß es. Zuletzt sagte auch Fraktionschef Voker Kauder (CDU) der “Bild”-Zeitung, er teile die Auffassung nicht, dass der Islam zu Deutschland gehöre
Kanzlerin Merkel hatte Wulffs Worte ver­tei­digt . Die CDU-Chefin bekräf­tigte aller­dings: “Es gilt das Grundgesetz, und nicht die Scharia.” – hut

Siehe auch die­ses Spiegel-Online-Video – auch wenn der Beitrag sehr ein­sei­tig ist.

Über Nic Frank

Hauptautor des Blogs, alles andere steht auf einer Extraseite.
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