Es ist sel­ten, dass ich hier im Blog Privates kund gebe. Aber heute möchte ich dar­über reden, dass mich das Urteil aus Karlsruhe sehr befrie­digt.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe ver­warf am Dienstag in einem Urteil die bis­he­rige auto­ma­ti­sche Bevorzugung unver­hei­ra­te­ter Mütter gegen­über den Vätern. Im Streitfall müsse künf­tig ein Gericht fest­stel­len, ob ein bean­trag­tes allei­ni­ges oder teil­wei­ses Sorgerecht der Väter nicht im Interesse des Kindes sei, urteilte der Erste Senat. (Quelle: Reuters)

Ich bin ein Betroffener der völ­lig davon abhän­gig ist, was die Kindesmutter im Sinne des sog. Kindswohls ent­schei­det. Dabei werde ich nur nicht gefragt bei wich­ti­gen Entscheidungen – wie zum Beispiel der nach der Schulwahl. Sondern im Gegenteil eher den Eindruck gewon­nen habe, dass das Wohl mei­nes Kindes hin­tenan zu ste­hen hat wenn die Kindsmutter etwas ent­schei­den konnte, das mei­nen Intentionen ent­ge­gen­steht. Also auf Kosten eben des hoch­ge­lob­ten Kindswohls mir einen aus­wi­schen wollte.

Und die bis­he­rige Rechtsprechung gab die­sem Verfahren recht. Auch die Jungendämter han­deln so, wie es die Mutter vor­gibt. Ich möchte dar­über natür­lich nicht im Einzelnen berich­ten; aber was ich in die­sen Dingen erlebt habe sprengt den Rahmen des Begreifbaren. Da genügt es nicht, auf deut­sche Behörden zu schimp­fen oder auf ein­zelne MitarbeiterInnen in die­sen. Das hat System.
Als unver­hei­ra­te­ter Kindesvater sind die Rechte gleich Null.

In der oben bereits zitier­ten Mitteilung schreibt Reuters wei­ter:

Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar nicht in Frage, dass das Sorgerecht für ein unehe­li­ches Kind zunächst der Mutter über­tra­gen wird – auch wenn der Vater seine Vaterschaft aner­kannt hat. Gegen das Grundgesetz ver­stoße jedoch der Automatismus der Entscheidungen zuguns­ten der Mutter: Der Gesetzgeber greife unver­hält­nis­mä­ßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn gene­rell von der Sorgetragung für sein Kind aus­schließe, sobald die Mutter des Kindes ihre Zustimmung ver­wei­gere. Dem Vater müsse des­halb die Möglichkeit einer gericht­li­chen Über­prü­fung ein­ge­räumt wer­den, die das Wohl des Kindes mit­be­rück­sich­tige.

Spannend für die Zukunft – auch für die mei­nes Kindes – wird, ob und in wel­cher Art und Weise der Gesetzgeber die­ses Urteil nun umset­zen wird. Denn so wenig wie unehe­li­che Kinder in das Denk-Konzept der C-Parteien passt, so wenig wird es pas­sen, dass nun die Männer über das “Mutterglück” mit zu ent­schei­den haben. Denn es geht und ging nie nur um die Kinder.
Es geht um alte Machtstrukturen und ein völ­lig ver­al­te­tes Bild von Mann und Frau.

Es sind noch immer die “guten alten” Werte und Über­le­gun­gen von der Frau, die an den Kochtopf gehört und die Kinder hütet sowie dem Mann, des­sen ein­zige Aufgabe darin besteht, das Geld heran zu schaf­fen.

Ich habe mich letz­tens mit einer guten Freundin dar­über unter­hal­ten. Diese ist allein­er­zie­hend und hat vom Kindesvater nie auch nur einen Pfennig gese­hen. Deshalb ist sie – und das ist mehr als ver­ständ­lich – der Auffassung, dass es ein Unding ist, Vätern nun Mitspracherechte ein­zu­räu­men, wenn diese ihre Pflichten (und zwar die Unterhaltsverpflichtung) nicht erfül­len.
Das kann ich gut ver­ste­hen und akzep­tie­ren. Vor eini­gen Jahren hat sie eine Studie erar­bei­tet, in der sie den Nachweis erbrachte, dass es viel mehr Väter gibt, die sich eben die­ser Verpflichtung ent­zie­hen als Väter, die – wenn auch nicht unbe­dingt mit Jubel, so doch aber regel­mä­ßig – die­ser nach­kom­men.

Doch sol­len allein aus die­sem Grunde – der sicher­lich stich­hal­tig ist – die­je­ni­gen Väter, die sich um ihre Söhne oder Töchter küm­mern wol­len, bestraft und aus­ge­grenzt wer­den?

Ich halte das heu­tige Urteil des Bundesverfassungsgerichts für einen Meilenstein der deut­schen Rechtsprechung. Auch wenn ich ver­mut­lich wenig davon mehr haben werde; mein Sohn wird in weni­gen Jahren voll­jäh­rig. Aber all die, die mein Schicksal tei­len und deren Kinder noch jün­ger sind wün­sche ich, dass sie diese Kämpfe, wie ich sie mit Mutter und Jugendamt aus­trug, nicht erle­ben müs­sen. Sondern frei und offen ihrem Kind in die Augen sehen kön­nen. Und zu den Entscheidungen ste­hen kön­nen, an denen sie dann betei­ligt sind.

Nic

PS: es gibt dazu bereits viele Artikel im Netz, die Google-Suche ergab allein heute mehr als 100 Treffer. Wichtig ist mei­ner Meinung nach der in der Frankfurter Rundschau, der in weni­gen Sätzen erklärt, wie Väter zu ihrem Recht kom­men kön­nen.

Bildquelle: Pixelio

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Nic

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