Deutsches Institut für Menschenrechte

Zu den Äuße­run­gen von Thilo Sarrazin, Mitglied im Vorstand der Deutschen Bundesbank

„Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel set­zen“ – so heißt der Titel eines „Sachbuchs“, das nächste Woche im renom­mier­ten DVA- Verlag erschei­nen wird. Angesichts der Aufmerksamkeit, die Thilo Sarrazins Buch bereits jetzt erzielt, ist es nicht mög­lich, es zu igno­rie­ren. Mit die­sem Beitrag sol­len Äuße­run­gen von Thilo Sarrazin ins­be­son­dere einer men­schen­recht­li­chen Betrachtung unter­zo­gen wer­den. Zumal Titel und erste ver­öf­fent­lichte Auszüge des Buches zei­gen, dass Thilo Sarrazin, als Mitglied im Vorstand der Deutschen Bundesbank Inhaber eines hohen öffent­li­chen Amtes, fort­setzt, was er bereits in der Vergangenheit getan hat.

Dazu zäh­len dif­fuse und pole­mi­sche Ausführungen zur gegen­wär­ti­gen Einwanderungspolitik in Deutschland. Dabei zeich­net er ein Bild, als ob Zuwanderung nach Deutschland kei­ner Steuerung unter­liege, so dass Menschen ein­fach nach Deutschland ein­wan­dern und hier Sozialleistungen bezie­hen könn­ten. Dies ist mit­nich­ten der Fall.

Die Ausführungen Sarrazins sind nicht nur gekenn­zeich­net durch man­gelnde Sachlichkeit. Sarrazin mani­pu­liert. Dies etwa dann, wenn er Diskriminierung im Bildungssystem und im Bereich der Beschäftigung mit gro­tes­ken Thesen ein­fach leug­net. Außerdem greift er belie­big auf Statistiken zurück, die er so ein­setzt, dass sie zu sei­ner Weltsicht pas­sen. Andere Interpretationsmöglichkeiten bezieht er nicht mit ein. Datenerhebungen oder Ergebnisse wis­sen­schaft­li­cher Untersuchungen, die zu sei­ner eige­nen Wirklichkeit nicht pas­sen, fin­den keine Erwähnung.

Deutschland gehört zu den Staaten, die sich – wie die EU und zahl­rei­che Staaten welt­weit – zu den Menschenrechten beken­nen. Sarrazins Ausführungen ver­ken­nen die Bedeutung von Menschenrechten und inter­na­tio­na­lem Flüchtlingsschutz. Sofern sie sei­nen Vorstellungen von Politik ent­ge­gen­ste­hen, begreift er sie als läs­ti­ges Übel, das belie­big abzu­schaf­fen sei. („In sol­chen grund­sätz­li­chen poli­ti­schen Fragen ist nichts alber­ner als der Hinweis, die­ses oder jenes sei recht­lich nicht mög­lich. (…) Das Grundgesetz ist schon für weit­aus unbe­deu­ten­dere Fragen geän­dert wor­den.“) Sarrazin scheint nicht zu ver­ste­hen, dass Menschenrechte und inter­na­tio­na­ler Flüchtlingsschutz den Staat bin­den. Seine Vorschläge für Ände­run­gen in der Zuwanderungspolitik sind weder mit inter­na­tio­nal gül­ti­gen Menschenrechten ver­ein­bar noch mit dem deut­schen Grundgesetz. Sie bewe­gen sich außer­halb der ver­fas­sungs­recht­li­chen Ordnung.

Kennzeichnend für die Äuße­run­gen Sarrazins ist, dass er die Gesellschaft in Deutschland nach dem Muster „Wir“ und die „Anderen“ unter­teilt. Innerhalb der „Anderen“ bil­det er wei­tere Untergruppen wie „Türken“ „Araber“ oder wahl­weise „mus­li­mi­sche Migranten“, deren Mitgliedern er in ver­all­ge­mei­nern­der und her­ab­wür­di­gen­der Weise bestimmte nega­tive Eigenschaften zuschreibt. Den Vorwurf ras­sis­ti­scher Denkstrukturen weist Sarrazin dabei von sich. Gleichzeitig greift er zu einem Stilmittel, das bei der Verbreitung sol­chen Gedankenguts nicht unüb­lich ist. Er beklagt die Mauern der poli­ti­schen Korrektheit, um gleich­zei­tig ras­sis­ti­sche Verbalattacken vor­zu­neh­men.

Rassismus setzt kein Gedankengut vor­aus, das auf bio­lo­gis­ti­schen Theorien von Abstammung und Vererbung basiert. Zwar wer­den bis heute auch noch Rassentheorien nach bio­lo­gis­ti­schen Kriterien pro­pa­giert. Zunehmend basie­ren ras­sis­ti­sche Argumentationsmuster aber auf Zuschreibungen auf­grund unter­schied­li­cher „Kulturen“, „Nationen“, „Ethnien“ oder Religionszugehörigkeit. Kennzeichnend für Rassismus ist die Konstruktion ver­meint­lich homo­ge­ner Gruppen, deren indi­vi­du­el­len Mitgliedern pau­schal bestimmte Eigenschaften zuge­schrie­ben wer­den. Damit geht nicht zwin­gend eine aus­drück­li­che Hierarchisierung oder Abwertung ein­her. Die Konstruktion von Gruppen, nach der in „Wir“ und die „Anderen“ unter­teilt wird, allein mit dem Ziel sich gegen die „Anderen“ abzu­gren­zen („Die sind anders, die wol­len wir hier nicht“), kann genauso zu gra­vie­ren­den Ausgrenzungen füh­ren.

In Deutschland wer­den mit dem Begriff Rassismus oft die Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus asso­zi­iert. Von Rassismus ist häu­fig nur dann die Rede, wenn es um poli­tisch orga­ni­sier­ten Rechtsextremismus geht. Das in Deutschland vor­herr­schende enge Verständnis von Rassismus hat wesent­li­che prak­ti­sche Folgen. Rassismus im Alltag, unter­halb der Schwelle von Gewalt, und struk­tu­relle Diskriminierungen, etwa im Bildungsbereich oder auf dem Arbeitsmarkt, erhal­ten im Einwanderungsland Deutschland nicht die ange­mes­sene Aufmerksamkeit. Sarrazin geht so weit, dass er sie schlicht leug­net.

Gewiss sind Stereotypisierungen, Ausgrenzungen und Diskriminierungen, die in demo­kra­ti­schen Gesellschaften exis­tie­ren, nicht mit den sys­te­ma­ti­schen und mons­trö­sen Verbrechen zur Zeit des Nationalsozialismus gleich­zu­set­zen. Ein Verständnis von Rassismus, das sich auf Rechtsextremismus beschränkt, blen­det jedoch den Stand der Wissenschaft und der inter­na­tio­na­len und euro­päi­schen Debatte aus. Hier lässt sich bereits seit eini­ger Zeit eine Erweiterung im Verständnis von Rassismus aus­ma­chen. Gleich von meh­re­ren inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Fachgremien wurde in den ver­gan­ge­nen Jahren kri­ti­siert, dass in Deutschland ein zu enges Verständnis von Rassismus vor­herrscht. UN-Gremien wie auch die Europarats-Kommission gegen Rassismus haben emp­foh­len, den Rassismusbegriff und den Ansatz in der Bekämpfung von Rassismus zu erwei­tern.

Deutschland ist als Vertragsstaat der UN-Anti-Rassismus-Konvention Verpflichtungen ein­ge­gan­gen, wel­che die staat­li­che Gewalt umfas­send bin­den. Auch die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahre 2006, das ein recht­li­ches Instrument bie­tet, sich gegen ras­sis­ti­sche Diskriminierungen zur Wehr zu set­zen, war men­schen­recht­lich gebo­ten und stellte nicht nur eine Umsetzung euro­pa­recht­li­cher Vorgaben dar. Zudem ent­hält die Konvention Verpflichtungen, Rassismus im poli­ti­schen Raum und im öffent­li­chen Leben ent­ge­gen­zu­tre­ten. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass ein­ma­lige Bekenntnisse zu den Menschenrechten nicht aus­rei­chen, diese müs­sen viel­mehr gelebt, prak­ti­ziert und ver­tei­digt wer­den. Welche Ausmaße Diskriminierung und Rassismus in einer Gesellschaft anneh­men, ist letzt­end­lich von den Über­zeu­gun­gen und Einstellungen ihrer Mitglieder abhän­gig.

Dabei kann der Politik, dem Staat und sei­nen Institutionen eine wich­tige Funktion zukom­men, indem sie Maßstäbe set­zen. Dazu gehört auch, dass Politiker oder andere Repräsentanten des Staates Rassismus im öffent­li­chen Raum benen­nen und die Stirn bie­ten. Mehr noch: Die Reaktion auf Sarrazins Buch darf nicht dabei ste­hen blei­ben, seine Äuße­run­gen zurück­zu­wei­sen. Nicht wenige Kommentatoren ver­ur­tei­len seine Diffamierungen, kom­men aber zu dem Schluss, Sarrazin spre­che im Kern die eigent­li­chen Probleme an. Damit spie­len sie der Dramaturgie von Sarrazins Auftritt direkt in die Hände: Sarrazin insze­niert sich als Provokateur, der Tabus bricht. Damit löst er vor allem Reaktionen aus, die sich gegen den Ton und die Schärfe sei­ner Äuße­run­gen wen­den. Wenn nach der Debatte die­ser Wochen dann seine Behauptungen auf der Grundlage unwis­sen­schaft­li­cher und will­kür­li­cher Interpretation von Zahlen als im Kern rich­tig ste­hen blei­ben, hat Sarrazin sein Ziel schon erreicht. Die gegen­wär­tige Debatte sollte des­halb zum Ausgangspunkt für eine sach­li­che Diskussion über die Voraussetzungen einer inklu­si­ven Gesellschaft und über das Verständnis von Rassismus in Deutschland genom­men wer­den.

Dabei muss klar sein: Wesentliche Forderungen Sarrazins nach Rechtsänderungen lie­gen jen­seits des men­schen­recht­lich Zulässigen und des unver­än­der­ba­ren Kerns des Grundgesetzes. „Deutschland schafft sich ab“: So gese­hen macht der Titel des Buches Sinn.

Autor: Dr. Hendrik Cremer, wis­sen­schaft­li­cher Referent am Deutschen Institut für Menschenrechte
Berlin, 27. August 2010

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